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diese Vergleichungen ohne längern Verzug in Nichtigkeit zu bringenr und e#nzusenbew, damit
nicht im widrigen Fall exekutioe Maas#regeln gegen ste angewender werden müssem,
Königl. Ober-Regierun g. Tie Rettung des Dienstkucchts Elattharr von dem Ertrinken durch
den Mezger Griener zu Schramberg, betr. d. d. L -an 1808.
9. Aug.
Dem Dienstknecht Joseph Glattharr zu Schramberg, welcher bei dem Pferdeschwem—
men in dem ungewöhnlich angeschwollenen Bach daselbst gestürzt war, wurde von dem der-
tigen Mezger Fidel Griener das Leben auf eine sehr rühmliche Art gerettet, indem dieser
herzhafte und entschlossene Mann mitten in den reissenden Strom gesprungen war, um den
fortschwimmenden Körper des Verunglükten aufzufangen, mit welchem er eine Streke weit
selbst fortgerissen wurde, und wahrscheinlich von dem Wasser gänzlich überwältigt worden
wäre, wenn thm nicht der Sattler Andreas Schmid zur Hülfe die Hand geboten hätee.
Se. Königl. Maj. geruhten daher, dem Mezger Griener nicht nur die silberne Ves-
dienst-Medaille zustellen zu lassen, sondern auch noch eine Belohnung von 33 fl. bei der
Königl. Staatskasse allergnädigst auszusezen. Kön. Ober-Regierung, Ob. Pol. Depart.
Ludwigsburg, Zucht-und Arbeithaus. Monirung rükständiger Gefäll-Rechnungen.
Diejenigen Gefäll-Ober-Einbringereien des Zucht und Arbeitshauses, welche auf das
lezthin erlassene Monitorium ihre Rechnungen von Georgil r### noch nicht eingesendet ha-
ben, werden wiederholt erinnert, dieselben innerhalb acht Tage um so gewisser einzusenden,
als solche sonst durch Eigene müßten abgeholt werden. Den 16. Aug. 1808.
Königl. Zucht= und Arbeitshaus-Pfleg-Amc.
——
Stutigart, den 18. Aug. Seine Königl. Majestát geruheten heme hier dem
Königl Bayrischen Herrn Gesandten, Generalmajor v. Verger Audienz zu ertheilen, in
welcher Allerhöchstdieselbe aus dessen Händen die Ihnen von des Königs von Baiern
Majestát überschikte 6 Decorationen des Königl. Baierschen St. Hubertus-Ordens
empfiengen. Nach geendister Audienz wurde der Herr Gesandte zur Königl. Tafel gezogen.
Die Sr. Königl. Maj zur allerhöchsten Disposition überlassene Decorstionen dieses
Ordens ertheilten Allerhöchstdieselben
an des Kron-Prinzen Königl. Hoheit;
an des Königl. Prinzen Paul Königl. Hoheit;
an den Staats-Minister, Minister des Innern, Grafen v. Normann-Ehrenfeks;
an den Staats= und Finanz-Minister, Grafen v. Mandelslohe, und
an den Geheimenrath, Obrist-Stallmeister Grafen v. Görli.
Se. Königl. Mas. haben durch ein allerhöchstes Dekret vom 9. d. M. dem Königl.
Gesandten am Konigl. Heolländischen Hofe, Grafen von Dürkheim Montmartin,
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen, die Entlassung von seinem bisherigen Hosten gnädigst
zu ertheilen, und dagegen an dessen Stelle den geheimen Rath und seitherig u Präftdenten
des Criminal' Senats v. Steube zum Königl. Gesandten gnädigst zu erneunen geruht.