Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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der, 150 Stuͤck aber die Buͤrgerschaft laufen lassen darf, wobei übrigens jenem noch erlaubt ist, diejenige An- 
zahl Schaafe, welche die Buͤrger an ihren berechtigten 150 Stuͤck nicht aufschlagen, mit eigener Waare zu 
ergänzen. Der Beständer hat ein n uerbautes Wohnhaus samt Stallung, so wie 14 Vrtl. Land und Egar- 
ten, unentgeldlich zu genießen, es wird aber keiner zum Aufstreich und Bestand zugelassen, wenn er nicht 
Meister ist, und durch obrigkeitliches Zeugniß beweisen kann, daß er eine Caution von 200 fl. zu prästiren im 
Stande seie. Waiblingen, den r0. Mai 1808. .. Lbcksmkallda· 
Diefen bach, Maulbronner Oberamts. Der Bestand der Schäferei allhier geht auf künstige Michaelis 
u Ende, und wird wieder auf 3 Jahre bis 1811. verliehen. Die Schäferei ertrgt 180 Stück, wovon der 
Betäideer 130 und die Bürgerschaft do Stäck einschlagen darf. An Liegenschaft genießt er freie Wehnung, 
Stallung, eme halbe Scheuer und 1 Vrtl. Gras= und Küchengarteu. Die Verhandlung wird Dienstags den 
7. Juny auf dem Rathhaus daselbst vorgenommen, wo die weitere Bedingungen bekannt gemacht werden, und 
die mit obri)k, itlichen Zeugnissen ihres Prädikats und Vermögens halber versehene Liebhaber derselben anwohnen 
können. Den 23. Apeil 808. Z„ „Oberamt Maulbronn. 
Knittlingen, Maulbronner Oberamts. Die goo Stück ertragende Schäferei, wovon der Beständer 
600, und die Bürgerschaft 200 Stück einschlagen darf, wird am Dienstag den F. Junv auf 3 Jahre von 
Michgelis 1808 bis r811. im Aufstreich verliehen werden. Der „Commun- Schäfer hat ein Schaafhaus und 
Schruer, 5 Morgen 27 Vrl. 14 Ruthen Wiesen und 2 Kuchengärtlen, sodann den Pförch von Martini bis 
Lichtmeß zu genießen. Die zu Schifereibestand berechtigten und Lustbezeugenden Schafermeister weiden zur 
Verstaigerung auf den Juny früh 8 Uhr auf das Rathhauß eingeladen, und haben sich über gutes Pradi- 
kat und hinlängliches Vermögen mit oberamtlichen gesiegelten Zeugnissen zu legitimiren. Den 11. Mai 1808. 
Amtsverweser und Magistrat allda 
Liebenstein. Durch ein von der Kön. Hof-und Domainen-Kammer erhaltenes allergnädigstes Decret. 
d. d. 19. Merz er praes. 8. Mai d. J. bin ich angewiesen worden, das Aschensammeln in meinem Cameral- 
Amtsbezirk auf 3 bis 6 Jahre, je nachdem die Kiebhaber es wünschen, öffentlich sub hasta zu verleihen. Zu 
dieser Berhandlung habe ich Dienstag den Z1. Mai festgesetzt, und wird mit dem Anhang bekannt gemacht, 
daß sich die Liebhaber an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr in der Wohnung des Cameral-Beamt.n zu Win- 
zerhausen einzufinden haben. Den o. Mai 1808. Cameral-Verwaltung. 
Roßwaag, Maulbronner Oberamts. Da der Schäferei-Bestand allhier bis Michaelis zu Ende ge- 
het, so wird derselbe auf 3 weitere Jahre bis 1811 vergeben. Die Schäferei erträgt 350 Stück, wovon der 
Beständer 200 Stück und die Bürgerschaft 150 einschlagen darf. Ferner hat der Beständer freie Wohnung 
und Stallung, auch 2 Mrg. Wiesen zu genießen. Liebhaber, die mit Meisterbriefen und guten Zeugnissen ih- 
res Vermoͤgens und Praͤdikats versehen sind, koͤnnen sich Donnerstag den 2. Jun. bei der Verleihung einfinden, 
wobei die weitere Bedingungen bekannt gemacht werden. Den 29. Apr. 1808. Oberamt Maulbronn. 
Asperg. In der Nacht vom 20. auf den 21. diß ist aus einem Privathaus daselbst mittelst gewaltsa- 
men Einbeuche Folgendes entwendet worden, als: 2 Stück reustene Leinwand, 1 grau tüchener Reisemantel, 
1 braun camelotener Ueberrock mit gelben Knöpfen und 1 gruͤn tüchenes Wäammes. Wenn niun eines oder 
das andere von vorstehenden Stücken etwa zum Kauf angeboten, oder der Dieb sonst auf irgend eine Weise 
entdeckt werden sollte, so wolle solcher sogleich arretirt, und der unterzeichneten Stelle unverweilt Nachricht 
hievon gegeben werden. Den 22. Mai 1808. Oberamt Ludwigsburg. 
Calw. Zufolge Königl. allerhöchsten Befehls vom 23. et praes. 24. diß soll der am 18 April dieses 
Jahrs von hier entwichene Oberamtmann Ir. Stecb mit Steckbriefen verfolgt werden. Es werden daher 
alle Tust- und Militair-Behörden geziemend ersucht, auf Betreten denselben zu arretiren, und gegen Ersatz 
der Kosten wohlverwahrt hieher liefern zu Cssen. Signalement. Elias Gottfried Steeb, der Rechte Doctor, 
40 Jahr alt, kurzer untersetzter Statur, hat weißgraue in einen Zopf gebundene Haare, ein stark blattermas- 
siges düsteres Ang ficht, breite Stirne, starke schwarze Augbraunen, kleine funkelnde Augen, dicke, spitzig zu- 
ebende und abwärts gebogene Nase, proportionirten Mund, angelauffene Zähne, vollkommene Wangen, volles 
Kinn, starten schwarzen Bart und Backenbart, und ist von durchaus korpulentem Körperbau, hat übrigens 
ein zu seinen Jahren sehr altes Aussehen. Bei seinem Entweichen war Steeb bekleidet mit einem dreieckigten 
Hut, einer weissen Halsbinde, einem gelben modefarbenen Oberrock, blautüchene Hosen und Halbstiefeln. In 
der Gegend von Heidelberg hingegen ist Steeb in grüner Kleidung und dergleichen Lederk#ppe mit Schnüren 
gesehen worden. Den 5. Mai 1808. Oberamts-Verweserei.
	        
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