Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Lebren der christlichen Religion und Moral uͤberhaupt, sondern auch und vorzuͤglich über ihre Geschiklichkeit im 
Kalechesiren, uͤber ihre Begriffe vom religioͤsen und physischen Aberglauben, uͤbet Volksandachten, und uͤber jene 
lechenlezen gepruͤft werden, in Hinsicht derer unter dem Volke noch manche Mifbräuche herrschen. 
D, Bekanntschaft mit den bessern Methoden, nach welchen die obigen Gegenstaͤnde, Lesen, Schreiben eꝛc. 
den Schuͤlern beigebracht werden sollen. 
8) Musik. Die Candidaten muͤssen gepruͤft werden: a) ob sie die Orgel spielen, b) singen, und im 
Sigen einigen Unterricht geben können; c) wie man den Kirchengesang allmaͤhlig unter dem Volke ausbrei— 
len könne; 0) ob sie das in Tübingen herausgekommene Gesang= und Melodienbuch kennen? oder welches 
allere sie bisher in den Schulen gebraucht haben? " 
11. Nuzliche Kenntniße, welche sich jeder Schullehrer, der nach Vollkommenheie. 
strebt, so viel möglich eigen machen soll. 
Kenntniße — 
1) Aus der Naturgeschichte, 
2) Naturlehre, 
3) Geographie, 
4) Geschichte, besonders der vaterländischen, 
5) Gesunbheitslehre, Seelenlehre, Vernunftlehre, 
6) Geometrie, Leichnung und Sechnologie. 
I. Moraltsche Eigzenschaften eines guten Schullehrers. 
Hier werden die Competenten befragt, welche moralische Eigenschaften dem Schullehrer in Hinsicht auf 
Schulgeschafte überhaupt, in Beziehung auf die Schulkinder, im Berheltniß zu seinen Vorgesezten zur Ge- 
meine, zu seiner eigenen Familse rc. nöthig sind, und worinn die wahre Bestimmung des Schullehrers und die 
daraus sließenden Pflichten seines Standes bestehen? 
IV. . Schulzucht, Belohnungen und Strafen. 
Hier wird gefragt: , 
a) welche moralische Eigenschaften den Kindern vorzuͤglich eingepflanzt werden sollen? 
b) welche Regeln der Ordnung oder welche Schulgeseze in einer gut eingerichteten Schule herrschen sollen? 
c) welche Pflichten der Sittlichkeit und Hoͤflichkeit den Kindern gegen Eltern, Schullehrer, Vorgesezte, 
Fremde, Durchreisende, Arme, alte Personen, Leute von andern Confessionen eingepraͤgt werden sollen? 
4 u welchem Betragen die Kinder auch außer der Schule, und befonders in der Kirche angehalten wer- 
en sollen 
eE) wie sich die Kinder auch gegen die Thiere zu verhalten haben? 
f)) welche Grundsäze und Verhaltungs-Regeln ein vernunftiger Lehrer in Betreff der Belohnungen und 
Strasen zu befob en habe? « 
csbleibthiårderrüfczngs-Soinmissio.nktberlasscmausdicscnFrpgendiejenigemwelchesiejedesmalfür 
die zwekmaͤßigsten halten werdeñ, zu waͤhlen, oder selbst Fragen uͤber diese Gegenstände zu entwerfen. 
V. Verstandes-und Gedaͤchtniß-Uebungen. 
Die Schulkandidaten muͤssen vorzuͤglich uͤber diesen Gegenstand gepruͤft werden: wie man nämlich die 
Kinder zur Aufmerksamkeit auf die sie umgebenden Gegenstände, zum Beobachten, zum Vergleichen, zum Un- 
terstheiden der Gegensiände anführen, duech welche Uetungen man ihren Verstand entwikeln, und in Selbst- 
kyctigleit versezen, wie man das Auswendiglernen so leiten soll, daß die Kinder das Gelernte richtig verstehen, 
und welches Berhältniß zwischen Berstandes= und Gedächtniß-Uebungen bestehen müße?: 
VI. Schulbücherkunde. . 
Die Prüfungs-Commission wird nachsragen, welche Lehr= und Lesebächer bisher die Candidaten bei ihrem 
Schulunterricht gebraucht? welche Schriften sie selbst zur eigenen Bildung gelesen haden, und wirklich noch lesen? 
Sollte die Prufungs-Kommission sinden, daß einem Schulkandidaten die beßeren Schriften unbekannt 
#ind; so sollen ihm dieselben von Amtswegen angezeigt werden, wozu unter andern der in Rotweil herausge- 
remmene Catalog der Schul-und Erziehungs-Bibliothek sehr dienlich ist. 
VII. Innere Schuleinrichtung. 
Ausser den noigen Gegenstinden, muß die Prüfung sich auch auf das erstrecken, was zur innern Einrich- 
lung einer guten Schule gehört: ½“ » , 
a) Wie muß ein gesundes und bequemes Schulhaus, vorzüglich die Schulstube, gebaut, von innen einge- 
theilt und eingerichtet senn ? 
b) welcher Schul-Apparat ist nöthig?2 4 # " 
#) wie müssen die Schüfer in die Schule aufgenommen, eingetheilt, aus der Schule entlassen werden?
	        
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