Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Bekanntmachung,  das  Auslichten  der  Gehölze  längs  der  Staatsstraßen  betr.
Staatsministerium  des  Innern.

Seine  Majestät  der  König  haben  allergnädigst  anzuordnen  geruht,  daß  in  der
Folge  bei  der  Anlage  neuer  Staatsstraßen,  sowie  bei  Erweiterung  oder  Umlegung  bestehender
Staatsstraßen  für  die  in  Anspruch  genommenen  Auslichtungsflächen  den  betreffenden  Grundeigenthümern
  nach  Maßgabe  des  Gesetzes  vom  17.  November  1837,  die  Zwangsabtretung
von  Grundeigenthum  für  öffentliche  Zwecke  betreffend,  Entschädigung  gewährt,  dann  daß  bei
dem  Vollzuge  der  Bestimmungen  über  die  Auslichtung  der  Gehölze  an  den  bereits  vorhandenen
Staatsstraßen  unter  sorgfältiger  Erwägung  der  örtlichen  und  sonstigen  Verhältnisse  stets  nur
nach  Maßgabe  des  unabweisbgren  Bedürfnisses  und  mit  thunlichster  Schonung  der  Interessen
der  Grundeigenthümer  verfahren  werde.

München,  den  6.  Juni  1876.

v.  Pfeufer.

Der  General-Secretär:
Graf  von  Hundt,  Ministerialrath.

Ordene-Verleihung.  Hoheit  des  Herzogs  Maximilian  in  Bayern,
—  k.  Oberstabsarzt  Dr.  Carl  Lotzbeck,  das  Ritter-Seine
  Majestät  der  König  haben  (reuz  I.  Classedes  Verdienstordens  vom  heiligen
Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter'm  Michael  zu  verleihen.
27.  April  l.  Is.  dem  Leibarzt  Seiner  Königlichen