Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro. 20. 1 81 4. * 
Königlich, Württembergischts 
Stants-und Negtetungs-Blott. 
Samstag, 15. April. 
  
  
Den Verkauf des hinweggeschoffenen Wildbrets betr. 
Seine Königl. Masestät durch allerhöchste Reselution vom 9. Arril oll.# g4, 
diet befohlen haben,) daß die Koͤnigl. Oberforstaͤmter bei dem Verkauf des hinwegae- 
schosenen Wildbrets sich alles Zwangs gegen die Communen enthalten, und dasselbe bis 
zm Eintrict der Sailon so gut als möglich nur an freiwillige Abnehmer verwertben ool- 
lem; #6 wird solches zur Nachricht und Nachachtung hiemit allgemein betannt genacht. 
Srturrgart, den 10. April 1815. Königl. Finanz. Ministerium. 
Graf v. Mandelsloh. 
Die Eiasendung der rükständigen Jahrs= Berichte über die Jubringens, Juventarien neu 
verehlichter Erxemten betr. 
Sämtliche Königl. Oberämter, welche mit Erstattung des Jahrs, Berichts, in Be- 
tref der Fertigung von Jubringens= Inventarien exemter Personen, für das verflossene 
Jahr 1814. noch im Rückstand sind, werden hiedurch angewiesen) diesen Bericht in Ge- 
mácheit der Königl. General-Verordnung vom 2o. Dec. 1810. ungesänmt und (päte, 
stens binnen 4 Wochenzzum Königl. Tutelar= Rath einzusenden. Stuttg. den 10. April 
1815. Koͤnigl. Justiz-Ministerium. von der Lühe. 
Die Concurs- Prufungen der evangelischen Schullehrer rc betr. 
Zu der auf Georgii vorgeschriebenen Concurs-Pruͤfung der teutschen Schulincipien- 
ten, Schulprovisoren und Schmmeister der cvangelisch lutherischen Coneession sind fol- 
gende Termine angeordnetz nemlich der 34- UApril für die Schulincipienten auce den 
Generalacen Heilbronn) Tübingen und Oehringen) und der 26. April für die Schul, 
incipienten der übrigen Generalate. Sodann lar die Schulprovisoren, die theils 
das Diensteramen, theils eine wiederholte Prüfung, um ein günstigeres JZeugmß zu er- 
lengen, erstehen wollen, der 3. Mai an welchem die Provisoren der Generalate Heilbronn
	        
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