Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Cbarakter,  auch  daß  sie  ein  binreicherdes  Vermigen  zu  Einkegung  der  Cautson  und  zu  Einrschtung  des
Guts  besizen,  zu  legnmiwiren  haben.  Vorläufig  wird  denjenigen,  welche  mit  din  genaueren  Verhältaisse#.
dieses  Hostuts  nabelannt  sind,  zur  Nachricht  angefügt,  daß  das  Gut  neben  dem  erforderlichen  Wohn=Geb#ude,
  Scheuren  und  Stallungen  io  allen  3  Zellgen,  zusammen  in  120  Ichr#.  Uckerseld,  wovon
50  Ichrt.  zu  #tel  mit  Rocken,  und  ztel  mit  Dintel,  31  Ichrt  mit  Gersten  ,  sonenn  in  der  Brach
1  Schrt.  2  Vril,  mit  Erbsen,  3  Pril.  mit  Klee  und  3  Vril  mit  Hauf  und  Flachs  angeblämt  fiad,
gegen  dereinstigen  Abtritt  dieser  Felder  in  gleicher  Felderzahl  und  Früchten=  Anblum  werden  #bergeben
werden,  und  im  ganzen  in  ohngefehr  43  Tagwerk  ein=  und  zweimaädigen  Wiesen  besteher.  Den  29.
April  1815.  Kön.  kandvegtei=  Steueramt  am  Kocher  und  Cameralamt  Heidenheim.

Lorch.  Nach  allerbochstem  Befehl  vom  5  AUpril  d  J.  soll  in  der  Oberamts-Stadt  Lorch  eine
neue  Gefängniß=  Einrichtung  in  Verbindung  mit  einem  Wachthaus  und  Amtsdieners=  Wohnung  vorgenommen,
  und  die  sämtliche  Bau-Arbeiten  an  tüchtige  Handwerksleuse  im  Abstreich  verakkordirt  werden.
  Nach  dem  Ueberschlag  beträgt  die  Maurer=  und  Steinbauer-Ardelt  1909  fl.,  die  Zimme#  Arbeilt
2016  fl.,  Schreiner-Arbeit  278  fl.,  Glaser-Arbeit  154  fl.,  Schlosser-Arbeit  466  fl.,  und  Hafner  =  Urbeit
  20  at  Zu  der  Abstreichs=  Verhandlung  ist  Samstag  der  15.  Mai  d.  J.  besiimmt,  und  es  werden
biemit  tächtige  Handwerks-,  keute,  die  dozu  Lust  haben,  eingeladen,  der  Abstreschs=  Verhandlung  an
diesem  Tag  Morgens  10  Uhr  in  der  Comcralamts-Stube  allbier  anzuwohnen,  wo  ihnen  Risse  und
Ueberschige  werden  vorgelegt  und  die  weitere  Bedingungen  erbffnet  werden.  Vorläufig  wird  aber  bekann#t
  gemacht,  daß  kein  Handwerksmann  zum  Abstreich  zugelassen  wird,  der  sich  vicht  seiner  Tüchugkeit
  wegen  durch  ein  Zeugnitz  des  Distrikts-Baumeisters  und  seines  binlänglichen  Vermögens  wegen
durch  ein  Zeugnig  der  Orts-Obrigkeit  ausweisen  kanm.  Zugleich  wird  hiemit  bffeutlich  bekonnt  gemacht,
  daß  an  dem  nemlichen  Tag,  Nachmittags  3  Uhr  der  hölzerne  Gesängnig  Thurm  im  Kloster
lorch  auf  den  Abbruch  an  den  Meistbietenden  verkauft  werden  wird.  Den  10.  Ve  16  6.

n.  Camcrafamt.

Marbach.  Nach  allergnddigstem  Befehl  sell  dic  zu  Beningen  neu  zu  erbauende  Zezent-Schener.
mit  einem  preußischen  Scheuren,  Hach  nach  dem  Lß  urd  Ueberschlaa  an  einen  tüchrigen  Hondwert###=mann
  im  Abstreich  verakkordirt  werden  Da  nun  dieser  Abfir  ich  bis  Mittwoch  den  17  Mai  vorgenon:
men  werden  wird,  so  haben  s#ch  dicienige  Zimmerleute  und  Maurer,  welche  Lust  haden,  dieses  Bauwesen
  zu  verakkordiren,  au  gedachtem  Tag  Morgens  10  Ubr  in  der  Suner  lta  einzusinden  „
und  ihrer  Tüchuigkeit  wegen  sowohl,  als  wegen  der  Cautioaszleisiung  maatüratische  UMtestare  noch  vor
der  Versteigcrung  der  Beamztung  vorzulegen.  K.  Cameralverwaliung  Mardach.

Stuttgart.  Den  abwesenden  Webergesellen  Chrillorb  Frierrich  Benjamin  Jaißer  von  bier,
24  Jahr  alt,  5"  6“  3““  groß,  hat  kürzlch  das  Loos  zur  Anabebung  gitroffen.  Da  sein  Aufenthalt  u:
bekannt  ist:  so  wird  er  biemit  bffentlich  aufgerufen,  soaleich  in  seine  Heimarh  zurückzukebren,  und  sich
bei  untergeichneter  Behdrde  zu  ftellen.  Zugleich  wird  dirienige  amtliche  Bebrde  in  deren  Dißtnit  si  ch
Zaißer  gegenwärtig  aufhielt,  ersucht,  deuselben  hicher  zu  welsen.  Den  26.  April  1615.
duigl.  Rekrutirungs-Comnmisson  der  Residenzstadt  Stuttgarr.

Stuttgart.  Der  bei  dem  Kdanigl  Garde-Regiment  zu  Fust  stebende  Unterofsizfer,  Joha#
Frech,  von  Degerloch,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  welcher  sich  den  Alen  dieses  uncrlaubler  Weise  an
Meesiger  Garnison  entfeint  hat,  wird  hiemn  aufgesordert,  sich  innerbalo  sechs  Wochen  a  dato,  wo#n
lbm  14  Tage  als  erster,  14  Toge  alo  zweirer,  und  14-Tage  als  dritter  und  pereustortscher  Termin
hg#egeben  werden,  bei  seinem  Kegiment  einzußeden,  und  über  seine  uncrlaubte  Entfernung  zu  veran.
worten,  widrigenfalls  gegen  denselben  als  Deserteur,  in  cu##mnnaciom  wird  verfahren  werden.  De#n

7.  April  1815  ommando  des  Königl.  Garde-Regiments  zu  FuPß.

Stutttart.  Karl  Deires,  obligater  Sporer  bri  der  Käuizl.  Armee=  SquepirargCompa  a##ie
in  ns-  ,  von  hier  gebürtig,  231  J.  alt,  ein  Schiesser  ven  Professon,  5  Fust  3  Zoll  im  Wor
haltend,  Is  im  Urlaud  vesertrt.  Es  werden  deshelb  käntlete  Kiuisl.  Beherden  ersacht,  ouf  dic  #
Klüchtung  #u  fahuden,  und  denseiben  im  Betretunge  fall  an  das  Commaudo  nach  Ludwigsturg  cil#.