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Was sodann die von den Feldzuͤgen
uach Sachsen 1813. und nach Frankreich 1814.
herruͤhrenden Guthabens-Forderungen betrift; so sind, da in Beziehung auf dlese Feldzuͤ-
ge die Berichtigung der Forderungen durch keinen Abgang von Rechnern gestört wird,
die vollständigen Eingaben unter Beylegung der Abrechnungs-Büchlen der Prätendenten
und uncer genauer Erhebung der etwaigen Transferirungen, geradezu bei der iten Section
des Königl. Kriegs-Departements zu machen, welche sofort die Befriedigung bei den
betreffenden Regiments-Qnartiermeistern einleiten wird.
Jede Eingabe darf nur auf die Periode von Einem Feldzug sich erstrecken.
Da viele Prätendenten ihre Forderungen bereits bei dem Liauidations Comité oder
der #ten Section, ober auch nur bei ihren betreffenden Regimentern eingegeben haben;
lo wird bemerkt, daß von diesem keine neuen Eingaben mehr erforderlich, sondern in die-
sem Falle, wenn sie noch nicht befriediget wären) blos die Anzeige bei der einschlagen-
den Behörde zu machen sei.
Es haben folglich nur diesenigen noch Forderungs-Berechnungen einzugeben nöthig,
von welchen bei der einen oder andern Stelle noch keine eingereicht worden sind.
Wonach Allem nun die Königl. Oberämter ssch zu benehmen) und ihre Amts= Un-
tergebenen zu verständigen haben. Stutegart, den 8. Jul. 1874.
General= Lieutenant, Vice-Präsident des Königl. Kriegs-Depart. v. Phull.
Rechts, Erkennniße des Kön. Ober, Justizz“ Colleglums.
10 In Sachen erster Instanz zwischen dem Landschafts-Kasfter Grauppe zu Ochsen-
hausen, Kl. und dem Herrn Fürsten v. Metternich-Winneburg= Ochsenhausen, Bekl.),
Pensions-Anspruͤche betreffend, wurde Kläger mit der erhobenen Klage abgewiesen. Stutt-
gart, den 27. Jun. 1814.
2) In Sachen erster Instanz zwischen Martin Radler, Caplan zu Berg, Kl. und
dem Herrn Fürsten von Metternich Winneburg, Ochsenhausen,) Bekl. eine Ergänzungs=
Pension betreffend, wurde der Beklagte von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden.
Ihid. cod
3) In Sachen erster Instanz zwischen Anton Angele zu Sennerts, Kl. und dem
Herrn Fursten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen, Bekl. peto condictiopis inde-
biti, wurde dem Kläger Beweis auferlegt. 1bid. eod. "
4) In der Wechsel-Regreßklage des Handlungshauses G. P. Diels zu Lahr, Kl.
gegen die Sandelsleute Ströhlin und Kylius zu Berg) Bekl. Forderungen aus 4 Wech-
seln betreffend, wurden Beklagte von der erhobenen Klage entbunden. lbid. eod.
Erkennenitze des Könlsl. Ehe, Geriches.
Den 6. Jul. 1914. wurde
1) die Ehe zwischen Johann Martin Bek, Burger und Bauer zu Kayh, Herrenber-