Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Revision der Eriminalfaͤlle. Anordnung einer besondern dazu bestimmten Behoͤrde, 7. . 
Bochows Kinderfreund, Sculb. 0r# zu best boͤrde, 7. 537. Versonale, hem 
Roßlast. Bei Zollberechnungen. Stets zu 8 Eentnern anzunehmen, Zoll-O. 9. 20. Die Last, die ein 
Zugstier führt, wird für 4 Roßlast angenommen, ebend. Anm. Wie weit bei Berechnung der Roßla= 
sten heruntergegangen werde, 6. 21. « 
Rozkrankheit der Merde. Masregeln gegen ihre Verbreitung, 8. 23 
Röckzoll. Bei durchgebenden Centnergutern, Zoll-O. #. 38. — Bei einigen Ausgangs-Gütern unter ge- 
wissen Bedingungen, §. 53. 53. Dabei erforderliche Vorsicht der Granz-Zollämter, F. 54. 
Ruggerichr, s. Vogt R. . 
Rugtage der Oberforstaͤmter. Verlangte Berichte wegen derselben, 8. 583. 
Rumfordische Suppe. Oeffentliche Einrichtung zur Zubereitung derselben, 8. 357. 
S. 
Salinen-Departement. Hat ausschließlich die Oberaufsicht und Verwaltung der ihm untergebenen Wer- 
ker, Fabrikrn 2c. 7. 172. Das Rechnungswesen derselben, besonders der Kevisfon der Rechmungen ge- 
hört zum Ressort der Ob. Fin. Kammer, tbend. Die bei den Solzwerken angestel'ten Beamten sind 
den Kreissteuerräthen nicht untergeordnet, II. Nähere Bestimmungen, die Frohnfreiheit der hiebei be- 
sindlichen Personen betr. 8. 637. — 
Salz-Udmjnisiration,skön.(Geuer.«l)AnordnungeinerneucmSr.M-.1jeståtunmittelbaruntergeord- 
netcn,y.617.WieunterdcrsscxbendjsPfundSalzkünfrigsollgekauftwerdenkounemebend. 
Salz-Auflagen.DieAufsichtdarfchrhatdas·..-kp:xrt.derindir.SteUcm,;«.1;-o. 
Salz-Handel.DenCommunenImdPrivat-Pers·oncnbeiConfiscations-ctrafeverboten-7.617. 
Sammet-Patente.DieErtheilimgderselbenistdemOb.L.Oek.Coll.übertragen-219. 
Sauerbrunnen. Die Einrichtung und das ökonomische derselben besorgt das Landw. Dep.; über den medi- 
cinischen Theil hat das Medic. Depart. die Oberaufsicht, 7. 170. 335. 
Schäfer. Ihnn ist die Behandlung kranker Menschen unbedingt verboten, 8. 374. 
Schäfereien, königl. stehen unter der A#ssicht des Kandw. Dep. —. 170. Die Vollzichung der Geseze über 
das Schäfereiwesen ist dem Ob. L. Oek. Eoll. übertragen, 210. 
Schaafweid Derleibungen. Künftig früher als bisber vorzunehmen, und die Verleihungs-Protokolle we- 
nigstens drei Monate vor dem Bestand-Termin zur Ratifikation einzusenden, 8. 475. 
Scharfrichter. Die Behandlung kranker Menschen ist ihnen unbedingt verboten, 8. 314. Eingeforderte 
Berichte über verschiedene sie betreffende Fragen, 420. 430. 
Schs zungen, berrschaftliche zum Verkauf bestimmter Gebäude und Feldgüter. Vorschriften wegen dersel- 
ben, 8. 284. 285. 
Scheerenschleifer, s Herumziebende. 
Scheidemuͤnze, auslaͤndische berabgesezt und verboten, Fv. 403. Sk afe derer, die geringhaltige in Umlauf 
bringen, 400. Abschäzung auslandischer Kreuzersticke, 980. S. Münze. 
Schenkungen. Was bei GErxrichten oder Lrté-Mogistreten wegen derselten zu beobachten, K. 323. 
Schleßen ist der niedern Hofdienerschaft in der Stadl und auf dem Lande bei schwerer Strafe verboten, 7. 
82. Bei Strefe von 190 fl. darf weder in Städten noch Dörfern, in Hausern, auf der Serasse oder 
in Gärten geschossen werden, 8. 206. « 
SchicßirulvcrBorschriftfürKrämerwegentessenAufbkwahtmtg-8.205. 
Schlachten, s. Mezger. 
Schlacht vieh. Dießfalsige Polizei-Verordnungen, 8. 163. 164. 
Schloßgarten zu Stuligart. Vorschrift wegen Qenuzung desselben, 8. 584. 
Schlüsselgelder miüssen beim Zoll= und Aceis-Anfaz zum Kaufschilling geschlagen werden, 8. 373. 
Schreibmarerialien Drwaltung Die Aufsicht daruber hat das Rechn. Dep. 7. 171. 
Schriftsteller. Vorschrift für dieselben im Allgemeinen, 8. 2F4. Besondere Vorschriften in Absicht auf Ju- 
gend= und Vorlbeschtiften, ebend. Was die Verfasser der politischen Zeitungen und Intelligenz- 
Blätter zu beobochten haben, 2-4. 275. In wie ferne die Schriftsteller, ungeachtet der Censur, ver- 
antwortltich und einer Privat-Satisfabtions-Klage unterworfen seyn konnen, 276,
	        
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