Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Corporationen. Verleihumg der ihnen zustehenden Gefälle, 8. 320. Bestcurung ihrer verzinslichen Capita- 
lhen, 425. Z 
Couriere; uxsßjers des Malles, f. Podienstt= Onstruktion. 
Tredit = Gesez für die Univerfit t Tübingen. 8 Nr. IX. Welche Schulden der Studierenden ungxltig seien, 
los. Welche hingegen, und in welchen Bedmmmu't##en, die Zeit und Summe betr. ihre rechtliche Ver- 
bindlichkeit behalten, 105. Ozegenstigung der Oturierenden, die ohne ihre Schuld in die Lage kom- 
men, Geld aufnehmen zu müs en, 107. Dieefa #ixe Obliegenheit des Rectorat-Amts, ebend. Eegen 
was für Creditoren gesezlich verf ahren werden soll, dend. # 
Criminalgericht. Anordnung einer br ondern Behörde zur Revision der Criminalfälle, 7. 537. 
Criminal-Tabellen. Ibre Einsendung monirt, 8. 622. 
Cultur. Die Landes-Culrur gehert zunn Restort des K. Ob. Land. Oek. Coll. F. 2210. Cultur-Mutationen 
sind der Aufsicht des Landw. Dep. übertragen, 170. S. Allmanden, Obstbaum-Cultur, 
Waldcuktur u. a. 
Cultur, Berichte, 7. 510; 8. 505. # Z„ 
Turatel Vorschrift ausführlicher Berichte über die unter Curatel stehenden Fürsten, Grafen und Ritterguts- 
besizer, F. 461. Die Einsendung dieser Berichte wird monirt, 8. 163. Auch soll angezeigt werden, 
wo keine dergleichen Curatelen sich befinden, ebend. Curatelen bei Militairpersonen, 7. 420. 
D. 
Decanate, Decane f. Geistl. Dep. · 
Delinquenten.BonärztlichenZeugncssenübersæ,7.425.8.268. 
Deserteurs.VonihrenTranspyrtenundderenKostenbcrccynung,7.117.6ok.DieaufGenemLPakkm 
sich stellenden sollen blos mit einer Marschroute versehen, eingesendt werden, 8. 360. Obliegenheit der 
Civil-Beamten u. Unterthanen in Ansehung der Deserteurs, 7. 797. 198. Wie Beamte mit fremden 
Deserteurs zu verfahren haben, 448. Die rükständige Berichterstaltkung über die Vermögens-Umstände 
der Deserteurs wird monirt, 8. 505. - 
DiäteniRegulatim8.270.folg.GegenstandderLostens-Anrechnung,§.1.UnterschicdzwifchenDiä- 
ten,ReisckostmundTaggelderms2.Diaten——indenkon.Staaten,§.3.i:n?zuslande, 
Z.4.Nebenauslagen-§.5.Reisekosten,wenndiePferdenichtufüttermodcrwennsiezu 
süttern sind, 9. 6. Vorschrift der Anrechnung, 5. "7 8. Wann die Pferde zurükzuschiken, wann sie 
beibehalten werden dürfen, §. . Vorschrift wegen Roßlohn und Vorspann, 9. 10. Wegen Chaussee= 
Thor-Pflaster-Brücken-Weg-Wasser-Ueberfart) -Sperr-- 2c. Geldern, 5. 1I. Auslagen für Repa- 
ation beschädigter Gefährte, F. 12. Wenn mebrere zusammen verschikt werden, 9. 13. Zweifelhafte 
dlle, §. 14. Taggelder. In was für Geschäften anzurechnen oder nicht, f. 15. 16. Aufseror= 
dentliche Auslagen, §. 17. Haus-Miethgeld, §. 1#8. Zeit= und Kosten-Ersparnis, §. 10. Koftens- 
Amechnung der K. Minister, und anderer Kön. Diener, §. 20. Nähere Bestanmungen, 9. 21. 
Diäten= und Pferdte-Tarif. 282 folg. Classen der Kön. Diener, 282. f. Hoflägerci, 283. Marstall, 
1 284. Land-Dienerschaft innerhalb ihres Amtsdezirks, ebend. 
Dienstboten, männliche. Die sich ausserhalb ihres Oberamts im Königreich aufhalten wollen, müssen von 
*)dy it einem Certificat versehen seyn, 5. o. 4°5I. Dießfalsige Verordnung in Absicht auf Stutt- 
art, 8. 478. 
ri bei Kauf-Contracten müssen in der Zoll= und Accise = Berechnung zum Kausschilling geschlagen 
werden, 8. 373. 
Discesan-#Eintheilung, K. Geistl. Dep. ·- 
Dispensation der Minderjährigen wegen der Vermögens-Verwaltung gehört zum Ressert des Regim. Dep. 
218. Die von der Odsignation und Inventur ist an den Tutelarrath verwiesen, ebend. Daß on 
inorennitäts-Dispensations-Ereheilung des K. Ehegerichts die K. Kreisämter in Kenntnis zu sezen 
seien, 8. 260. Wie es in Ansehung der Dispensationen bei Ehen zwischen Evang. Lutherischen und 
Kathol. Religions-Verwandten zu halten sei, v. 405. In welchem Fall es bei einer Ehe mit einer 
Eien etie einer andern christl. Confession zugethan ist, keiner Dispensation bedürfe, 010. S. auch 
esache 
n. 
Dispensatorium s. Medic. Wesen.
	        
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