Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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bis Wir durch die Vorträge Unserer Staats, Behörden in den Stand gesetzt seyn 
werden, Unsere Entschließungen im Einzelnen und Ganzen zu fassen, den angegebenen 
Mißbrduchen auf den Grund zu sehen, und, wo es nöcthig erscheinen wird) andere ge- 
setliche Einrichtungen und Anordnungen auf dem verfassungsmaßigen Wege einzuleiten. 
Damit aber auch in Absscht auf die Verfassung selbst keine Zeit unbenutzt gelaß 
sen) keine Gelegenheit gegenseitiger Annäherung und Entwicklung der Ansichten verläume 
werden möge: So verbanden Wir mit der Eröffnung dieser Entschließung zugleich das 
Ansiunen an die Stände= Versammlung" Bevollmächtigte zu Fortsetzung der Unterhand- 
lungen mit Unseren Köntglichen Commissarien zuruckzulassen. 
Allein letztere wollte ssch mit der Aufstellung bloßer Bevollmächrigeen zu dem be- 
leichneten Iwecke nicht begnügen, sondern bestand darauf) eine verjüngte landständische 
Versammiung von 2s Mitgliedern, neben dem Prästdenten und 2 Sechekorien, mit der 
ausgedehnten Bestimmung zurückzulassen, alle den gesammten Ständen zustehenden Func= 
tionen in Abwesenheit derselben auszuüben. 
Da Wir dieses Ansuchen um so weniger den Umständen angemessen fanden, als 
eines Theils das Verlangen der Seände, durch einen Ausschuß fortdaueind reprfentire 
zu werden) von dem Erfolge der noch unvollendeten Unterhandlungen über diesen Haupt- 
Punct abbing, mithin nicht vorldusig gewäahrt werden konnte, und andern Theils, s 
lange die Stande, Versammlung ihre eigene Eristenz nicht als gesesmäsis ansieht) sie 
eben so wenig einem ihre Stelle vertretenden Ausschusse die Versehung ihrer auf die 
neue Constitution gegründeten Functienen überlassen konnte: So beharrten Wir auf 
Unserem früheren Ansinnen, und gaben übrigens den Ständen zu erkennen, daß Wir 
ste in Ansehung dersenigen, die sie zu den Unterhandlungen zurückiassen würden, nicht 
auf die bisherige Anzahl von 4 beschrädunken) und dem Zurückbleiben einer 2 oder Ffach 
erhöhren Zahl von Miegliedern zu diesem Jwecke nicht entgegen seyn wollten. 
Unsere enegegenkommende Entschließung wurde sedoch in der hierauf eingereichten 
weiteren landständuchen Erkrärung in Hiacht auf Form und Inhatt auf eine Art erwi- 
dert, welche keineswegs dazu geelgnet war) um von einer weiteren Nachgiebigkeit irgend 
einen guten Erfolg erwarten zu können. 
Wir beließen es daher bey der aus guten Gründen beschlossenen Vertagung) und 
müssen Uns, nachdem die Stände-Versammlung ohne Jurücklassung von Unterhand- 
lungs-Commissarien auseinander gegangen ist) nunmehr darauf beschränken) die in den 
landständischen Erklärungen enthaltenen Angaben, wodurch Unsere Gesinnungen in ein 
falsches Licht gestellt werden, durch That= Sachen offenkundig zu widerlegen) um w2, 
nigstens von Unserer Seite alles zu thun, was daju beytragen kann, Unsere treu- 
#itaren Unterthanen in den vollkommenen Genuß der ihnen zugedachten Wohlthaten 
iu setzen. 
Wir erkldren zu dem Ende, daß Wir Uns durch das angeführte Benehmen 
der Stände Versammlung und ducch die Empfindungen) die es Uns einflößen mußte,
	        
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