Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Heilbronn. Die Ehefrau des hiefigen Buͤrgers und Holzmessers Drautz, hat sich vor einigen Tacen 
ohne Wissen der ihrigen von Hause himpeg begebin, ohne bis jezt zurück zu kehren. Dei der Gemüths-Stim- 
mung in welcher sie um die Zeit ibrer Entternung sich befunden baben soll, koͤnnte es moͤglich seyn, daß sie 
mit dem Gedanken sich selbst um das Leben zu bringen, sich berumtreibt, oder denselben schon auegeführt 
hat. Obrigkeitliche und andere Personen, welche von dieser Ertwichenen Wissenschaft haben, werden ersucht, 
dem hlesigen Oberamt dieselbe mitzutheilen, und ihr, wenn sie noch am Leben ist, die nöthige Unterstäzung 
zu geben. Das Signalement derselben ist felau#des: Sie ist ohngefehr 63- 64 J alt, mittlerer, etwas ma- 
gerer Statur, hat graue aare , ein mageres eingefallenes Gesicht, zahnlosen Mund, hatte aber für ihr Al- 
ter einen noch ziemlich regsamen C'ang. Zur Zeit als ihre Abwesenheit bemerkt wurde, war sie bekleidet mit 
einer braunen cottunenen Haube mit schwoczen Bändern, cottonenem Halstuch, einem grau wollenen Miuz- 
len, einem blauem Frieskrock, weisbaumwollenen Strümpfen, und einem paar Mannsschuhen mit Schnallen. 
Den 22. Jan. 1808. Oberamt allda. 
Heilbronn. Dienstag den 10. d. M. wurde ein fremder Mann im Nekar bei der Krane allhier todt 
gefunden, der allem Anschein nach schon mehrere Wochen im Wasser liegt. Er ist 2o — 36 J. alt, 6 Fu#ß 
groß, starker Statur, hat breite Schultern, schwarzbraune Haare und gute Zähne. Die Gesichtszüge konnte 
man nicht mehr unterscheiden. Seine Kleidung bestand aus einem schwarz wollenen Florhalskuch, weisgrau 
wollenem rund abgeschnittenen Wammes mit weissen leinenen Knöpen, ohne Brusttuch, weißen leinenen He- 
senträger mit rothen und grünen Streifen, weis ledernen geflikten Beinkleidern, abwerkenem Hemdd, schwarz 
wollenen Strümpfen und Stiefeln ringsum mit Nägeln beschlagen. In der Wammes-Tasche fand sich ein 
dünnes Seil von 2 Ehlen, in den Stiefeln und Strümpfen waren Abfälle von Heu und Stroh Man sor- 
gert diejenige, welche von diesem Unbekannten allenfalls nähere Auskunft geben können, auf, solches unver- 
züglich dem hiessgen Obecramt dahier milzutheilen. Den 20. Jan. 1808. Oberamt allda. 
Alpirspach. Alle diejenige ledige Pursche aus dem hiesigen Oberamt, welche sich mit einem Wander- 
schafts= Paß in dem Königreich aufhalten, werden hiemit aufgefordert, zu Berichtigung der Conseriptions= 
Liste sogleich nach Hause zu kommen, und alle Hoch= und Wohllöbl. Ortsobrigkeiten werden ersucht, dieselbe 
nicht nur nach Hause zu weisen, sondern auch dem hiesigen Oberamt in möglichster Bälde ein Verzeichniß 
aller sich in ihrem Amt aufbaltenden ledigen Pursche von hier und den diesseitigen Amtsorten einzusenden, un- 
ter der Versicherung, daß dieses von Seciten des hiesigen Oberamts ebenfalls geschehen werde. Den 17#. Jan. 
1808. Oberamt allda. 
Granhemm. Die in auswiärtigen Kriegsdiensten und auf der Wanderschaft abwesende diesseitige mili- 
tairpflichtige Burger-und Unterthanen Söhne, welche auf den an sie erlassenen öffentlichen Aufruf zur Con- 
seription bisher sich hier nicht eingefunden haben, werden abermals, und zwar namentlich aufgeforde, sich a 
dato innerhalb 4 Monaten bei Verlust ihres Vermögens, wie auch ihres Bürger= und Unterthanenrechts vor 
hiesigem Oberamt unfehlbar zu stellen, und sich der Conseription zu unterwerfen. Als: Jeh. Nepom. Stein- 
gart. Mich. Bierer. Simon Bierer. Anton Schöttle. Patrim. ÄAmt. 
Hohengundelsingen. In auswärtigen Kriegsdiensten sowohl, als auf der Wanderschaft sind abwe- 
send, und auf die im allg'emeinen an sie erlassene Einberufung zur Stellung bei der Conseription nicht erschie- 
nen, die diesamtliche militairp##ichtige Untertbans Söhne: Matth. Klogger. Jos. Scherb, von Hohengun- 
delsingen, und Vincenz Sempfle von Dürrenstetten Sie werden daher abeimalen, und zwar unter Bedro- 
hung des Verlusts ihres Vermögens und Unterthanenrechts aufgefordert, sich innerhalb 4 Monaten a dato 
bei dem disseitigen Amte einzusinden, und sich der Conseription zu unterwerfen. Patrim Amt allda. 
Waiblingen. Sämtliche Conseriptionspflichtige Unterthans -Söhne aus dem hiesigen Oberamt, wel- 
ch: als Handwerks-Gesellen auf der Wanderschaft, oder sonst aus irgend einem Grunde von Hause abwesend 
sind, sie mögen sich schon vor längerer Zeit, oder erst rürfich entfernt haben, und bei der ersien Fertigung 
der Conscriptions-Listen gegenwärtig oder abwesend gewesen seyn, werden biemit aufgefordert, auf den Isten 
des nächstfolgenden Monats Februar zu Revision und Supplirung der Conscriptions-Visten sich unfeblbar in 
ihrem Heimwesen einzusinden, bei Vermeidung der in der Königl. Consecriptions-Ordnung angedrohten Nach- 
theile. Den 10. Jan. 1808. Oberamt allda.
	        
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