Die süddeutschen Staaten. 213
2. Nov. (Baden). Die II. Kammer nimmt die Ausdehnung der
schwurgerichtlichen Competenz auch auf polit. und Preßvergehen an.
4. „ (Bayern). Der bisherige Gesandte in Rom, Dr. v. Sigmund,
wird abberufen und nach dem Haag versetzt und in Nom durch den
Grafen von Tauffkirchen, bisher in St. Petersburg, ersetzt.
13. „ (Badeny). Die I. Kammer nimmt die Verfassungsänderungen,
einschließlich der Wahlreform, nach den Beschlüssen der II. Kammer
einstimmig an.
16.—17. Nov. (Baden). Die II. Kammer nimmt die Einführung der
obligatorischen Civilehe und der bürgerlichen Standesbeamtung mit
allen gegen 6 Stimmen (5 ultramontane und 1 protest.) an.
24. „ (Bayern). Die ’ von der Regierung einberufene Gymnasialreform-Commission
erklärt sich einstimmig für Aufhebung der confessionellen
Trennung des Geschichtsunterrichts.
25. , (Bayern). Allgemeine Landtagswahlen. Trotz der veränderten
Wahlkreiseintheilung erringen die Patrioten doch wieder das
Uebergewicht und zwar noch eine Stimme mehr als bei den letzten
Wahlen, 80 gegen 74. Die Mittelpartei schwindet noch mehr
zusammen.
Resultat nach den Provinzen: .
Patrioten Liberale
Oberbayern 19 7
Niederbayern 18 1
Oberpfalz 16 —
Schwaben und Neuburg 13 6
Rheinpfalz — 20
Oberfranken 4 13
Mittelfranken — 18
Unterfranken 10 9
80 74
26. „ (Bayern). Das Ministerium bietet in Folge des Ausgangs
der Landtagswahlen dem Könige seine Entlassung an.
3. Dec. (Baden). Die II. Kammer nimmt das Gednossenschaftsgesetz
und das Gesetz über das Verfahren bei Ministeranklagen (nach der
Fassung der I. Kammer) an.
„ „ (Hessen). Die II. Kammer beharrt gegenüber der I. Kammer,
die sich von den drei Beschlüssen der II. Kammer v. 26. Mai bez.
Befreiung der Offiziere von den Communalauflagen durch das
Präsidium des nordd. Bundes nur dem ersten angeschlossen, den
zweiten und dritten dagegen abgelehnt hatte, mit entschiedener Mehrheit
auch auf diesen nach dem Antrage des Ausschusses.
Die großh. Regierungscommissär erklärt sich gegen den Ausschußantrag,
da bei der gegenwärtigen Sachlage die ganze Angelegenheit bis zum