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freie Wohnung und Stallung zu genießen. 3) Die Schaafwelde zu Oberrieringen, welche 400 Stuͤl
ertraͤgt, und woran der Beständer 200 Stuͤl einschlge er hat freie Wohnung und Stallung, 37 Zub.
Kächengarten, 1 Vul. 20 Rib. Wiesen, 1 Wurzgärtlen von # Rutben zu genießen. 4) Die Wamwe
u Welssach, welche 525 Stül erträgt, woran der Beständer 225 einschlägt. Der Beständer hat freie
# bnung, Stallung und 1 Morg. Wiesen zu genießen. Die Liekhaber haben sich mit obrigkeitlichen
Jeugnißen über ihr Vermdgen und Prädikat, so wie mit den erforderichen Meisterdriesen zu legilimiren,
such hat ein Beständer bei der Verhandlung einen tüchtigen Bürgen zu stellen. # Merg 1615.
n. eramt.
Aalen. Dem Augustin Gros, Bauer von Reichenbach, wurden am 22. Merz, Mittwoch Abends
kolgende E achen gestohlen: 1 grau tüchencr Ucberrok mit Kameelharenen Kußpfen, 1 schwarz barchet-
ner ungefehr 1 Jahr getragener Kittel mit weißen breiten metallenen Kndpfen, 4 Welberrdie, grön,
dlauer Farde, 1 grün zeugener, 5 Schürze, 3 weiße, 2 blau und wetsgestreiste, mit wollenen Bän-
dern, 3 Mieder, 1 grünes und gestreifstes abgenähtes Mieder, 2 gestrikte wollene Weiber= Kutel,
1 braunc' und 1 weißer noch gut, 3 braune floretseidene Halstücher mit rother Fatzung, 4 poar Strüm-
pfe, 1 blau wollenes, 2 paar blau und weisgestreifte, und 1 weißes Paar, davon sind 2 Paar Män-
ner= und 2 Paax Weiber-Strämpfe, 3 Weibshauben mit schwarzen Bändern gesaßt, wovon eine
gelb gestrikt sei, 1 weitze daumwollene Kappe mit rothen Etreifen, 2 Paar kalblederne Stiefel,
ein nees Paar und 1 Paar mit Rindsledernen Schuhen, 3 Paar Weiberschlieflchuhe, 2 neue und 1
altes und 1 Paar schwarze Weiberteffeln, 2 Paar lederne kurze Bauern= Beinkleider, 1 kalbledernes,
und 1 Paar Waken, 1 Kissen mit blau gesprengter Gecher 1 weiße Pfulbenzieche, 7 Schneller
Pöänfengarn, 1 Schecre. Diese Sachen hat eine bei Gros am 22. Merz über Nacht gelegene Weibs-
person von groster Karker Statur, mit vollem rundlechtem rothem Gesicht, dunkelbraunen Haaren,
grauen Augen, miltlerer Rale, guten Zähnen; die ekwas blatternarbigt ist, einen rethgestreiften Rock,
#uch elne Kienze auf dem Röcken getragen hak, und angeblich aus Deufstetten isl, gestohlen. Diese
Person ziebt auf dem Bertel berum, und soll, wie Gros nachber erfahren hat, aus Zbbingen sevn.
Samrlich Hoch= und Wobllöbl. Justiz= und Polizei= Behbrden werden nun ersucht, auf diese hier ber-
schwbene Perion als auch auf die gestohlene Sachen genau sahnden, und sie auf Betreten wohlver-
wahrt an das hiesige Obcramt einliefern zu lassen. Den 30. Merz 1615. K. Oberamt.
Täbin zen. Oa wegen den zu Mähringen, (disteieisen. Oberamts, ausgebrochenen Menschen-
blattern der Verkehr nur mut den Bewohnern derjenigen Häusern, in welchen sich Menscherdlamern-
kranke keboden, nicht aber der Verkehr aller Einwoher mit andern Orten, wie solches unterm 27. vor.
Monats dffeatlich bekannt gemacht wurde, gehemmt ist; so wird solches andurch zur allgemeinen Kenne-
unz gebracht. Den 3. Apnk 1815. Kin. Oberamr.
Drukfehler in der Umgelds-Ordnung, welche der Nummer 16. des Staats= und Regierungs-
Blatts beiliegt.
Seite 11. Lia. 2. heatt Munen — ist zu lefen — Dnne
— 13. statt 5. 2. ist an lesen — 9. 1.
12. 25. nach Getraͤnke ist einzuschalten: mit Ausschluß der seineren fremden Weine und des
aus laͤndischen Biers ·
13. 13. nach solgt isl einzuschalten: K. 51.
22. 27. statt Einkeltern — ist zu lesen — Einkellern
1. ö. Katt und — ist zu leien — dem
40. 22. nach damit ist einzuschalten: so wie mit dem Umgekd
41. 15. nach von 10 fl. ist einzuschalten: neben Cenfiscanon des Ausschankerlöses ouf den
all, daß er zugleich die Wirthschafts-Abgabe defraudurt hat (. 11.)
45. 25. Katt Einjugs-Gebühren — ist zu lesen — Anbring= Gebühren.