Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Speichingen. Cbristlan Fischer, 22 J. alt, 66“ 8 von Alldingen, ist 1%% Nnach seiner 
Ausbebung vom 13 dis für das Khönigl. Landscharfschäzen-Regiment, entwichen. 6 werden daher 
alle Hoch und Wohllöbl. obrigkeitliche Behdrden ersucht, auf den Eatwichenen fahnden, und ihn im 
Betretungsfall wohlverwahrt anher liefern zu lassen. Den 29. April 1515. Kbn. Oberamt. 
Täbingen. Da der unter dem Königl. Invalsden= Corps gestandene Gemeine, Georg Schaupp 
von Tübingen gebürtig, amn 256 Fedr d J. aus der Garnison Stutgart desertirt ist, so werden 
die Kdnigl. Hochlbdl. Löee ersucht, auf denselben fahnden, und 8 im Betretungsfall auhere 
einliesern zu lassen. Den 15. April 1315. Kbn. Oberamt. 
Waldenbuch. Wlder den Soldaten Friedrich Wagner, aus Waldenbuch, im Kbnigl. Infante- 
tle Regiment Nro. 6. Kronprinz, welcher am 26 v. Mon. im Urlaub dersertirte, wird gegenwärtiger 
Stekbrief erlassen, und auf Betreten um die Einlieferung dieses Ausreissers an unterzogene Stelle, g6#n 
beten. Den 27. April 1515. Köon. Amts-Oberamt Stuttgan. 
  
Stuttgart. Der Glashändler Eggelbbfer, von Neulautern, Oberamts Weinsberg, wurde 
am 17. dieses Mouats, im Walde zwischen Hodenheim und Echterdingen, eine Geldsumme von 401 fl. 
beraubt. Davon bestanden 200 fl. in 40 und 24 4renzer Stübcken; das übrige Geld war Württember= 
gische und Baadische Münze; auch ein deschmitener franzesischer Federnthaler defand sich darunter. 
Ein Mann dber 6 Schube groß, in eistem Alter von 40 Jahren, mit elnem glatten, fcuerrothem Ge- 
chhe und starkem schwarzen Barte, soll diesen S#traßenraub ausgeführt haben. Seine Kleidung undo 
Uus prache sei diejenige eines Bauren von der Gegend gewesen, namentlich habe der Mann einen 
schmutzigen Kutel von glrauer Farbe, lange graue Hosen und einen runden Huth getragen Da man 
durch die bisher gerroffenen Maasregeln dem dezeichneten Verbrecher noch auf keine Spur gekommen 
ist; so wurd auf allerbdchsten Befebl des Königl. Polizei= Ministeriums um auch in den bffentlichen 
Blättern dieser Vorsall bekannt gemacht, und um allgetneine Muwirkung des Bdsewichts habhaft zu 
werden, von unterzogener Stelle gebeten. Den 27 April 16815. Kon. Amts-Oberamt. 
Bernbausen. Der seit mehreren Wochen von Hause abwesende, verheiratbete Bürger und 
Mesgermeister Jebann Georg Walker von Bernhausen, wird hierdurch dffentlich asgeforder , sich so- 
gleich in sein Henmwesen zurück zu begeben, und wegen eines von ihm degangenen a vor unter- 
gzogener Behörde sich zu stellen. Den 29. April 1815. Kon. Amts. Oberamt Sturtgart. 
Rottenburg am Reckar. Gestern Mittag den 27ten April ist der freiwillige Arbeiter Jo- 
serb Utz von Zimmern Oberamts Rotweil aus dem biesigen Zwargs-Arbeus= Ins# entwichen. 
Sämiüuche Orts-Obrigkeiten werden ersucht, auf denselben fabnden, ihn im Berretungsfall arreiiren, 
und woblverwahrt hieber einliefern zu lassen. Signalement. Derselbe ist 55 J. alt, 5“ 5“ gros, mitt- 
lercrer Statur, ovaler Gesichte sorm, rithlichten Angesichts, brauner und A% Haare, grauer Augen, 
a# telmäsiger Nase und desgleichen Mundes, eingefallener Wangen, schlechter Zihne, spizigen Kiunns, 
und geroder Beinc. Bei seiner Entweichung war er bekleidet mu einem alten oreieckigten L#a- ei- 
nem wersen Zwilchrock, verschmutzten zwilchenen Hosen, grauen Struͤmpfen und Schuben. Den 28. 
April 1615. Kon. Oderamt. 
  
Ober-Boibyingen, Nürtinger Oberamts. Da mean zur Sicherstellung des öffentlichen Credits 
das alte zum Tbeil unrichtige Un:erpfaads- Buch in Ober-Boihingen zu reuoviren veranlatzt i##.#a 
werden hiemit alle Creditoren, welche auf odrugkeitliche Verlscherung an doriige Innwohner Ferderungen 
uu machen haben, dffentlich aufgefordert, daß sie ihre in Händen bab. nde gerichilich verbrieste cculd-k 
##n chreibungen um so gewisser innerhalb 4 Wochen portofrei im Or ginal, oder in Abschriften an das 
allhießge Oberamt oder Stadtschreiberet einfchicken sollen als sie sich es selbst zuguschreiben haben wür= 
den, wenn dei der Renovanen des Unterpfands= uchs ihre Unterpfands-Rechte nicht auf ein neues 
scüchert werden konnten. Nürunzen, den 25. April 1315. Kdn. Oberamt.
	        
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