Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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es fuͤr jeden Gewerbtreibenden tauglich, und es lassen sich uͤberhaupt wegen des zunaͤchst dem Siaͤdt- 
chen gelegenen Bads auf die Zukunft bei einem Umtrieb die erwuͤnschtesten Terhele verserechen. Zu 
Vornahme dleser Verhandlung ist Donnerstag der 27. April l. J. bestimmt, an welchem "r sich die 
Kaufs- Liebhaber in dem Oberamtei-Gebude zu Liebenzefl selbst einfnden moögen. D## 25. Merz 1815. 
Landvogtei- Steueramm am Schwarzwald und Cameralamt Hirsau. 
Stuttgart. Der unter dem Kbnigl. Jufanteriee Regiment Rr. 2. Herzog Wilbelm gestandene 
Gemeine Jodann Jakob Bauer von hier ist den 16 Merz d. J. im Urlaub deserkirt. Es werden des- 
balb alle Milmam= und Civll „ Behbrden ersucht, aus diezen Deserteur fahnden, und denselden im Be- 
tretungsfall an das Regiments-Commande oder an die unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Den 
15. April 1615. Kdnigl. Stadt. Direction. 
Balingen. Der bel dem Cavallerie= Reglment Nr. 4. Jäger Prinz Adam gestandene Gemeine, 
Andreas Eppler von Thieringen gebürtig, ist den 15. Merz d. J. im Urlaub desertin. Es werden 
daher alle obrigkeitliche Behdrden ersucht, auf diesen Deserteur zu sabnden, ihn im Berretungsfall ar- 
retiren, und gegen Ersaz der Kosten entweder an das Regiments = Kommando, oder an das hiesige 
Oberamt eiollesern zu lassen. Den 15. April 1615. Kön. Oberamt. . 
Ellwangen. Der Soldat Andreas Hägele von Schwenningen, Aesiden Oberamts, hat sich den 
15. Merz d. J. im Urlaub heimlich entfemmt, und bis jetzt noch nicht bei dem Infanterie: Regie 
ment Nr 5., zu welchem er sich härte ei be jeben sollen, eingefunden. Hochlbbl. Polizei#s 
Behdrden werden geziemend ersucht, auf dlesen Deserteur fahnden, und ihn auf Betreten wohlverwahrt 
Miher liefern zu lassen. Den 7. Aprll 1615. Koͤn. Oberamt. 
  
Börtlinges, Gbppinger Oberamts. Der hienach fignalisirte Wagner, Friedrich Rommel von 
Börtlingen hat sich vor einigen Tagen von Hauß entfernt, und indessen war von demselben nichts 
mehr in Erfabrung zu bringen. Derselbe litt schon östers an Verstands- Verwirrung, und es is zu 
vermuthen, daß derselbe einen ähnlichen Anfall hatte, als er sich von Hauß wegbegab. Stnuliche 
Königl. Hoch= u. Woblldbl obrigkenliche Behdrden werden daber ersucht, auf diesen Mann zu fahnden, 
und im Fall seiner Habhaftwerdung deuselben an das hiesige Oberamt einzuliefern. Rommel, der bei 
seinem Weggehen einige Stücke seines Handwerkszengs mit sich genommen, ist 56 J. alt, und unge- 
fähr 5 9“ gros. Er ist bekleidet mit einem dunkelblauen Rok, dergleichen Brustruch, schwarz rächenen 
Hosen und Seckigten Hut, wollenen Strümpfen und Schuhen. Den 10. April 1615. Khn. Oberamt. 
Göppintzen. Dem tammwirtb Maunz von Bartenbach wurde in vergangener Nacht## 
Upfelschimmel, Seuttenpferd, mit einem Blähle, 16 Faust greß, 4jährig, mit halken Glassugen, 
am vordern linken Fuß mit etwas weltzem Fessel, aus dem Stall entwendet, und durch einen Pm# 
fen, gekleidet in ein blaues Wammes und dreieckigtem Hut, davon geritten. Alle Hoch, und Wohl- 
lbbl. Polizei Behbrden werden nun ersucht, sowohl auf den Dieb als dat Pferd fahaden, und, wenn 
us in Erfahrung gebracht werden sollte, anher gefällige Nachricht geten zu la 1a e#n 17. April 
n. Oberamt. 
Täbingen. In dem bhiefigen Amtsort Kilchberz fad die Menschen= Pocken ausged 
welches hiemu zur allgemeinen Kenntniß gedracht wird. . 15. April 1815. 1 *. — 
Wiblinge n. Einer kedigen Weibs-Person von Wasn wurden auf dem Felde zwischen Wel- 
hungszell und Beuren, durch oen hicnach beschriebenen Purschen ungefähr 5 fl. 30 kr. baar Geld, und 
ein Loloener King im Werth von 4 fl 30 kr. gewaltsawer Weise abgenommen. ODerselbe ist ungefähr 
25 F. alr. kletner aber unversetzter Stataur, hat lange, schwarze, nach Art der Bauren geschnutene 
Daare, einen runden Hut, auf welchem er eine Pfauenseder terug, einen blauen Munen mit schwarzen 
Ausschlägen, und einc breite Gurre um den Leib, mu einem großen weßen dstreicheschen Adler. Ae 
Hoch- und Woollbbl. Obrigkeiren werden daber ersucht, auf diesen Menschen zu fahnden, und ihn 
auf Berreten wohlverwahrt an das hiesige Oberamt gegen Ersatz der Kosten einliesern zu lassen. Des 
15. April 1618. Khn. Oberam.
	        
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