Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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90 Schfl. Haber an ferndigen Fruͤchten zum Verkauf allergnaͤdigst ausgesetzt. Die Liebhaber koͤ i 
Früchten, welche von vorzüglich guter Qualität sind, ta;lich benucenschergche Den r. in 18os. diese 
Cameralamt allda. 
Unrspring. Da auf den Stükweisen Verkauf der Schloßgebaäude, Güter und Schaafweide zu Steuß- 
lingen im Staaks-und Regierungs-Blatt Nr. I1. umständlich beschrieben ein Nachgebott im ganzen ex post 
geschlagen worden, so wurde die Königl. Cameralverwaltung durch allerhöchst gnadigste Resolution v. 11. Apr 
beauftragt, eine nochmalige Verstaigerung vorzunehmen und das Nachgebot zum Grunde zu legen. Zu dieser 
Donnerstag den 10. Mai Morgens Uhr zu Schloß Steußlingen vorgehenden Verhandlung ladet anmit höfs 
lich ein den 20. Apr. 180;. Kön. Cameralverwaltung. 
Wiernsheim. Durch die allergnädigste Resolution der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirth- 
schafts -Departement d. d. 13. dieses ist die hiesige Cameral = Beamtung allergnädigst angewiesen worden: 
1) mit dem herrschaftlichen Bandhaus in Dürrmenz nebst Zugehörde einen Verkaufs= und Verleihungs-Ver- 
such falva ratificatione vorzunehmen. 2) Den herrschastlichen Keller in jenem Ort, mit oder ohne die darinn 
befindlichen Fässer auf 3 oder 6 Jahre ebenfalls lalva ratitcatione zu verpachten. Das Bandhauß ist ein 
besonderes einstökigtes wohlgelegenes Gebäude mit einem heizbaren Bandstüblen, welches nicht nur für einen 
Kiefer sehr tauglich, sondern auch füglich zu riner Wohnung oder Scheuer eingerichtet werden kann, und ganz 
nahe dabei ist der herrschaftliche Keller befindlich, welcher die vorzüglichsten Eigenschaften eines Weinkellers hat, 
und gegenwärtig mit 275 Aymer 0 Imi in Holz gebundenen brauchbaren Fähern ausgelegt ist, hingegen ein 
Lager von gewis 400 Aimern fassen kann. Dieses wird andurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Lieb- 
haber bis Dienstag den 15. Mai, Vormittags 0 Uhr auf dem Rathhause zu Oürrmenz sich einfinden und das 
weitere vernehmen können. Den 20. April 1808. Cameralamt allda. 
Beilstein. Der Bestand der Communschäferei zu Mundelsheim, hiesigen Oberamts, geht bis nächst 
Michdelis zu Ende, und wird deswegen Dienstag den F. Jun. d. J. eine neue Verleihung aust fernere 3 Jah- 
re — 1808 bis 1811. vorgenommen werden. Diese Schaͤferei ertraͤgt 40 Stuk, wovon die 
Burgerschaft roo Stak einschlagen darf: auch hat ein Beständer freie Wohnung, 2 Küchengértlen und bür- 
gerliche Beneficien zu genießen. Solches wird mit dem Anhang bekannt gemacht, daß sich allenfalsige Lieb- 
haber, versehen mit obrigkeitlichen Zeugnissen ihres Vermögens und Aufführung halber an besagtem Tag Mor- 
gens o Uhr auf dem Rathhaus zu Mundelsheim einfinden und der Verleihung anwohnen sollen. Den 25. 
April 1808. Oberamt allda. 
Göppingen. In Gemäzheit Königl. allerhöchsten Befehls vom 20. April und praes. 2. Mai 18038. 
werden nächsten Mittwoch den 11. dieses Mon. Nachmittags 1 Uhr, in allhiesiger Cameral-Verwaltung noch 
eimmal in öffentliche Verleihung gebracht werden: 1) die vormalige hiesige Kellerei= Amtswohnung samt Zu- 
gehörde, so wie sie in den Königl. Staats-und Regierungs-Biättern von 1808. Nro. 6. und F. beschrieben 
ist; 2) ein vor gedachtem Wohnhause befindliches Wurzgärtchen von 125. Ruth. im Meß. 3) ein zweites, 
ebendaselbst befindliches Wurzgirtchen von geichem Meß, im sogenannten Brunnenhof; 4) 1 Vrtl. mit ei- 
nem Zaun umfasiter Krautgarten in der Vorstadt an der Chaussee; und 5) 24 Viert. 43 Ruth. Grasgarten 
im Brühl, zunächst vor der Stadt, auch an der Chaussee. Die Liebhaber können nun diese Gegenstände be- 
augenscheinigen, und sodann der Verleihung gedachten Tags anwohnen. Den 4. Mai 18c8. 
Kön. Cameral-Verwaltung. 
Illingen, Maulbronner Oberamts. Der Schäferei-Bestand daselbst wird wieder auf 3 Jahre, nem- 
lich von Michaelis 18o8 bis 181I. Montag den 23. Mai verliehen. Er erträt 600 Stük, wovon der Be- 
ständer 400. und die Bürgerschaft 200. Stük einschlagen darf. Auch bat der Beständer ein geräumiges be- 
quemes Schaafhaus, Stallungen, eine sehr große Scheuer nebst einem Wurzgarten zu genießen, statt der Cau- 
tion muß er aber das Bestandgeld cin Jahr voraus bezahien. Liebhaber können sich gedochten Tags früh 8 
Uhr mit Meisterbriefen und Zeugnissen ihres Vermögens zu Illingen einfinden. Den 5. Arr. 1808. 
Oberamt Maulbronn. 
Oelbronn, Maulbronner Oberamts. Der Bestmd der Schäferei in Oelbronn geht auf künftige Mi- 
chaelis zu Ende, und wird daher den 160. Mai wieder auf 3 Jahre bis rS#. verliehen. Die Schäferei erträgt 
2##5 Stück, wovon die Commun loo, und der Beständer * Stück encchlagen darf. Auch genießt der 
Bestinder freie Wohnung, 2 Morgen Wiesen und ungefähr 6 Ruth. Küchengarken, statt der Caution muß
	        
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