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Verstuͤmmlung der Militairpflichtigen. S. Selbstverstuͤmmlung.
Vertraͤge. Vom Geschäftskreis der Notarien ausgeschlossen, 8. 564. S. Contrakte.
Dicinal- Wege. S. Wege.
Dieh= Accise, Acc. Ord. S. 68. Viehzoll, Zoll-O. 8. 57.
Diehhirten. Certiftcate derer, die sich ausserhalb ihres Oberamts verdingen, F. 451.
HDieh, Seuche. Verordnung wegen derselben, F. Nr. LIV. «
Vieh-Zucht-VeredlungderselbengehörtzumzNejTortdesOb.L.Oek.Collegiums,7.219.
Vogt-Ruggerichte.-Wieinungemischten-wtem»gemischtenPatrim.Ortenabzuhalten-8.292.
Vollmachten, auswaͤrtige. Was zu ihrer Beglaubigung erfordert werde, 8. 267.
Vorladungen, alle von Staatswegen zu Folge einer allgemeinen Verort ung ergehende öffentliche, ausschließ-
lich in das Reg. Blatt einzurücken, 7. 200. #
vormundschafts= Wesen. Dieffalsige Vorschrift für Orts-Magistrate, 8. 325.
worspann, Jagd-Vorspann, s. Jagd. Militär-Vorspann. Dießfalsige Verordnungen, . 540.
– 8. 43.
W.
Waaren, s. Güter, Marktwaaren 2c. Acc. O. Real-Inderx. Soll-Tarif. — Accise von Waaren-Artikeln,
die in der Acc. O. nicht Pnanmt sind, Acc. O. S. öo. #
Wagarenlager. Accise daven. Acc. O. g. 13. Ausnahme, ebend. Magistratische Schäzung derselben, ebend.
Wächter, öffentliche. (Hoch -Thurm-Nacht-Wind= und Schaar-) Ihre Obliegenheiten in Absicht auf
Feuersgefahr, 8. 208. Dienst-Verrichtungen der Thurmwächter, ebend. Daß Nachtwächter überall,
und eigene Windwächter besonders in Städten und grösseren Dorsschaften anzustellen seien, ebend. Bei
welchen Gelegenheiten Schaarwächter bestellt werden sollen, ebend.
Waffen, verborgene, als Stilett-Messer, Stockdegen u. dergl. verboten, 8. 328.
Wage. Eine besondere öffentliche soll bei jeder Stadt gehalten werden, Zoll-O. 5S. 24.
Waidebrennen, verboten, 7. 341.
Waisenháuser. Die Aufsicht darüber hat das Ob. Pol. Depart. 7. 218. Ihre Oekonomie und die Auf-
nahme in dieselben gehren zum Ressort des Ob L. Oek. Coll. 270. Das Stuttgart. und Ludwigsb.
sind von der Capital Besteurung frei, 8. 425. In wie fern Waisen davon befreit seien, 420. Die
Einsendung der Stuttg Waisenhaus-Gefäll-Rechnungen monirt, 300.
Waldfeue Ordnung, 7. Nr. LXVII. LXVIII.
Waldkultur. Ihre Heferderung, anbefohlen, 8. 20 1I. «
Waldungen an die Hof= und Domainenkammer von der Fin. Kamm. P. 22; und an die'e von jener ab-
getreten, 23. Gegenseitige Verrauschung Kön. Württemb. u. Grosherz. Badischer Waldungen, 305 fg.
Wappen der Gutsbesizer in den kön. Staaten, wo sie angebracht werden dürfen, 5. 103.
Warmnungstafeln u. Warnungs-Hatente für Fremde, u. gegen auswärtige Bettler u. Gpeiher, 7. 456.
Wasenmetster. Die Behandlung kranker Menschen ist ihnen unbedingt verboten, 8. 314. S. Kleemeister.
Wasserbau= Departement steht ausschließlich unter dem Ministerium des Innern, 7. 172. Direktion, 220.
Die das Wasserbauwesen betresfenden Ueberschlaͤge u. Consignationen sind unmitrelbar an das K. Land-
bau= Dep. einzusenden, 8 400. Wasserzoll gehört zum Ressort des Dep. der indir. Steuern, 7. 170.
Wechselsachen. Patent-Abgabe der Wechselhändler, Acc. D. §. 0. Bei Kôn. Dienern, die Wechsel aus-
gestellt haben, darf ein persönlicher Arrest ferner nicht erkannt werden, 8. 277. 278. Was für ein
Wechsel-Verfahren bei denselten Statt finde, ebend. Was die Notarien bei Wchhsel-Mootesten zu
beodbachten haben, 564.
Wege. - Tommun, u. vicinal- Wege. Die Communen dürfen sich zu ihrer Unterhaltung und Reparation
der Kön. Weameister bedienen, 8. 162. -
WeggelderhabentfcbendemZollxkndderAccisewiebishersortzudauermZöll-.O.Z.4.
WegmeisieknInstruktionfürdiesgåbemaNr.XXIX.B(ic.BefugnisundleicgenheitimAllgemcs:
nrn,cbcnd.Einl.BerbosbchassatiomwedcrvonUntergebenenGeschenkeoderandereErkcmulich-
keitanzkmehmemnochfürjichtmpohneErlaubnisAkkordezuschliessen,A.B.Vorgeschriebcne
PunkteinRüksichtderkunsimässigeszehandlungderStrassen,C.Formeinerguten»Strasse,g.1.
Ausn.:k«-niebeiStkigcn.VorschriftwegenderQuermuxdems.2.Erhaltungoder-pet«vorbringung