Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

Nro.  56.  1214.  435
Königlich=  Württembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  zr.  Dec.

 

Rechts-Erkenntnisse  des  Koͤnigl.  Ob.  Appellations-  Tribunals.

1)  In  der  Appellations-Sachs  von  dem  Koͤnigl.  Ober  -Justiz=  Colleginm  zwischen
ber  vormaligen  Landschafts-Kasse  zu  Ochsenhausen,  Klager.  Appellantin,  und  dem  Herrn
Fuͤrsten  von  Metternich-Winneburg-Ochsenhausen,  Beklagten,  Appellaten,  einen  jaͤhrlichen
  Geld-Betrag  von  3,488  fl.  betreffend,  wird  die  Berufung  wegen  Mangels  an  einer
  gegründeten  Beschwerde  durch  Urthel  verworfen.  Tübingen,  den  3.  Dec.  7814.

a)  In  der  Appellations=  Sache  von  dem  Königl.  Ober-Iustiz,  Collegium,  zwischen
dem  Freiherrn  Carl  von  Racknib  zu  Heinsheim  wKlägern,  Appellanten,  und  dem  Königl.
Finanz,  Departement,  Section  der  Krondomainen  Beklagter,  Uppellatin,  den  Erfaz  des
Werths  Kaiserlich-Destreichischer  Obligarionen  betreffend,  wird  die  Urthel  voriger  Instanz
dahin  abgedndert,  daß  die  Appellatin  dem  Appellanten  für  die  3.  befragten  Obligationeu)
  se  im  Werthe  zu  936  fl.  den  Gesammt,  Berrag  zu  2),#80#  fl.  nebst  den  Zinsen  vom
aJ.  Aug.  1803.  an  zu  5  Prorent)  soviel  hieran  nicht  schon  abgetragen  ist,  jedoch  nach
Abzug  des  vorhin  zuviel  entrichteten  Zins-Belaufes,  zu  bezahlen  schuldig  sei.  Tübingen,
den  15.  Dec.  1814.

3)  In  der  aussergerichtlichen  Provocations-Sache  der  Frau  Gräsin  von  Jugger-Brandenburg,
  geb.  Grafin  von  Riedsmaul  zu  Wien,  die  Erledigung  ihres  Schuldenwe,
sens  betreffend,  ist  das  Decret  des  Königl.  Ober-Justiz=  Collegiums  vom  ro.  Nov.  1913.
seinem  wesentlichen  Inhalt  nach,)  jedoch  unter  Erweiterung  der  darinn  anberaumten  zer-Körlichen
  Zeitfrist  auf  a  Monate"  durch  Ordination  bestätigt  worden.  TLübingen,  den
17.  Dec.  1814.

Rechts-Erkennenitze  des  Kön.  Ober=  Junz,  Colleglums.

1)  In  der  Uppellations-Sache  von  Besigheim  zwischen  dem  Grosherzoglich  Badenchen
  katholischen  kirchlichen  Departement  zu  Carlsruhe,  Kl.  Anren  an  einem,  sodann  dem