Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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den Staabshauptmann v. Wimpfen vom Lin. Inf. Regim. v. Camrer zum wirkli- 
chen Hauptmann bei diesem Regiment; 
die Lieutenants Ehrenfeld und Brecht vom Lin. Infant. Reg. v. Franquemont 
zu Staabshauptleuten bei diesem Regiment; 
die Lieutenants Härle und v. Beulwiz vom Lin. Inf. Regiment v. Camrer zu 
Staabs= Hauprleuten bei diesem Regiment; 
den Lieutenant v. Wisenhütten zum Stabshaupitmann bei der Garde zu Fus; 
den Lieutenant Keller zum Scaabshauptmann bei dem Linien:= Infanterie-Regiment 
v. Franquemont; 
den Lieutenant Thannhausen zum Staabshaupin ann bei dem Lin. Infant. Regim. 
Herzog Wilhelm; 
den Lieutenant v. Wangenheim vom Füfßller-Regiment v. Neubronn zum Sgtaabs= 
hauptmann bei dem Cin. Infanc. Regim. Herzog Wilhelm; 
den Kammer-Page v. Per glas zum Lieutenant bei dem Cinien= Infanterie-Regiment 
Herzog Wilhelm; 
den im Militair-Inkitut befindlichen Cadet Kapff zum Lieutenant bei dem leichten 
Infant. Bataillon v. Brüsselle; 
den im Militair-Institur befindlichen Cadet Baur zum Lieutenant beim Lin. Infane. 
Regiment v. Franquemont zu ernennen; und dem « 
Hauptmann v. Starkloff von der Garde zu Fus den Charakter als Major zu er— 
theilen, und ihn zum Regiment Prinz Friderich zu versezen. 
Unter ebend. haben Se. Koͤnigl. Maj. den Praͤsidenten des 1. Senats des Koͤnigl. 
Ober-Justiz-Collegii von Linden zum Koͤnigl. Kammerherrn zu ernennen allergn. geruht. 
Durch ein Decret vom 238. Dee. ist der in Kais. Oestr. Diensten gestandene Carl von 
St. Andre zum Lieutenant bei dem ersten Bataillon des Lin. Infant. Regiments Prinz 
Friderich allergnädigst ernannt worden. 
  
Winnenden. Die vormalig hiesige Oberamtei-Wohnung und der dabei befindliche Garten, wovon 
sich in Nr. Ar. 42. und 43. dieses Blaltz eim ausführliche Beschreibung findet, wird, da deren letmahliger 
Verkauf nicht genehmigt worden, Samstags, den . Jan. 100., je nachdem sich Liebhaber finden, allhier 
entweder verkauft, oder auf 6 Jahre verliehen werden. Den 2. Dec. 1808. Cameral-Verwaltung allda. 
Ehingen. Bis Donnerstag den vo. Jan. 1800. werden dahier in Ehingen auf dem Rathhause einige 
kleine Schaafweiden von benachbarten Weilern, dann Freitag den 20. Jan. die Schaafweide in Münderkingen 
auf dem dortigem Rathhause, und Samstag den 21. Jan. in Steußlingen die vorzügliche Alpenwaiden von 
Steußlingen, Dechingen und Briel, gesezlich verliehen werden. Die Liebhaber haben sich an bestimmten Ta- 
gen daselbst in der Früh um 0o Uhr einzufinden, wo dann die weitere Bestandsbedingnisse bekannt ge- 
macht werden. Den 21. Dec. 1808. Konigl. Oberamt allda. 
Neuenstadt an der großen Linde. Vermög allergnädiasten Befehls von Königl. Hof-und Domainen= 
Kammer wird der unweit Kochersteinsfeld liegende Herrschaftliche Schweizerhof, dessen Bestand bis Lichtmeß 
18609 zu Ende geht, wiederum auf 12 Jahre, nämlich von Lichtmeß 1800 bis Lichtmeß 1821 verliehen. Zu 
dieser Verhandlung ist Dienstag der 10. Jan. 1809. festgesezt, an welchem Tag die Bestands- Liebhaber Bor- 
mittags o Uhr auf dem Schweizerhof sich einfinden, die Obrigkeitliche Zeugniße ihres Vermögens, guten 
Rufs, und Kenntniß im Feldbau vorlegen, die Bedingungen vernehmen, und der weitern Verhandlung an- 
wohnen können, Der Hof hat eine sehr angenehme kage, ist von allen Beschwerden frei, und besteht in
	        
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