Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Verfahren in erster Instanz als ordnungswidrig und nichtig von Amtswegen aufgehoben, 
und der Nichter angewiesen, die ###thien der vorgeschriebenen Ordnung gemäß über den 
Gegenstand der Klage handeln zu lassen, und wenn die Sache zur Entscheidung reif ist,, 
mit einer Definitiv: Urthel vorzugehen. Den 0. Jul. 6 
In der Wechsel-Klagsache des Handelsmanns Carl Friedrich Ludwig Siegele von Rür- 
tingen wider den Advocaten Daniel in Sturtgart, wurde lezterer zu Bezahlung der einge- 
klagten Wechsel Forderung von boo fl. nebst Interesse, auch Schäden und Kosten verur 
theilt. Den 16. Jul. 
In der Wechsel-Klagsache des Kammerraths Emendörfer in Biihingen wider den 
Adovocaten Daniel in Stuttgart, wurde lezterer zu Bezahlung der eingeklagten Wechfelforde— 
rurg von 48 fl. 22 kr. nebst Verzugszinsen, auch Schäden und Kosten für schuldig erkannt. 
Den 10. Jul. 
In der Appellations-Sache von Stuttgart zwischen der Maria Barbara Link, Mez- 
gers Wittwe dahier Appellantin cum curatore, an einem und Johann Wilhelm Haueisen, 
Bürger und Beker von hier, und dem Ober Justiz. Secretär Gerber zu Eßlingen als Ad- 
ministrator des von Gaisbergischen Fideicommisses A#Wen am andern Theil, péto debi, wur- 
de die Utthel erster Instanz dahin reformirt, daß die Appellamin mit 80 fl. ö1. kr. Kaptial 
samt rükständigen Zinsen vermöge des Absonderungs: Rechts vor den Appellaten verwiesen 
werden solle, compenl. expentis. Den 19. Jul. 
In der Rechts- -* zwischen dem Ober-Finanz-Kammer= Kanzellisten Breunlin in: 
Stutegart, Klägern, Wiederbeklagten an einem, und dem Ritterguts= Bestzer Christian von 
Münch zu Mühringen, Zeklagten, Wiederkläger am andern Theil, wurde in conremtone: 
dem Kläger Beweisführung auferlegt. Den-2z. Jul. 
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Se . Koͤnigl. Maj. haben vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 21. Jul. den Grafen 
Franz von Waldburg-Zeil zum Koͤnigl. Kammerherrn zu ernennen allergnaͤdigst geruht. 
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht: 
durch ein Deccet vom 20. Jul. den in Oesireich Diensten gestandenen von Lang 
als Staabs-Rittmeister bei dem Chevaurlegers-Regiment Herzog Heimich; 
durch ein Decret vom 22. Jul. den in Kaiserl. Oestreich. Diensten gestandenen Franz; 
Balthafar Lindner als Capitain, und 
durch ein Decret vom 24 Jul. den in Kön. Preuß. Diensten gewesenen v. Klinkow= 
ström als Premier-Lieutenant bei dem Linien= Infanterie Regiment von Franquemont; auch 
dden Grafen von Qertzen aus Dresden als Second-Lieutenant bei der Garde zu Füß; 
anzustellen. 
Vermög allergnädigsten Decrets vom . Jul. ist der Forstrath Maier mit Vorbe:; 
haltung seines Rangs zum Amtspfleger und Accis= Controleur zu Heilbronn, 
* der ehemalige Kanton Kocherische Rechnungs-Revisor Stumpf zum Amtspfleger in 
ingen, « » 
der bisherige Kontributions-Kassier Merkel zu. Waldenburg zum Amtspfteger des- 
Dberamis Neuenstein, 
 
	        
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