Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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) Gottseied Dangel von Bör#lingen zu zweijähriger, 
4) Leonhard Hagenlocher von Börtlingen zu dreizähriger Festungsarbeir, 
5) Johann Höfer von Börtlingen neben der Cassation von seiner Richters= Stelle zu 
achtzehenmonarlicher Arbeit in dem Zuchthaus zu Sentegare, 
o) Jeh. Wahl von Börtlingen, neben der Tassation als Richter zu achtzehenmonatlicher, 
) Gottlieb Koppenhöfer von Börtlingen zu einer drithalbjährigen gelinden, 
35 Gottfried Braun von Börtlingen zu einer dreifährigen seiner Gebrechlichkeit ange- 
messenen, 
"Is q) Philipp Seitz von Hohenstaufen zu einjähriger, und 
10) alt Leonhard Huber von Maithiß zu einer dreijährigen Festungsarbeit condemnir, 
und zugleich allergnädigst verordnet, daß bei der Publication der Straf-Sentenz ausdrük- 
lich bemerkt werden soll, daß das Verbrechen vor Erlassung des neuen Straf-Gesezes we- 
gen des Falschmünzens begangen und deswegen die darinn festgesezte Strafe des Strangs 
nicht zur Anwendung gebracht worden sei. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegii IIten Senats. 
1) In der Appellations-Sache von Suttgart, zwischen Catharina Jakobina, des Mez- 
germeisters Schweinlen allda Ehefrau, cum curat legit. Beklagten,, Arpellantin Producen- 
tin, und ihrem abgeschiedenen Ehemann, dem Schuster, Eberhard Benz, ebendaselbst, Klä- 
ger, Appellaten Producten, p## privationis dotis, wurde nach geführtem Beweis die Urtel 
voriger Instanz reformirt, und die Beklagte von der gegen sie erhobenen Klage enrbunden; 
compentatis erpent. Sturtg. den 0. Dee. 
a) Die Appellations: Sache von dem Stadegericht zu Rotweil zwischen Joseph Grat- 
wohl zu Neufra, und Consorten, Klägern, Appellamen, sodann Lorenz Masjer ebendaselbst, 
Beblagten, Appellaten, den Widerruf eines teltementi reciproci berreffenf, wurde wegen 
Mangels an einer gegründeten Beschwerde von Amtswegen verwerfen. d. d. eodem. 
Stuttgarc, den 1. Dec. wurden geschieden: 
1) Elisaberha Friderika, geb. Fridmann ven Cleebronn, Brakenbeimer Oberamts 
Kl. von Christoph Lippot, Bekl.e cap. quali delert. unter Vergleichung der Kosten. " 
2) Jakob Killinger von Hairerbach, Nagolder Oberamrs, Kl von Christina Barbara, 
zeb. Fischer, Bekl. ex cap. quah delert, unter Vergleichung der Droceß-Kosten. 
  
Im September d. J. verfehlte der 10 jährige Jacob Friedrich Fritz von Alrenriech 
welcher mit einem Wagen Obft durch den Nekar bei Obertürkheim fahren wollte, die dortt- 
ge Fuhrt, und kam vom Wagen herunter, und in eine solche Tiefe, daß er dem Ererinken 
nahe war. Der Bürger Gottlieb Münzenmay von Obertürkheim, welcher am Ufer mit Oehm- 
den beschäftiget war, sprang sogleich bis an den Unterleib in das Wasser und zog denfelben 
mit Hülfe eines Rechens heraus. Es wird daher zusolge allerhöchsten Dekrets vom 3. Dec. 
dem gedachten Gonlieb Münzenmay wegen diefer Handlung etne Belobung durch die #f- 
sentliche Blätter hiemie ertheilt. Stuttg. den 9. Dec. 1808. 
Vermäg einer allerhöchsten Resolmion vom 3. December wurde dem 15jährigen Jakob
	        
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