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zt, welches andurch mit dem Anhang bekannt gemacht wird, daß die Früchten von vorzulglich guter Qualitaät
sind. Den 30. Apr. 1808. Cameral-Amt allda.
Stetten im Remsthal. Bei hiesiger Cameralverwaltung sind 40 Schfl. Rocken, oo Schfl. Dinkel, u.
90 Schfl. Haber an ferndigen Fruchten zum Verkauf allergnädigst ausgesezt. Die Liebvaber können diese
Früchten, welche von vorzüglich guter Qualitäc sind, täglich beaugenscheinigen. Den r. Mai 1g08.
Cameralamt allda.
Urspring. Da auf den Stükweisen Verkauf der Schloßgebaäude, Güter und Schaasweide zu Steuß-
lingen im Staats-und Regierungs -Blatt Nr. 11. umständlich beschrieben ein Nachgebott im ganzen ex poft
Ju#ne worden, so wurde die Königl. Cameralverwaltung durch allerhöchst gnadigste Resolution v. 1 1. Apr.
beauftragt, eine nochmalige Verstaigerung vorzunehmen und das Nachgebot zum Grunde zu leg n. Zu dieser
Donnerstag den 10. Mai Morgens 0 Uhr zu Schloß Steußlingen vorgehenden Verhandlung ladet anmit höf-
lich ein den 20. Apr. 1808. Kön. Cameralverwaltung.
Weiltingen. Vermög Königl. Decrets vom 23. Apr. ist die Cameralverwaltung allhier gncdigst an-
ewiesen: 80 Schfl. Rocken, 100 Schfl. Dinkel und r20 Schfl. Haber an den Meistbictenden öffentlich zu ver-
aufen. Zu dieser Verhandlung ist Montag der 3o. Mai anberaumt, daher die Liebhaber aufgerufen werden, er-
melten Tag Morgens 8 Uhr in der Cameral-Verwaltung Weiltingen sich einzufinden, und das weitere zu ver-
nehmen. Den F. Mai 1808. Cameral-Verwaltung allda.
Wiernsheim. Durch die allergnädigste Resolution der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirth-
schafts -Departement d. d. 13. dieses ist die hiesige Cameral = Beamtung allergnädigst angewiesen worden:
1) mit dem herrschaftlichen Bandhaus in Dürrmenz nebst Zugehörde einen Verkaufs= und Verleihungs-Ver-
such falva ratificatione vorzunehmen. 2) Den herrschaftlichen Keller in jenem Ort, mit oder ohne die darinn
befindlichen Fässer auf 3 oder 6 Jahre ebenfalls lalva ratificatione zu verpachten. Das Bandhauß ist ein
besonderes einstökigtes wohlgelegenes Gebäude mit einem heizbaren Bandstüblen, welches nicht nur für einen
Kiefer sehr tauglich, sondern auch füglich zu einer Wohnung oder Scheuer eingerichtet werden kann, und ganz
nahe dabei ist der herrschaftliche Keller befindlich, welcher die vorzüglichsten Eigenschaften eines Weinkellers hat,
und gegenwirtig mit 273 Aymer 0 Imi in Holz gebundenen brauchbaren Fässern ausgelegt ist, hingegen ein
Lager von gewis 400 Aimern fassen kann. Dieses wird andurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Lieb-
haber bis Dienstag den 17. Mai, Vormittags 0 Uhr auf dem Rathhause zu Dürrmenz sich einfinden und das
westere vernehmen koͤnnen. Den 29. April 1808. Cameralamt allda.
Winnenden. Bei der hiesigen Cameralverwaltung ist auf dem Winnenthaler u. Schwaikheimer Frucht-
kasten ein Quantum neuer Roken, Dinkel, se wie auch Haber u. Gersten zum successiven Verkauf allergnddigst
ausgesezt worden;z welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 5F. Mai 1808.
Kön. Cameralverwaltung.
Bittelbronn, Heilbronner Kreises und Mökmühler Oberamts. Da der Bestand der dortigen Schaaf-
weide auf Michaelis 1803. zu Ende gehet, so wird auf Freitag den 25F. Mai eine anderwärtige 3 jährige Ver-
leihung veranstaltet werden. Die Schäferei erträgt 250 Stück Schaafwaar, daran 50 Stuk dem Schäfer
und 100 Stük der Commun einzuschlagen erlaubt sind. Ein Beständer genießt ein neugebautes, geraumiges
Hauß, 1 Scheuer, ein Stüklen Krautgarten, 1 Wiesen und à Akers umsonst, auch die Wohlthaten eines Bür-
geres , wogegen er aber zu Beibringung eines beglaubten Zeugnisses in Absicht auf sein Meisterrecht, ehrlichen
amen und Vermäögen, auch Stellung einer Caution von 200 fl. verbunden ist. Liebhaber können sich also
mit allen Erfordernissen gedachten Tags, Morgens 8 Uhr in dem Wirthsbauß zu Bittelbronn einfinden, und dem
Aufstreich anwohnen. Den 5. Mai 18038. Hofrath, Oberamtmann zu Mökmühl.
Diefen bach, Maulbronner Oberamts. Der Bestand der Schäferei allhier geht auf künftige Michaelis
8 Ende, und wird wieder auf 3 Jahre bis 1811. verliehen. Die Schaͤferei ertraͤgt 180 Stuͤck, wovon der
estaͤnder 130 und die Bürgerschaft 50 Stück einschlagen darf. An Liegenschaft genießt er freie Wohnung,
Stallung, eine halbe Scheuer und : Drtl. Gras= und Küchengarten. Die Verhandlung wird Dienstags den
7. Jun auf dem Nathhous deselbst vorgenommen, wo. die weitere Bedingungen bekannt gemacht werden, und
die mit obrigkeitlichen Zeugnissen ihres Prädikats und Vermögens halber verfehene Liebhaber derselben anwohnen
können. Den 23. April 1808. Oberamt Maulbronn.
lienden Fruͤchten ist ein Quantum Rocken, Dinkel und Haber zum sucressiven Verkauf allergnaͤdigst ausge-
ez