Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Nro. 22. 1gos. à4# 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
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Samstag, 14. Maij. 
  
General-Verordnung gegen die Verbreitung der Kinderblattern, d. d. 7. Mai 180. 
Da kürzlich in verschiedenen Orten des Königreichs die Kinderblattern ausgebrochen, 
und, wo solchen nicht sogleich im Anfang Einhalt geschehen ist, viele Kinder davon ergrif- 
sen worden sind, so wird, um künftig der weitern Verbreitung diefer Seuche möglichst vor- 
zubeugen, hiemit verordnet, daß, sobald irgendwo in einem Hauß die Kinderblattern sich zei- 
gen, dasselbe auf der Stelle einer strengen Sperre vermittelst Aufstellung einer Wache, wo? 
zu nöthigenfalls das in der Nähe liegende Militär zu requiriren ist, unterworfen, und Nie- 
mand mehr weder der Austritt aus dem Hause, noch außer dem Arzt, der Eintritt in das- 
selbe, eher, als bis die Sperre von hier aus wieder aufgehoben seyn wird, gestattet, auch 
von den Aerzten den übrigen Einwohnern des Orts der baldige Gebrauch der Schuzpeken 
nachdrüklich empfolen werden solle. Stuttgart, den 7. Mai 1808. Königl. Medicinal- 
Departement. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Köonigl. Conscriptions-Commission. Bestrafung eines Selbstverstümmlers. 
Johann Gottfried Belz von Siebenknie, Patrimonialamts Sulzbach, Oberamts Bak- 
nang, wollte sich durch aufgelegtes Blasenpflaster zum Militairdienst untüchtig machen, und 
der Conseription entziehen, es word: daher derselbe nach den vorliegenden allerhöchsten Ver- 
ordnungen zur Strafe auf 16 Jahre zum Garnisons-Bataillon assentirt. Stuttgarf, den 
12. Mai 1808. Königl. Conseriptions-Commission. 
Straf-Erkennutnisse des Kdnigl. Ober-Jusiiz-Collegil 1. Senats in Cßlingen. 
Den 23. April wurde Johann Noiz von Möglingen wegen wiederholter Betrügereien 
K dreijähriger Festungsarbeit unter Verurtheilung in die Arrest-Azungs-und Untersuchungs- 
kosten, auch in die Entschädigung der Betrogenen, so weit solches noch nicht geschehen, 
condemnirt. 
Den 29. April wurde Christoph Schum von Unterhambach, Adolzfurter Patrimonial= 
amts, wegen begangenen Ehebruchs und Incests zur einfahrigen Festungsarbeit verurtheilt. 
kod, ist Anna Elisabetha Schanzenbacherin von Vörrenberg, Pfeddelbacher Patrimo-=
	        
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