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bis Wir durch die Vorträge Unserer Staats, Behörden in den Stand gesetzt seyn
werden, Unsere Entschließungen im Einzelnen und Ganzen zu fassen, den angegebenen
Mißbrduchen auf den Grund zu sehen, und, wo es nöcthig erscheinen wird) andere ge-
setliche Einrichtungen und Anordnungen auf dem verfassungsmaßigen Wege einzuleiten.
Damit aber auch in Absscht auf die Verfassung selbst keine Zeit unbenutzt gelaß
sen) keine Gelegenheit gegenseitiger Annäherung und Entwicklung der Ansichten verläume
werden möge: So verbanden Wir mit der Eröffnung dieser Entschließung zugleich das
Ansiunen an die Stände= Versammlung" Bevollmächtigte zu Fortsetzung der Unterhand-
lungen mit Unseren Köntglichen Commissarien zuruckzulassen.
Allein letztere wollte ssch mit der Aufstellung bloßer Bevollmächrigeen zu dem be-
leichneten Iwecke nicht begnügen, sondern bestand darauf) eine verjüngte landständische
Versammiung von 2s Mitgliedern, neben dem Prästdenten und 2 Sechekorien, mit der
ausgedehnten Bestimmung zurückzulassen, alle den gesammten Ständen zustehenden Func=
tionen in Abwesenheit derselben auszuüben.
Da Wir dieses Ansuchen um so weniger den Umständen angemessen fanden, als
eines Theils das Verlangen der Seände, durch einen Ausschuß fortdaueind reprfentire
zu werden) von dem Erfolge der noch unvollendeten Unterhandlungen über diesen Haupt-
Punct abbing, mithin nicht vorldusig gewäahrt werden konnte, und andern Theils, s
lange die Stande, Versammlung ihre eigene Eristenz nicht als gesesmäsis ansieht) sie
eben so wenig einem ihre Stelle vertretenden Ausschusse die Versehung ihrer auf die
neue Constitution gegründeten Functienen überlassen konnte: So beharrten Wir auf
Unserem früheren Ansinnen, und gaben übrigens den Ständen zu erkennen, daß Wir
ste in Ansehung dersenigen, die sie zu den Unterhandlungen zurückiassen würden, nicht
auf die bisherige Anzahl von 4 beschrädunken) und dem Zurückbleiben einer 2 oder Ffach
erhöhren Zahl von Miegliedern zu diesem Jwecke nicht entgegen seyn wollten.
Unsere enegegenkommende Entschließung wurde sedoch in der hierauf eingereichten
weiteren landständuchen Erkrärung in Hiacht auf Form und Inhatt auf eine Art erwi-
dert, welche keineswegs dazu geelgnet war) um von einer weiteren Nachgiebigkeit irgend
einen guten Erfolg erwarten zu können.
Wir beließen es daher bey der aus guten Gründen beschlossenen Vertagung) und
müssen Uns, nachdem die Stände-Versammlung ohne Jurücklassung von Unterhand-
lungs-Commissarien auseinander gegangen ist) nunmehr darauf beschränken) die in den
landständischen Erklärungen enthaltenen Angaben, wodurch Unsere Gesinnungen in ein
falsches Licht gestellt werden, durch That= Sachen offenkundig zu widerlegen) um w2,
nigstens von Unserer Seite alles zu thun, was daju beytragen kann, Unsere treu-
#itaren Unterthanen in den vollkommenen Genuß der ihnen zugedachten Wohlthaten
iu setzen.
Wir erkldren zu dem Ende, daß Wir Uns durch das angeführte Benehmen
der Stände Versammlung und ducch die Empfindungen) die es Uns einflößen mußte,