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meister Hollmann daselbst, Beklagten, Appellaten, ein Unterpfands und Vorzugsrecht im
Gannte berreffend, wird die Urchel voriger Instanz bestäcigt. Tübingen, den 30. Jul.
à) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen
dem Köciel. Finanz-Departement, Section der Krondomainen) im Namen der verma-
ligen Johanniter-Ordens, Commende zu Rotweil, Liquidancin, Appellantin, sodann der
Concuremasse und Credttorschafc des verstorbenen Commandeurs Freiherrn von Truchsess,
Mit-Liquidantin) Appellatin, Liquldieät und Priorität im Gannte betreffend, wird, in Al-
sehung aller in dem dusseitigen Erkennenisse vom :5. Nov. vor. Jahrs für hieher erwach,
sen erkannten appellantischen Forderungen die Lokatrions, Urthel voriger Instanz in der
Hauptsache bestätigt, und nur in Einem Punkte des auferlegten Beweises abgeändert.
Tübingen, den 30. Jul. 1814.
Rechts, Erkennnie des Kön. Ober. Justiz= Colleglums.
1) Die Rechtssache des Schmidmeisters Jakob Bildstein zu Altdorf, Kl Producten
Feprodncenten wider den Königl. Kammerherrn, Oberforstmeister v. Verschuer eben-
daselbst, Bekl. Producenten Reproducten, schuldigen Arbeits-Verdienst betceffend, wurde
an der zur Urthels-Publikation bestimmten Tagfarrh durch Vergleich erledigt. Sturg.
den 8. Jul. 1814.
2) Auf erhobene Wechselklagsache des Isaak Wolf von Hochberg wider den Polizei=
Ministerial-Registrator Oehme dahier, wurde Lezterer zur Bezahlung der eingeklagten Wech--
selforderung nebst Verzugszinsen für schusdig erkannt. Sctuttg. den 16. Jul. 1814.
3) In Sachen erster Instanz zwischen dem Mühlpächter Franz Joseph Bengel zu
Rottenburg, Kl. Preducencen und der Königl. Section der Krondomainen,) Bekl. Pro-
ductin, wurde Bekl. für schuldig erkannt, dem Kl. zur Erslattung des ihm während sei-
ner Pachtzeit durch die veränderte Einrichtung der Spital- Oeconomie zu Ehingen zuge-
fügren Schadens einen verhältnißmäßigen Nachlaß am Pachtzinse zu bewilligen. lb. cod.
4) In der Appellat. Sache von Stuttgart zwischen dem Ober-Regierungs-Canrelli=
sten Mahl daselbst, Bekl. Anten und dem Med. Dr. Ekher zu Eßlingen als Curator des
abwesenden Imanuel Gottlob Koch von da, Kl. Aten, Schuldforderung betr.) wurde
auf Beweis erkannt. Stuttg. den az. Jul. 1814.
Da der Landvogt am Kocher, Kammerherr Carl v. Jasmund einer Untersüchung,
welche wegen eines, nach seiner eigenen Angabe) durch unbefugte Mittheilungen wenig-
stens schuldhaft veranlaßten unrichtigen Jeitungsartikels, gegen ihn verhängt war, durch
heimliche Entfernung aus dem Reiche sich entzogen, die ihm aufgetragene Dienst= Stelle
eigenmächtig verlassen und einer zurükgelassenen Erklärung zufolge? sogar schon auswär-
tige Dienste angenommen hat, ehe ihm die gleichzeitig mit seiner Entfernung nachgesuch-
te Entlassung aus dem Königl. Dienst ertheilt worden, oder nur eine Resfolurion auf je-
nes Gesuch erfolgt seyn konnte; da dersetbe Üüberdieß in einem andern Schreiben sich er-
lar hat, auf den Fall der Anwendung öffennicher Maakregeln ge#n ihn, mic Bein ,
machung ihm anvertrauter Amt#, GC. Lemmuisse zu drohe.: und hictt ven Srt. Ab .