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„Pecret der Khasgl. Ob. Fim Kammer, Dep. der dfrekten Steuerm, aml sewtllche:
Krels= Steuer. Rätbe, betreffend die noch ausstehenden Jahrs Abrechnungen pro 1802, mitr
Könsgl. General-Steuer-Kasse, den 20. Jun. 1808.
Die Kreis-Steuer-Näthe werden hiemit aufgefordert, dafür besorgt zu seyn', daß bie-
in ihrem Kreise noch rükständigen Jahrs-Abrechnungen pro 180#. mit Königl. General#
Steuer-Kasse tub tro 14 Tagen vollständig eingeschikt werden, widrigenfalls denjenigen Be-
amten., welche sich dißfalls nicht ausgewiesen haben, Erecution einzulegen ist. Decretumz
Stuttg. in Königl. Ob. Fin. Kammer, Dep. der directen Steuern, den 20. Jun. 1808.
Decret der Kbusgl. Ob. Fin. Kammer, Rechn. Depart. oie noch räkstándige Abzzeigen'
der Aufwäi ter und Boten und ihrer Besoldungen betr. d. d. 23. Jun.- 180S#.
Da der am ro. April d. J. (Staats= und Regierungs, Blatt Nro. 17.) erlassenen Auf-
forderung, wegen Anzeige der Aufwärter und Boten, ihrer Gehalte, Emolumente und der
Kasse, woraus sie bezogen werden, mehrere OberF= Staabs= und Cameral-Rechnn#ngs, und
Kassenbeamte, noch keine Folge geleistet haben: so werden diese hiemit ernstlich erinn#ert, die-
se Anzeige mit der ersten Post nach Empfang dieses zur Registtatur des Rechnungs-Depur--
tements der Koönigl. Ober-Finanz-Kammer zu senden.
Königl. Ob. Fln. Kammer, Landbau-Dep#averlangt besondere Ueberschläge dete Baukosten
für dle Gefängnisse.
Da zu genauerer und richtigerer Uebersicht der Baukosten-Erfordernisse nörhig seyn will.
daß die zu Schauung und nothwendiger Unterhaltung der Gefängnisse jährlich aufzuwendene-
d: Kosten in besondere Ueberschläge und Verzeichnisse gebrache werden; so wird anmit den
simtlichen Cameral-Verwaltungen allergnädigst aufgegeben, in Zukunft und zwar zwischen“
Bartholomäi und Martini dieses Jahrs erstmals die Ueberschläge der Baukosten wigen der:
Gefängnisse besonders zu begreifen, und zur Ratification allerunterthänigst einzusenden, alsort
nichts mehr davon in den gewöhnlichen Jahrs: Bau, Ueberschlag wegen der Land-Baukostent
aufzunehmen. Stutigart in Königl. Ober-Finanz-Kammer,, Landbau-Dep. den 35. Jun. 1808..
Könlgl. Medscinal- Depart. Warnung weges gifeiger Krduter und Wurzelhr.
In Blaubeuren hat sich vor kurzem der Ungläks-Fall ereignet,# daß 3; Kinder voll 3
bis 6 Jahren ven dem Genuße der Blätter oder Staͤngel des Bilsenkrautes (Hyosciamit
nigri), welche bei dem Abblättern auf der Strasse daselbst unvorsichtig zutükgelassem wur-
den, heftig erkrankten, und kaum vermittelst angewandter Brechmittel gerettet werden, konn-
ten. Ziur Verhütung solcher Unglüksfälle wird nun dieser andurch bekannt gemacht, damie:
nicht nur Eltern und Schullehrer die Jugend vor dem Genusse unbekännter Früchte und
Kräuter warnen, sondern auch die Ober-und Physikat-Aemter die Apotheker anweisen, ih-
ren Kräutersammlern ernstlich aufzugeben, daß sie giftige oder schädliche Kräuter- und Wurs-
zeln, niht auf öffentlicher Straße, sondern im abgesonderten Ortem behandlen, die: Reste-
davon nicht auf der Straße liegen lassen, sondern vergraben, auch das Troknen' der Kräu:-
ter nur an solchen Orten besorgen, wohin Kinder oder andere: unversichtige:Mersonen keinen:
Zugang haben können. Stuttgart, den 25. Jun. 1808.