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Neunter Abschnitt. Von der Schulbuͤcher-Sammlung.
9. 27. In jeder Schule muß eine kleine, aber gut gewaͤhlte Bchersammlung angelegt werden. Die
allernoͤthigsten Buͤcher, welche nirgends mangeln duͤrfen, und gleichsam nur den ersten kleinen Anfang einer
Buͤchersammlung ausmachen, sind folgende, fuͤr welche aber der Pfarrer auch andere gleichen Innhalts, wenn
sie vorzüglicher oder zum Schulzwek tauglicher sind, in der Folge wählen kann.
a) Das neue Testament, z. B. von Vanoß. ,
b) Die biblischen Geschichten von Schmid.
c) Der Kinderfreund von Rochow. s·
d) Das Noth- und Huͤlfsbuͤchlein von Becker. (Beide wurden für die Katholiken besonders bearbeitet.)
Ernesti's Anleitung zur gesitteten und feinern Lebensart mit der nöthigen Gesundheitslehre für die
Jugend beiderlei Geschlechtsz auch zur Beherzigung für Erwachsene. Halle bei Hemmerde.
f)Das Lesebuch für katholische Landschulen von einem katholischen Geistlichen in Franken. Oder
8) die Legende für den gemeinen Mann 2c. zum nizlichen Unterricht über Religion, Welt= und Men-
schen-Kenntniß, Folgen der Tugend und des Lasters, Kinderzucht und Ausartung -Gesundheit und Behand-
lung der Krankheit an Menschen und Vieh, über Akerfeldbau, und allerhand wirthschaftliche Dinge, schadliche
und gute Sachen. München 1788. 4 Theilel. # Z„
h) Overbergs Anweisung zum zweckmäßigen Schulunterricht. 8. München 1803., oder Praktisches
Handbuch für Schullehrer, von B. Bacher. 8. München 1806.
i) Batz katholischer Katechismus.
k) Ueber den Ungrund des Heren= und Gespenster-Glaubens von Weber.
1) Ueber die Einrichtung der Schulen in R ksicht auf die körperliche Gesundheit der Jugend, v. Weckerlin.
m) Die deutschen Giftpflanzen 2c. von Halle. Z„
7 Bachers gemeinnuzige Saze zu Vorschriften für Stadt= und Land-Schulen. 1805. München.
ines der neuen katholischen Gesangbücher, z. B. das in Tübingen herausgekommene, welches sich
durch Wodhlfeilheit und innern Gehalt besonders empfiehlt. ç
Man hat hier meistens nur katholische Schriften anführen wollen; allein man erwartet billig, daß
außer den vielen Schul= und Erziehungs-Schriften, die bereits im katholischen Deutschlande erschienen sind,
von den bessern Schul= und Erziehungsschriften der Potestanten z. B. eines Niemayers, Schletz, Junkers,
iissant Sisbani, Pestalozzi 2c. angeschaft werden, welche mit dem Zwecke des katholischen Schulunterrich-
tes vereinbar sind.
Alle Jahr soll diese Büchersammlung erweitert, und aus allen Fächern des Schulwesens, wie sie oben
im zweiten Abschnitte angegeben sind, nach und nach die besten Schriften angeschaft werden. Der in Not-
weil brrausgegebere Katalog der besten Schulschriften bis auf die neuesten Zeiten, so wie Gutsmuths pidage
Ache Bibliothek wird den PMarrern, die die Aufsicht über diese Bücher haben, bei dem Ankaufe und der
uswahl des Nöthigsten auf jedes Jahr, nach den Kräften ihres Schulfondes sehr zu statten konunen.
Da keine Gemeine so blein und arm ist, in welcher ein eifriger, und für das Schulwesen thätiger Pfar-
rer nicht einen Fond zur Anschaffung einiger Schulbücher auszumitteln wüßte; so wird es nicht viel seyn, wenn
zur Bereicherung der Schulbüchersammlung jährlich 6 — 12 fl. verwendet werden.
Uebrigens soll der Pfarrer nicht nur Kicke Bücher in die Bichersammlung aufnehmen, welche unmittel-
bar einen Zweig des Schulunterrihts betreffenz sondern aurh #hberbaupt solche, die zur Bildung des Landvol-
kes, und zur Erweiterung oder Berichtigung der ihnen nuzlichen Kenntnisse dienen.
Die Schulbüchersammlung kann auch von Gemeinds Gliedern benuzt werden, wenn ihnen das Schul-
zimmer an Sonn= und Feiertagen Abends, (wenigstens im Sommer) geoffnet wird, wozu sie ein verstäudi-
ger Pfarrer durch mancherlei Vorstellungen und Mittel reizen kann.
Zehnter Abschnitt. Vom Schulgelde und andern Emolumenten des Schullehrers-
#. 28. Da durch die hier gegerene Verordnung von nun an in allen katholischen Orten des Königreichs
nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer, und für die größere Jugend auch an Sonntagen die Scht-
le gehalten werden muß; so ist es billig, daß auch das Schulgeld damit in Berhältniß gesezt werde. Es
wird al o verfigt, daß
1) dem Schullehrer fuͤr jedes schulpflichtige Kind, es mag wirklich in der Schule erscheinen, oder nicht,
in der Minterschule wochentlich 2 Kreuzer, und in der Sommerschule die Haͤlfte des im Winter bezahlten.
Schulgeldes, für die Sonntagsschule aber überhaupt 12 fl. wenigstens bezahlt werden.