Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

folge des Todesscheines mit den geeigneten Beweisen an die unterzeichnete Stelle zu wen- 
ben. Stuttg. den 31. Mai 1315. Justiz= Section des Kön. Kriegs,Departemeut. 
  
  
Freudenthal. Hienach signalisirte zwei Festungs= Sträflinge sind heute Vormit, 
tags von der Arbeic bei Freudenthal der Wache entwichen. Soch- und Wohlköbl. Behör, 
den werden ersucht, auf diese gefahrliche Menschen zu fahnden" ie auf Betreten arreti- 
ren und wohlverwahrt entweder an das Konigl. Festungs-Commando oder hieher Lliefer#n 
iu lassen. Den 1. Jun. 1815. Königl. Staabsamt. 
. Signalements: « 
t)GottfriedFkitzvonNenlauteuyOberamtsWeinsperg,463.alt,löngltchtblaßes 
SIEchDkObUstkkSkukuysFußuZollgroßschmarzeHaacydergl-Augbrmmen,gkque 
Augen,etwasgebogenäNasqgroßenMund,guteZa·hne,halbvolleWangemkuudcsskmn 
undgeradeBeine.WegenJOtebstählenundwiederholterDesertionzulebenslänglicher 
FestuugssStrafexondemnirc 
à) Gottlieb Schmid von Albershausen, Oberamts Göppingen, Civil= Sträfling auf 
6 Jahre wegen wiederholrer Deebstähle; 223 J. alt, 5 Fuß 8 Zoll groß, untersezter Sea- 
tur, länglicht blaßes Gesscht, schwarzbraune Haare, dergleichen Augbraunen, graue Augen, 
stumpfe Nase, proportionirten Mund, volle Wangen, gute Zähne, rundes Kinn und gerade 
Beine. Beide waren mir der gewöhnlichen halb schwarz halb weißen Sträflings, Montur 
bekteidec, und hatcen Spandauer, Eisen. 
  
Stuttgart. Unterzeichnete Stelle wird einen Versuch machen, um eine Aleferung auf ein ders 
Heit noch nicht zu bestimmendes Quantum saures oder Sumpf-Heu zu akkordiren, worzu Donnerstag 
der 6. Juni bestimmt ist, was Medurch offentlich bekannt gemacht wird. Den 28. Mai 1815. 
Kön. Kasernen-Verwaltung. 
„Altshausen. Wegen geschehenen Nachgebots ist die kürzlich vorgenommene Verpachtung des 
berrschaftlichen Bräuhauses dahler nicht ratificirt worden. Es w#rd ##daher dasselbe samt der Brannt- 
weinbrennerei bis Dienstag den 27. Jun. nochmals zur. Verleihung kommen, welches mit dem Anhang 
bekanut gemacht wird, daß sich die Pachtliebbaber an ermeldtem Tag Veimittage 9 Uhr im Comeral-- 
amt dabter einzufinden haben. Die Bedingungen, unter welchen die Vrrpachtung vor sich gehr, kon- 
nen täglich bei unterzeichneter Stellc eingesehen werden, indessen wird von solchen vorläufig hier beige- 
sezt, daß in das besige Bräuhaus die Bewohner ven 24 Dörfern, Weilern und #dsen nebst 19 Wir- 
tden gedannt seien; daß anshuliche Brau= und Keller= Geräthsc aften mit in Pack, gegeben werden; 
dis mit dem Bräuhaus-Pacht ein schoner Güter= Genuß und beträchtliche Nutzungin an Holz und 
Stroß verknüpft seien; dag die Bestandzeit, welche an Lichimeß 1616 anfängl, rach dem Wunch der 
Pachelieboaber 9 oder medrere Jahre dauern dürfe; daß aber zur Pechtuig Nemand wende hugrlossen. 
werden, der sich nicht über sein Pridikat und Vermdgen m mayistratischen obrramtlich gesiegelten 
euguen gehdrig aus zuweißen vermoge, und eine Caution ven 2000 bis 2200 fl. entweder in baarem 
ld oder hegenden Gründen stellen könne. Den 22 Mai 1815. Köon. Cameralamt. 
Sindelfingen. Bei biesig Königl. Cameralverwaltung werden bis Donners den 22. Jun. 
1 3 Vormittags 0 Uhr 31 Centner Lalperer im bffentlichen Aufstreich an den Meisibietenden verfauft 
werden. Dies wird hiemit jedermaͤnniglich bekanut gemacht. Den 2. Mai 1615. K. Cameralamt. 
Alfdorf, Oberamts Lorch. Der Bestand der zu 400 Stük Schaafen berechneten Waide in Alf- 
dorf, hiesigen Oberamts, gebet dis Michaelis d. J. zu Ende, wesbalb diese Schaafweide Minwoch 
ben 14. Jun. d. J. auf weitere 3 Jahre auf dem Rathhauß in Lorch wieder verliehen wird, wobes 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.