Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

Mai  9.

446  1611  184.

184.  Eigenhändige  Aufzeichnung  des  Kurfürsten  von
Mainz  [für  den  Landgrafen  Ludwig  von  Hessen?].

 „Amicus  amico.  Den  ahnwesenden  koniglichen  gesandten  ist
mein  einfaltig  bedencken  (wie  nichtt  allein  I.  kgl.  W.  sonder
den  bömischen  stenden  in  hoc  perturbato  statu  zu  helffen  vnd  fridt
zu  erlangen)  eröffnett  worden,!  haben  es  auch  fideliter  zu  vberschreiben
  versprochen;  will  mit  Gott  bezeugen,  do  ich  I.  kgl.  W.
würklich  diener,  das  ich  deroselben  nitt  andersts  rathen  köntte.

besonders  hier,  „da  es  scheinet  als  wan  aller  respect  Gottes,  der  obrichkeit,
ja  der  naturlichen  billich-  und  »mpfindlichkeiten  genzlich  verbannet  und
verwisen  sei.*  Die  Krönung  ist  mit  Einwilligung  des  Königs  auf  Pfingstmontag
  verschoben  worden;  von  dem  Ausschlag  in  den  übrigen  Punkten
kann  ich  nichts  gewisses  schreiben,  alles  steht  bei  den  Böhmen;  da  sie  aber
ganz  verstockt  und  unempfindlich  sind,  ist  keine  Hoffnung  auf  Milderung.
Die  Sachsen  und  ich  stecken  wirklich  in  einer  schweren  Sache;  aber  alles
wäre  noch  zu  ertragen,  wenn  hier  nur  Vernunft  gelten  wollte.  Die  geheimen
Räte  erzeigen  sich  sehr  zweifelhaft;  es  werden  in  den  geheimen  Rat  nur
Leuchtenberg  und  Mollart,  zuweilen  auch  Barvitius  gezogen,  während  man
doch  der  Räte  jetzt  nicht  zu  viele  haben  kann.  Der  Landgraf  ist  noch  immer
unzufrieden,  geht  aber  doch  in  den  Rat,  der  Vizekanzler  wird  gar  nicht
berufen;  es  ist  für  ihn  nicht  übel,  bei  solcher  Verwirrung  nicht  dabei  zu
sein.  —  Die  Stadt  liegt  voll  Kriegsvolk,  das  nicht  bezahlt  wird;  daher  hat
schon  Meuterei  und  gemeiner  Aufstand  gedroht,  wiederholt  wurden  die
Fleisch-  und  Brotläden  gestürmt;  dazu  strömt  noch  täglich  wegen  der
Krönung  mächtig  viel  Volk  herbei:  weiss  Gott,  wie  es  bei  der  Krönung
ablaufen  wird.  —  Die  Sachsen  waren  vorhabens,  falls  der  Kaiser  nicht  gut
willig  der  Krönung  zustimmt,  nach  Dresden  abzureisen;  ich  hätte  mich
ihnen  akkomodiert.  Da  der  Kaiser  zugestimmt  hat  und  nun  die  übrigen
Punkte  verhandelt  werden  sollen,  so  besorgen  wir,  dass  wir  vor  der  Krönung
nicht  werden  abkommen  können,  sehen  aber  nicht,  was  unsere  (Gegenwart
noch  fruchten  mag;  denn  was  von  jenen  Punkten  nicht  vor  der  Krönung
abgehandelt  wird,  darauf  ist  hernach  trotz  unserer  Anwesenheit  wenig
Hoffnung  und  werden  die  Kurfürsten  und  das  Reich  den  Sachen  selbst
nachdenken  und  nach  Notdurft  verfahren  müssen.  —  Hier  geht  man  mit  seltsamen
  Praktiken  offen  um;  wir  müssen  viel  hören,  was  sich  nicht  schreiben
lässt.  Dies  Unwesen  geht  die  ganze  Christenheit  an.  Sachsen  lässt  sich
alles  wol  angelegen  sein;  wir  sind  aber  leider  nicht  einmal  so  weit  g®
kommen,  dass  wir  uns  des  Abzugs  des  Kaisers  versichern  können.  Fast
scheint  cs,  als  sei  aller  Respekt  verbannt.  Bleibt  es  so,  so  gehe  ich
nach  der  Krönung  mit  den  Sachsen,  falls  der  Kurfürst  es  begehrt
und  es  sicherer  ist,  nach  Dresden  zurück  und  von  dort  gleich  an
Dero  Hoflager.  —  Das  passauer  Volk  liegt  in  guter  Ruhe;  niemand
begehrt  hinaus,  um  es  zu  vertreiben;  es  soll  sich  sehr  verstärkt  haben.
Wenn  die  Stände  ihr  Volk  nicht  besser  bezahlen,  so  werden  auch  die
zweiten  Passauer  bald  da  sein.  Mit  den  Wachen  und  sonstigem  Ge
bahren  steht  es  bei  vorigem;  Versprechungen  der  Abstellung  sind  bisher
nicht  erfüllt  worden.  Wie  dem  frommen  Kaiser  dabei  zu  Mute  sein  mag,
weiss  Gott;  „ist  ein  starkes  vorbilt.  humanae  miseriae,  daran  sich  andere,
so  hierzue  helfen  oder  je  nicht  hinderen,  wol  apiegelen  mogten,  aber  da  ist
kein  empfindlichkeit“.  Praes.  Maintz  21.  mai  1611  (Wmz.,  Reichstagsakten,
Bd.  103c,  no.  25;  Or.  eigh.).
ı  Vgl.  no.  144.