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Beysiz. Buͤrger--und Beysiz- Gelder gehoͤren zum Ressort des Rechnungs-- Dep. der K. Ob. Fin. K. 7. 171.
Bibliotheken aufgehobener Kloͤster, Stijtungen u. s. w. 7. 637.
Bittschriften mehrerer Supplikanten duͤrfen ohne gemeinschaftiichen Gegenstand nicht gemeinschaftlich seyn. 7.
118. In welchen Faͤllen sie unmittelbar bei S. Maj. eingegeben werden koͤnnen, 125. Unnmiittelbare
des Theater-Versonals und anderer, die mit dem Theater Bezi hung haben, verboten, 340. Ditt-
schriften um Aufhebung, Nachlaß oder Milderung angesezter Strafen dür'en nirgends andee , als bei
dem K. Justig-Ministerium, zum weitern Vortrag an S. Maj. übergeben und angenommen wer-
den, 520. S. auch Eingaben, Memorialien.
Botenwesen. Außhebung desselben und neue Einrichtung, v. 5. Anordnung der Amtsboten, ebend. Deren
Bestätigung durch die Ob. Post-Dir. 100. Verordnung wegen heimlicher Boten, ebend.
Boten der kön. Beamten. Was diese von ihnen zu berichten haben, 8. 211. Die Einsendung der verlang-
ten Berichte monirt, 353. 437.
Boten in der Srohn, (. Frohnboten.
Brach= Anbau. Warure die Beschränkung desselben bei ausgesessenen Güterbesizern oder Ausmärkern un-
statthaft sei, S8. 258. S. Ausmärker. Brach-Einpflanzungen sind ohne Ausnahme der Zehend-
reichung unterworsen, 330.
Brandschaden. Pflicht der Beamten nach einem Brande, 8. 36.
Brandschadens Umlage für Neu-Württemberg, yv. 115. Die Einsendung ausgeschriebener Brandschar
ens-Gelder monirt, 8. 360.
Brandversicherungs= Anstalt. Die allgemeine gehört für das Ob. Pol. Dep. F. 218. Die Aufsicht über
das Cassen= und Rechnungswesen dabei für das Ob. L. Oek. Coll. alg. Befehl, das Rechnungswe-
sen älterer sepgrater Brandversicherungs-Cassen zu schliessen, 8. 4. Neue allgemeine Brandschadens-
Versicherungs-Anstalt, N. 1V. Termin ihres Anfangs, 29. Bekanntmachung, eben:. Umfang.
Verbindlichkeit der Theilnahme an derselben, §. 1. Gegenstande der Versicherung, 3. 2. Ausgeschlos-
sene Gebäude, §. 3. Numeriren der Gebäude, K. 4 (vergl. zo 1,) Sch#zung derselben, F. 5. 6.
(vergl. Zo. 3, 44) Orts-Kataster, H. 7. (vergl, 30. 2,) Formular, Sen. Lit. A. Amts-Kataster,
K 8. Kosten bei der Aufnahme und Fortsezung der Kataster, (f. auch Kataster.) §. Abinde-
rung der Versicherungs-Anschläge, §. 10. Aufnahme rner Hebäude, §. 11. Form der Abände=
rungs-Tabellen, §. 12. 13. Formular, Beil. I.ik. B. Entstehung eines Brandes, §. r4 Ablchazung
der unbeschädigt Fübliebenen Theile eincs Gerkubves, §. 15. Welcher Schade ersezt werde, §. 10. Be-
schränkung der Entschädigung bei besonders feuergefährlichen Gebäuden, S. 17. Dieskalsige Maasregeln
bei Brandstifungen, §. 12. Umtegung der Brandschäden, 5. 10. Vorzüge der Brandgelder, §. 20.
Begunstigma und Tnterstszung der verunalukten Mitglieder, §. 21. 22. Ausbezahlung und Verwen-
dung der Eurschädicungsgelder, §. 23. Wiederaufbauung der nicht vergüteten Gebäude, §. 24. Ver-
vbot der Brand-Collekten, K. 25. * welchem Fall ein Haus-Eigenthümer der Brandkassen-Ent-
schädigung verlustig werde, 208.
Brandversicherungs = Umlage für Reu-Württemberg, F. I #8 Anordnung drei verschiedener Brandver-
srverungs-Umlagen, 8. loF. 108. Daß über jede derselben eine besondere Umlags-Urkunde einzu-
senden sei, 173. Diese Einsendung monirt, 507.
Branntweinbrennereien darf niemand ohne allerhöchste Erlaubniß errichten, v. 313.
Braunische Maschine, s. Medic. Depart.
Prief Post, s. Postdienst -Instruction.
Brückenbau. Departement, 7. 172. 220. *4
Brückengelder haben neben dem Zoll und der Accise wie bisher fortzudauern, Zollord. SF. 4.
LTuchdruber, s. Zünfte. 4
Buchdruchereien und Buchhandel sind der Aufsicht des Ob. Pol. Dep. unterwerfen, 5. 218.
Bächer, Censur, s. Censur. * »
Bürger- Annahme gehört zum Ressort des Reg. Dep. F. 217. Die Regulirung des Annahmgelds gehört
für das Ob. L. Oek. Coll. 21. Sie soll in den Mediatstädten denen, die sich zu verehlichen denken,
nicht erschwert werden, 461. Verschiedenheit der christl. Glaubens-Confession soll keinen davon aus-
schliessen, 610.