Nro. 56. 1214. 435
Königlich= Württembergisches
Stagts= und Regierungs-Blatt.
Samstag, zr. Dec.
Rechts-Erkenntnisse des Koͤnigl. Ob. Appellations- Tribunals.
1) In der Appellations-Sachs von dem Koͤnigl. Ober -Justiz= Colleginm zwischen
ber vormaligen Landschafts-Kasse zu Ochsenhausen, Klager. Appellantin, und dem Herrn
Fuͤrsten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen, Beklagten, Appellaten, einen jaͤhrli-
chen Geld-Betrag von 3,488 fl. betreffend, wird die Berufung wegen Mangels an ei-
ner gegründeten Beschwerde durch Urthel verworfen. Tübingen, den 3. Dec. 7814.
a) In der Appellations= Sache von dem Königl. Ober-Iustiz, Collegium, zwischen
dem Freiherrn Carl von Racknib zu Heinsheim wKlägern, Appellanten, und dem Königl.
Finanz, Departement, Section der Krondomainen Beklagter, Uppellatin, den Erfaz des
Werths Kaiserlich-Destreichischer Obligarionen betreffend, wird die Urthel voriger Instanz
dahin abgedndert, daß die Appellatin dem Appellanten für die 3. befragten Obligatio=
neu) se im Werthe zu 936 fl. den Gesammt, Berrag zu 2),#80# fl. nebst den Zinsen vom
aJ. Aug. 1803. an zu 5 Prorent) soviel hieran nicht schon abgetragen ist, jedoch nach
Abzug des vorhin zuviel entrichteten Zins-Belaufes, zu bezahlen schuldig sei. Tübingen,
den 15. Dec. 1814.
3) In der aussergerichtlichen Provocations-Sache der Frau Gräsin von Jugger-
Brandenburg, geb. Grafin von Riedsmaul zu Wien, die Erledigung ihres Schuldenwe,
sens betreffend, ist das Decret des Königl. Ober-Justiz= Collegiums vom ro. Nov. 1913.
seinem wesentlichen Inhalt nach,) jedoch unter Erweiterung der darinn anberaumten zer-
Körlichen Zeitfrist auf a Monate" durch Ordination bestätigt worden. TLübingen, den
17. Dec. 1814.
Rechts-Erkennenitze des Kön. Ober= Junz, Colleglums.
1) In der Uppellations-Sache von Besigheim zwischen dem Grosherzoglich Baden=
chen katholischen kirchlichen Departement zu Carlsruhe, Kl. Anren an einem, sodann dem