Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Die  süddeutschen  Staaten.  213

2.  Nov.  (Baden).  Die  II.  Kammer  nimmt  die  Ausdehnung  der
schwurgerichtlichen  Competenz  auch  auf  polit.  und  Preßvergehen  an.

4.  „  (Bayern).  Der  bisherige  Gesandte  in  Rom,  Dr.  v.  Sigmund,
wird  abberufen  und  nach  dem  Haag  versetzt  und  in  Nom  durch  den
Grafen  von  Tauffkirchen,  bisher  in  St.  Petersburg,  ersetzt.

13.  „  (Badeny).  Die  I.  Kammer  nimmt  die  Verfassungsänderungen,

einschließlich  der  Wahlreform,  nach  den  Beschlüssen  der  II.  Kammer
einstimmig  an.

16.—17.  Nov.  (Baden).  Die  II.  Kammer  nimmt  die  Einführung  der
obligatorischen  Civilehe  und  der  bürgerlichen  Standesbeamtung  mit
allen  gegen  6  Stimmen  (5  ultramontane  und  1  protest.)  an.

24.  „  (Bayern).  Die  ’  von  der  Regierung  einberufene  Gymnasialreform-Commission
  erklärt  sich  einstimmig  für  Aufhebung  der  confessionellen
  Trennung  des  Geschichtsunterrichts.

25.  ,  (Bayern).  Allgemeine  Landtagswahlen.  Trotz  der  veränderten
  Wahlkreiseintheilung  erringen  die  Patrioten  doch  wieder  das
Uebergewicht  und  zwar  noch  eine  Stimme  mehr  als  bei  den  letzten
  Wahlen,  80  gegen  74.  Die  Mittelpartei  schwindet  noch  mehr

 

 

zusammen.
Resultat  nach  den  Provinzen:  .
Patrioten  Liberale

Oberbayern  19  7
Niederbayern  18  1
Oberpfalz  16  —
Schwaben  und  Neuburg  13  6
Rheinpfalz  —  20
Oberfranken  4  13
Mittelfranken  —  18
Unterfranken  10  9

80  74

26.  „  (Bayern).  Das  Ministerium  bietet  in  Folge  des  Ausgangs
der  Landtagswahlen  dem  Könige  seine  Entlassung  an.

3.  Dec.  (Baden).  Die  II.  Kammer  nimmt  das  Gednossenschaftsgesetz
und  das  Gesetz  über  das  Verfahren  bei  Ministeranklagen  (nach  der
Fassung  der  I.  Kammer)  an.

„  „  (Hessen).  Die  II.  Kammer  beharrt  gegenüber  der  I.  Kammer,
die  sich  von  den  drei  Beschlüssen  der  II.  Kammer  v.  26.  Mai  bez.
Befreiung  der  Offiziere  von  den  Communalauflagen  durch  das
Präsidium  des  nordd.  Bundes  nur  dem  ersten  angeschlossen,  den
zweiten  und  dritten  dagegen  abgelehnt  hatte,  mit  entschiedener  Mehrheit
  auch  auf  diesen  nach  dem  Antrage  des  Ausschusses.

Die  großh.  Regierungscommissär  erklärt  sich  gegen  den  Ausschußantrag,
  da  bei  der  gegenwärtigen  Sachlage  die  ganze  Angelegenheit  bis  zum