Nro. 56. 1214. 435
Königlich= Württembergisches
Stagts= und Regierungs-Blatt.
Samstag, zr. Dec.
Rechts-Erkenntnisse des Koͤnigl. Ob. Appellations- Tribunals.
1) In der Appellations-Sachs von dem Koͤnigl. Ober -Justiz= Colleginm zwischen
ber vormaligen Landschafts-Kasse zu Ochsenhausen, Klager. Appellantin, und dem Herrn
Fuͤrsten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen, Beklagten, Appellaten, einen jaͤhrlichen
Geld-Betrag von 3,488 fl. betreffend, wird die Berufung wegen Mangels an einer
gegründeten Beschwerde durch Urthel verworfen. Tübingen, den 3. Dec. 7814.
a) In der Appellations= Sache von dem Königl. Ober-Iustiz, Collegium, zwischen
dem Freiherrn Carl von Racknib zu Heinsheim wKlägern, Appellanten, und dem Königl.
Finanz, Departement, Section der Krondomainen Beklagter, Uppellatin, den Erfaz des
Werths Kaiserlich-Destreichischer Obligarionen betreffend, wird die Urthel voriger Instanz
dahin abgedndert, daß die Appellatin dem Appellanten für die 3. befragten Obligationeu)
se im Werthe zu 936 fl. den Gesammt, Berrag zu 2),#80# fl. nebst den Zinsen vom
aJ. Aug. 1803. an zu 5 Prorent) soviel hieran nicht schon abgetragen ist, jedoch nach
Abzug des vorhin zuviel entrichteten Zins-Belaufes, zu bezahlen schuldig sei. Tübingen,
den 15. Dec. 1814.
3) In der aussergerichtlichen Provocations-Sache der Frau Gräsin von Jugger-Brandenburg,
geb. Grafin von Riedsmaul zu Wien, die Erledigung ihres Schuldenwe,
sens betreffend, ist das Decret des Königl. Ober-Justiz= Collegiums vom ro. Nov. 1913.
seinem wesentlichen Inhalt nach,) jedoch unter Erweiterung der darinn anberaumten zer-Körlichen
Zeitfrist auf a Monate" durch Ordination bestätigt worden. TLübingen, den
17. Dec. 1814.
Rechts-Erkennenitze des Kön. Ober= Junz, Colleglums.
1) In der Uppellations-Sache von Besigheim zwischen dem Grosherzoglich Badenchen
katholischen kirchlichen Departement zu Carlsruhe, Kl. Anren an einem, sodann dem