Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

b) Zur Zucht- und Walsenhaus-Pflege in Ludwigsburg, aus den Landvogteien an der 
Enz, am untern Neckar, an der Jaxt, am obern Reckar, am mittlern Neckar, 
und am Bodensee. 
Tc) Zur Zuchthaus Ostege in Gotteszell, aus den Landvogtelen am Kocher, an der 
Abems und Flls und an der Donau einzusenden. 
So wie die jeweillgen Amtspfleger zugleich Ober= Elnbringer sind, so sind die Helli- 
genpfleger, oder wo keiner sich befindet, die Unter-Steuer= Einbringer jeden Orts, Unter- 
Einbringer dieser Gefälle. 
Sollien jedech die Oberämter für zuträglicher erachten, die Gefäll-Unter-Einbringers- 
stelle durchaus, oder in einzelnen Orten, mit dem Amt der Srteuer-Einbringer oder Bur- 
germeister zu verbinden, was, da ihre Steuer-Lleferungen, ohnehin von Zeit zu Seit sle zu 
Gängen in die Stadt veranlassen, oder auch wegen mehrerer Brauchbarkeit, hler und da 
der Fall seon knte: so blelbt ihnen solches überlassen. 
Die Unter-Elnbringer haben sich, besonders was die neuesten Lande betrifft, mic 
der Eingangs erwähnten General= Verordnung (Stoats= und Reglerungs" Blatt Nro. 8. 
vom I. 1810), sodann mit der Instruktion für die Einbringer der Walsen= und Zucht- 
haus. Gefälle, (Beil. zu Nro. 19. des Staats= und Reglerungs-Blatts von 18170) be- 
kannt zu machen. 
Anch werden sämtliche Ober-Einbringer biemir legseimirt, auf Kosten ihrer Casse 
den in Hellbronn herausgekommenen Unterricht über die Behandlung des Einzugs dieser 
Gefälle für die ihnen untergeordneten Unter= Einbringer anzuschaffen. 
Ueberhaupt aber werden die Oberämter und Ober-Eiohringer erinnert, die in den er- 
wähnten Gesetzen, geordneten Gefälle und die wegen ihres Einzugs und ihrer Verrechnung 
gegebenen Bestimmungen genauer, als es in manchen Oberämtern geschehen, zum Vollzug 
u bringen, und insbesendere die vorgeschriebenen Quartal-leferungen an das betreffende 
Fo#stut pünktlich zu leisten. 
Ders. Stuttg. im K. Ob. Land. Oek. Coll, den 7. Jan. 1811. 
Scraf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Jufliz= Collegli I. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Hegise Maj. 
Den 12. Dec. wurde der wegen gefährlicher Mißhandlung des Orts= Schulehelßen in 
Umersuchung gekommene Gottlieb Ra#th, von Kalh, Oberamts Herrenberg, zu dreljähriger 
Zuchthausstrafe bei schwerer Arbeit verurthellt. 
Umerm 12. Dec. ist der bei dem Amts-Oberamt Suuttgart verhaftete Jakeob Höschele, 
von Gerlingen, wegen wlederhelter Diebstahle, neben Ersay aller Kosten und Schäden, zu 
dreijährlger Festungsstrafe condemnirt worden.
	        
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