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kunden kn#nte veräbt werden, werden die 3 lestgemelte anmit dffentlich für ungültig erklärt; in Anse-
lung des für die obgedachte Curatel in Stuttgart ausgestellten Untrerpfands= Zettels fär 1000 fl. hinge-
gen wird anmit bekannt gemacht, daß solcher für niemand als diese Curatel Gültigkeit har, sonach für
jeden andera Beßizzer ohne allen rechtlichen Werth ist. Den 25. Febr. 1615. ç
Kön. Oberamt Göppingen.
Keidenhein: Der hler wegen Medlhastrirens in Hafe gewesene Barbierers, Geselle, Mie
chael Haug von Gschwind, Oderamis Gaildorf, welcher ungefähr 30 Jahr alt, 5 Fuß 0 Joll groß,
bagerer Siatur, und von rothbrechtem sauberen Gesicht ist, bräunlichte Haare hat, und mit einer Rus-
sen= Kappe mit Wochsuch überzogen, und gelbbeschlagenem Schild, einem grün tuchenen Ueberrock,
rorbzeugenen Hosen und Stiefel bekleidet war, auch an der rechten Hand einen goldenen Ring trägt,
ist heure Nacht, mittelst Erbrechung der Ofen -Mauer aus seinem Gefängnitz entwichen. Es ist nun
Auf denselben genau zu fahnden, und derselbe auf Betreten wehlverwahrt an hiesiges Oberamt einzu-
liefern. Den 4. Merz 1815. 9 Kon. Hberamt.
Stuttgart. In dem die hiesige Stadt durchfließenden Resenbach hat sich gestern ein todtes-
neugebobrnes Kind weiblichen Geschlechts gesunden, welches in der Absicht dahin gebracht worden ist,
um die Geburt der Mutter und darauf erfolgte Ermordung des Kindes zu verbergen. Da nun an der
Enddeckung der pflichtvergeßenen Murter viel gelegen ist, so werden alle Civll = und Pllzei-Behdrden
ersucht, zu deren Endecung thärigst mitzuwirkeu, und Überhaupt jeder, der in den Stand gesetzt ist,
gegräudeke Thatsachen angeben zu kènnen, welche auf jene Endeckung fähren, aufgefordert, ie der un-
kerzeichneten Behörde mitzurheilen. Den 2. Merz 1815. Kbuigl. Ober-Polizei= Diretlon.
Marbach. Am 22. dit Vormittags, bemerkten 2 Burgers-Sohne von Murr, welche am Ufer
des sehr stark ausgetrettenen Murr= Flußes aufwärts Steinheim zugsengen, einen im Wasser schwimmen-
den Gegenstand, näherten sich demselben durch daß Waßer, und erkannten in solchem em lebloses, ganz
entkleidetes Kind, weiblichen Geschlechts, das von ibhnen sofort aus dem Wasser gezogen, und auf eie
ne Anzeige davon, in den Ort Murr gebracht wurde. Aus dem Erfund der sogleich angeordneten Le.
gal--In'pection und Section ergibt sich, daß der schon in Fäuln'g übergegangene bübrigens ganz regel-
mäßig ausgebildete Körper des Kiodes schen etwa 3 Wochen lang im Wasser gelegen haben mochte;
esz ist jedoch sehr wahrscheinlich, daß das Kind gelebt hat, gleich nach der Geburt gewaltsam ums ke-
den gebracht, und sodann in das Vas geworfen worden ist. Ohne Zweifel ist eine grausfame Mut-
ter, die sich auf diese Art der Sorge für ihr Kind zu entledigen suchte. Urheberin dieses Perbrechens;
man hat indessen noch ganz keine Spur von derselben. Sämtliche Kdnigl. Behrden werden daber von
diesem Vorgang mit dem Gsachen in Kenntnig gesezt, desbalb Nachforschungen anftellen, und falls
von der Perbrecherin etwas bekannt werden sollte, hieher Nachricht gelangen zu lassen. Den 25. Febr.
415. Koͤn. Oberamt.
Maulbronn. Ju dem Ort Enzberg wurde gestern in dem Enzfluß ein todter Koͤrper maͤnnli-
chen Geschlechts 5 9“ groß entdekt und heraus gezogen. Bei der hierauf vorgenommenen Leggt In-
spection war zu bemerken, daß derselve ungefädr 30 — 40 Jabre alt gewesen seyn mag; die Gesichts-
züge konnten nicht mehr beurtheilt werden; derselbe hatte schwarze Haare, und war bekleidet mit einem
balben schwarz seidenen Halstuch mit rothem Lauf, einem weiß leinenen Unter= Halstuch ebenfalls mit
rothem Lauf und dem Buchstaben B. roth bezeichnet, einem grautücheen Wammes mit weiß plattirten
metallenen Kabpfen, einer schwarz und weiß quadrirten kottonenen Weste, mit von dem nemlichen Jeug
überzegenen Kndpfen, 1 paar kurzen schwarz wildledernen Hofen mit schwarzen beinernen Kndpfen und
länglichten siählernen Jarretler= Schnallen, alten bettbarchetnen Unterhosen, einem guten hänsenen Hemd
mit dem Buchstaben J. C. B. rotb bezeichnet, neuen weiswollcnen trümpfen, ohne -ude und Stie-
el Da sonst nichts bei ihm gefunden wurde, wodurch seine Herkunft hatte entdekt werden koönnen, se
wird dieses hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Den 22. Febr. 1615. K. Oberamt.