Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

50 
für 8 kr. abgeben. An Auswärtige hingegen darf er den gebrannten Zeug in laufenden höbern Preißen will- 
küuhllich verk. ufen, wenn die hiesige Innwohnerschaft ihr Bl dür’niß erhalten hat. Die Liebhaber können sich 
deßwegen g#dachten Lags Nachmutags um 2 Uhr auf allhiesigem Rathhauß mit beglaubten Zeugnissen wegen 
ihres Prasikats und Vermögens einsinden, die weitere Bedingungen andören, und der Verhandlung anwoh= 
nen. Den 20. Jan. 1808. DHofrath, z beramtmann, Bürgermeister und Gericht allda. 
Stammheim. Da nach allergnädigstem Befebl vom 20. Dec vor. J. der auf dem abhiesigen und 
Schwieberdinger herrsckat#tl. Fruchtkasten besin licke Vorrath on Mühlkernen, Waizen, Einkorn, Gersten, Erb- 
sen, Linsen, Wicken und Akerbohnen zum successiven Verkauf ausgesezt ist, se wird solches anmit bekannt ge- 
macht, und können sich die Kaufeliebhaber bei der unterzeichneten Seamtung melden. Den 9. Jan. t108. 
« « Kön.GameralsBctwrltungallda. 
Aichhof, Spoeichinger Oberamts. Die herrschaftl. Siegelhütte zu Aichbof, Spaic inger Oberamts, wird 
nebst den dazu gehörigen Feldern bis den 12. Febr. auf allcib chste Ratisscatscn von unterzeichneter Behörde 
auf 12 Jahre verpachtet werden. Die Liebhaber hiezu haben sich daher an ermeltem Tag allhier einzufinden, 
und Vermogens-Zeugnisse mitzubringen. Notemmünster , den 14. Jan. 1808. 
Kön Kameral-Verwaltung allda. 
Heuchlingen an der Jart. Montags den 8. Febr. Morgens 0 Uhr wird dahier das ausschließliche 
Recht des Aschensammiens in den Can eral Amtsortschaften Cundelsheim, Böttingen, Tiefenbach, Hedsiberg, 
Bachenau, Obergriesheim, Duttenberg und Offenau wie auch dem Dornbacher Hof im Aufstreich unter den 
noch fesizusezenden Bedingungen auf 6 Jahre, vorbehaltlich allerhöchster Genehmigung verlichen werden. Den 
18. Jan. 1808. # Cameral-Verwalkung allda. 
Maulbronn. Nach allgnädigstem Befehl der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Lanzwirthschaftl. Depar- 
tements, d. d. 1I. Nov. 180y. solle das zum Kloster Maulbronn gehörige Elfinger Hofgut nebst dem See 
auf 0 oder 18 Jahre öffentlich verliehen werden, zu welcher Verhandlung Monteg der 8. Febr. d. J. festge- 
sezt worden, an welchem Tag die Liebhaber sich Morgens 8 Uhr auf dem Elfingerhof einfinden, vorhero aber 
von denen vorhandenen Gebäuden und Gütern genauen Augenschein einnehmen, sich mit zuverläßigen und 
oberamtlich besiegelten Zeugnißen, sowohl wegen ihrer Aufführung und Kenntniß im Feldbau, als besizendem 
Vermägen zu der erforderlichen Cautions= Leistung von 3900 fl. versehen, und dann das weitere bei der Ver- 
handlung vernchmen mogen. Es besteht übrigens das Hofgut neben einem zu zwei Haußhaltungen bequem 
eingerichteten Wohnhauß und genugsamen Plaz an Scheuren und Stallungen, in 176 Mrg. Akers in allen 
Sellgen 6 Mrg. Gärten, 125 Mrg. Wiesen, 1 Vrtl. 1a Rtb. Weinberg, und 21 Mrg Viehweide. Der 
ee bestehet in 34 Mrg. 1 Vrtl 2 Ruth. und wird sowobl der Hof als der See besonders und dann zur 
Probe wiederum im Ganzen verliehen werden. Knittlingen, den 13. Jan. 18c8. 
Camer= Verwaltung allda. 
Rotenmünster. Der bieherige Bestand des hiesigen herrschaftl. Wirthshauses un?##der Bierbrauerei 
gebt bis zuf den 7. Merz d. J zu Ende. Auf allerhöchste Ratiftc##ton wird d.ee Lairtrschaft den 8. Febr. 
auf 9 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Der Bestömer erhilt zugleich die Bier- 
dbrauerei und Branntweinbrennerei, auch ist das Recht zu mezgen und zu backen ebenfalls mit der Wirthschaft 
verbunden. Die zu samtlich diesen Gewerben vortandene Gebaude, Einrichtungen, und Schiff und Geschirr 
werden dem Beständer angewiesen, und demselben auch, um ihn desto mehr in den Stend zu sezen, den Ab- 
fall von der Bierbraucrei und Branntweinbrennerei durch Viehmastung benuzen zu könncn, gute Wiesen zur 
Nuzniessung überl en. Die Lage der hü sigen Vo#rtbschaft, und die viele Personen, welche täglich in Geschäf- 
ten zu dem Ober-Forstamt #ber dem Camrralamt kommen, machen solche lebhaft, und da zugleich § bedeu- 
tende Orte Lagerbuchmasig gebannt sind, ihr Bedürfniß an Bier bei der biesigen Brau-Statt zu nehmen, se 
kamnn der Beständer immer auf einen sicheren Verschluß rechnen. Damit aber kie allergnädigste Herrschaft 
sowohl wegen des Bestands als des dem Pachter anvertrauten verrschaftlichen Eigenthums gesichert seie, so 
wird bei der Verleihung nur denjenigen der Zutritt gestattet, weiche sich durch obrigkeitliche Zeugnisse wegen 
ihres Vermögens und ihres Lebenswandel ausweisen können. Das Lokale kann hier tägiich in Augenschein 
genommen und die übrige Verhöä tnisse k n##n dei der unterzeichneten Beamtung erfragt werden. Den 14. Jan. 
1808. Cameral-Verwaltung. 
Weinsperg. Knigl allerhöchstem #eesehl gemis wird die Königl. Scheferei mit denen Gütern zu 
Wal'bach, Weinsperger Oberemts, wovon der Vestand an Georgi#e 180 8, zu Ende gehet, wiederum auf 9 
oder 1 Jubre in Bestand gezeben, wozu umstag der 20. Febr. d. J. zur Versteigerung bestimmt ist, und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.