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Königl. Medicinal-Depart. Die noch ausstehenden Specimina von Medicinz Praticis
betreff. d. d. Z. Okt. 1808.
In der Mediceinal-Insteuction vom 23 Inn. 1807. (im Staats= und Regierungsblatt
Nro. 604.) ist O. s. enthalten, daß jeder Nledicinz Practicus, ehe er auf ein Thystkat be-
Ferdert werde, wenigstens ein Jahr lang ausübender Arze gewesen seyn, und in vieser Zeit
alle halbe Jahr an das Königl. Medicinal-Departement ein Specimen einsenden soll, wel-
ches 2 bis 3 Krankengeschichten mit Anführung der Kur-Methode und der Gründe des hie-
bei beobachteten Verfahrens zu enthalten habe.
De aber bis jezt die wenigsten Aleclicin## Praklici dieser gesezlichen Forderung Genüge
geleistet haben, so wird jene Verordnung mit dem Aufügen wiederholt, daß diesenigen, wel-
che die vorgeschriebene Specimina nicht einsenden, es sich selöst zuzuschreiben haben, wenn
auf ihre Anstellungs-Gesuche keine Rüksicht genommen werden kann.
Königl. Ober-Regierung. — Die Belohnung des Artil#eristen Auhele, und des Jacob Mayer,
Webers zu Mößingen, wegen Rettung eines Kindes, dann des Georg Friedrich Schwarz zu Val-
hingen wegen Rettung des dortigen Burgers Mi.hael Kurfus vom Ertrinken betr.
Zu Eutingen im Oberamt Horb siel ein o jähriges Mäédchen zu einer Zeit, wo die er-
wachsenen Einwohner auf dem Felde waren, in einen 20 Schuh tiefen, u. bis auf ro Schuh
mit Wasser gefüllten Bronnen. Dasselbe wurde jedoch durch die schnelle Beihülfe des auf
dem Weg in sein Heimwesen nach Oberndorf begriffen gewesenen Soldaten Johann Aubele
von der zweiten Arrillerie-Batterie noch glüklich gerettet, indem dieser mit eigener großen
Fase in den Bronnen hinabkletterte, und das Mädchen ohne fremden Beistand her-
aufbrachte.
Ein gleiches Unglük wurde zu Mössingen, Tübinger Oberamts, durch den Weber Jacob
Mayer abgewendet, welcher in einen zo Schuh tiefen, und dis auf 20 Schuh mit Wasser
angefüllten Bronnen an der blossen Mauer hinabgestiegen war, um ein hinabgefallenes 4jäh-
riges Kind zu retten, welches er unten im Bronnen in der gefährlichsten Lage so lange fest-
hielt, bis man ihm mit einer Leiter zu Hülfe kam.
Auf eben dieselbe höchstgefahrvelle Weise rettete der Zimmermann und Bronnenmeister
Georg Friedrich Schwarz zu Vaihingen an der Enz dem dortigen Bürger Michael Kurffs
das Leben, als dieser in einen 18 Schuh tiefen und bis auf 8 Schuh mit Wasser angefüll-
ten Bronnen bei dem Reinigen desselben hinabgestürze war.
Auf den Sr. Königl. Mas. von diesen 3 Vorfällen gemachten Vortrag wurden
nicht nur sämtliche vorgenannte 3 Rectende mit der silbernen Verdienst Medaille belohnt,
sondern auch jedem derselben noch 22 fl. bei der Königl Staatskasse ausgesezt. Sturtgart,
den 20. Sept. 1803. Königl. Ober Regierunz, Ober= Pol. Depart.
Holizei-Verordnung, das Waschaushängen betreffend.
Oa man mißfällig wahrnehmen muß, daß das längst bestehende Verbot des uncchikli-
chen Aushängens der Wasche an den Häußern von vielen wieder übertreten wird, als sieht
man sich veranlaßt, solches in Erinnerung zu bringen, und öffenrlich bekannt zu machen,
daß die Policei Soldaten beauftragt sind, jede heraushängende Wasche augenbliklich abnehmen