Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Vorschrift * 
zu Fertigung der Natural- . » 
Sturz-Vorraths-Tabell. Kernen. Mühlkorn.Waizen.Nocken. Dinkel. 
——————— Schst. S . Sch Sr.— 
  
  
  
Der Sturzvorrath auf Georgii 1808. 
besteher in h fG- 8 sos 
Um ist im Ausstand, auch zu Saat 
und Sustentatton abgegeben, wo- 
von der Einzug oder die Bezahlung 
auf Martint zuerwarten stehet. 
— —.———.—————-——— — 
Zuammen :. 
Davon ist orderk 
1. zu Besoldungen un Pensionen 
Gratialien und Allmofn, von 
Georgit bis Martint a.ce. 
2. zu Hausbrauch und odwinair 
specisice anzuzeigenden Amts-Aus- 
gaben, bis Martini 1808. 
3. an dem für das Kön. Militair 
zum Hofgebrauch, Marstall, Ge 
stüt und die Thiergärten auch in 
andere Beamtungen, schon assig- 
nirten Quanto, über Abzug dessen 
so bereits von 1803. abgegeben 
worden . .:. 
4.anden-vor dem Sturz vi Deer. 
d. d. und zum Verkauf ausgesez- 
ten, aber vor dem Sturz nicht völ- 
lig verwertheren Früchten u. Wein, 
ist noch zu verkaufer *+ 
4 
  
  
  
  
  
  
  
Zusammen. . # 
Es verbleibt mithin enolicher Vor- 
rath, worüber disponirt werden 
kann „% "4 . ;. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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