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Geburtshelfer und Hebammen einziehen und mit Bemerkungen begleitet der Koͤnigl. See-
tion des Medicinal-Wesens einsenden. Er wird sich bemuͤhen, unter Ruͤcksprache mit
den Oberamts-Aerzten Beiträge zur medieinisch-topographischen Uebersicht der Landvog=
tei zu sammeln und sse der Section des Medicinal-Wesens vorlegen.
F. G. Außer der #. 3. angeführten Medicinal-Wisttation kann der Landvogtei-Arze
in einzelne Ober-Aemter in der Regel nur von der Königl. Section des Medicinal-We-
sens abgeordnet werden. Wenn jsedoch Epidemien und Epizookien in mehr als einem
Oberamre des Landvogtei-Bezirkes zu gleicher Zeit sich áußern, ist auch der Landvoge,
Falls er es für nöthig findet, befugt, den #andvogtei= Arzt zu beauftragen, daß er so-
Gleich an Ort und Stelle Untersuchung vornehme" und nach vorheriger Rücksprache mie
den Oberamts-Aerzten über die Behandlung der Krankheit, allgemeine Anstalten gegen
deren Verbreitung und die Leitung jener Anstalten Vorschläge gebe, welche der Königl.
Section des Medicinal-Wesens vorzulegen sind.
+. 7. Der Landvogtei-Arzt ist endlich verbunden, seine Berichte, wovon immer
Concepte zurückzubehalten sind, die an ihn ergehenden amtlichen Schreiben und die RZe-
wlutionen und Verordnungen höherer Srellen nach Rubriken und Oberämiern in eine
Registratur zu ordnen, welche nicht nur ihn in seinem Amte unterstüten, sondern auch
auf seinen Nachfolger ubergehen wird.
fJäb 3#. Neben dem Gehalte,) welchen er als Oberamts- Arzt bezieht, erhált er in der
Eigenschaft eines Landvogtei-Arztes von der Königl. Ober-Finanz-Kammer noch
Besoldung — — — — — 250 fl.
fuͤr Schreib-Materialien — — — 15 fl.
nebst Vergütung des Postgelds für amtl. Correspondenz. Bei Reisen und Versendungen
innerhalb des Landvogtei-Bezirkes erhält er, in Betracht, daß er als Oberamts-Arzt
schon eine Pferds-Ration hat# für Diäten und Reise-Kosten überhaupe ein Aversum
von täglichen Fünf Gulden.
Bei Prüfungen hat er zu beziehen:
von einer Hebamme — — — 1 fl. 30 kr.
von einem Chirurgen oder Curschmid aber — 1 f. —
Alle andere Amts-Geschäfte und Berichts-Erstattungen hat er ohne weitere Belohnung
um seine Besoldung zu beforgen.