Full text : Von Potsdam nach Doorn.

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Nr.  7974.
Bekanntmachung,  das  Depositenwesen  bei  den  Gerichten  in  Fürth  betreffend.
fl.  Staatsministerium  der  Justiz  und  K.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Es  wird  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,  daß  vom  1.  April  1899  an
die  Besorgung  des  Depositenwesens  für  das  k.  Amtsgericht  Fürth  sowie  für  das  k.  Landgericht
  Fürth  einschließlich  der  landgerichtlichen  Staatsanwaltschaft  auf  Grund  des  Artikel  76
Absatz  3  des  Ausführungsgesetzes  vom  23.  Februar  1879  zum  Reichs-Gerichtsverfassungsgesetz
  und  des  §  29  der  k.  Verordnung  vom  8.  September  1879,  das  Depositenwesen  bei
den  Gerichten  in  den  rechtsrheinischen  Landestheilen  betreffend,  dem  bei  der  k.  Filialbank
Fürth  zu  errichtenden  Depositenburean  übertragen  wird.

Die  Bestimmungen  der  Bekanntmachung  vom  20.-Dezember  1882,  die  Uebertragung
der  Besorgung  des  Depositenwesens  bei  dem  k.  Amtsgerichte  München  I  Abtheilung  A  für
Civilsachen  an  die  k.  Bank  betreffend  (Gesetz-  und  Verordnungsblatt  S.  601),  finden  auf
den  Verkehr  mit  dem  Depositenbureau  der  k.  Filialbank  Fürth  entsprechende  Anwendung.

Im  Hinblick  auf  den  §  4  der  Bekanntmachung  vom  20.  Dezember  1882  ergeht  die
Weisung,  die  für  das  k.  Landgericht  Fürth,  die  für  das  k.  Amtsgericht  Fürth  und  die  für
die  dortige  landgerichtliche  Staatsanwaltschaft  bestimmten  Sendungen  von  Geldern  oder
Werthpapieren  —  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  keinen  Gegenstand  der  gerichtlichen
Hinterlegung  bilden,  insbesondere  der  an  die  amtsgerichtliche  oder  landgerichtliche  Gerichtsschreiberei
  geschuldeten  Gebühren  und  Auslagen  (§  76  Abs.  2  der  Depositenordnung,  Gesetzund
  Verordnungsblatt  1879  S.  1115)  —  künftig  an  das  Depositenbureau  der  k.  Filialbank
  Fürth  unter  Angabe  der  Rechtssache,  zu  der  die  Sendung  gehört,  zu  richten  und  von
der  Absendung  gleichzeitig  dem  Gerichte  oder  der  Staateanwaltschaft  Nachricht  zu  geben.

München,  den  14.  März  1899.

Dr.  Frhr.  v.  Riedel.  Dr.  Frhr.  v.  Leonrod.

hosdieng--Machrichten  haben  Sich  unter'm  11.  März  ds.  Is  allergnädigst
  bewogen  gefunden,

die  Gräfin  Marie  von  Moy,  geb.  Freiin
von  Aretin,  Wittwe  des  k.  Kämmerers
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luit=  und  Oberstceremonienmeisters  a.  D.  Grafen
pold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,  von  Moy,

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.