Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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sings wegen unterm 20. desselben Monats erlassene Steckbrief hiemit ausser Wirkung ge- 
setzt. Stuttg. den 7. Aug. 1815. Koͤnigl. Polizei-Ministerium. 
Interims- Polizei-Minister, Graf von Zepoelin. 
  
In dem von dem versterbenen Geheimen Hofrath Tritschler und seiner Gattin hin- 
terlassenem gemeinschaftlichen Testament ist für die Invaliden-NKasse des vormaligen schwa, 
bischen Kreises ein Legae von 2000 fl. mit der Bestimmung ausgesezt, daß das sährlche 
Interesse aus diesem Capital unter eine bestimmte Anzahl Witefrauen von Unteroffiziers 
und Soldaten, die im Genusse des Invaliden-Tractaments verstorben sind, vertheite wer- 
den solle, und die Tritschlerischen Srben sind übereingekommen, dem Königl. Kriegs, 
Departement einen Capital, Brief über 2000 fl. zur Verfügung nach der Intension der 
Testirenden zu überlassen. 
Es werden demnach diesenigen Witewen von Untereffziers und Soldaten, welche 
den Mitgenuß des erwähnten Legats ansprechen zu können giauben, aufgefordert, sich in- 
nerhalb & Wochen bei der uncerzeichneten Stelle um so gewißer zu melden, und über die 
Rechtmahigkeit ihrer diesfallsigen Ansprüche auszuweisen, als ste im Unterlassungsfall den 
hieraus für sie entspringenden Nachtheil sich selbst beizumessen haben werden. Stureg. 
den 9. Aug. 1815. Justiz= Section des Kömgl. Kriegs, Departements. 
Rechts-Erkenntnisse des Kömgl. Ob. Appellations= Tribunals. 
1) In der Appellations Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium, zwischen 
der Ehefrau des Bäckers Gutscher in Seutegart, Bekl. Appellantin, und der Wittwe des 
Glockenwirths Schönhut zu Sindelsingen, Klágerin Appellatin) den Bestz einer Erbschaft 
betreff., wird die Appellation wegen Mangels an einer Beschwerde durch Urthel verwor, 
fen. Tübingen, den 15. Jul. 1815. , 
2) Eben so wird in der Appellations, Sache des Rothgerbers Kaiser zu Waiblin- 
gen, Bekl. Appellanten, gegen den Haudelsmann Roͤhn daseloͤst, Klaͤger Appellaten, GSi- 
cherstellung betr.) durch Urthel erkannt. Tübingen, den 3. Aug. 1815. 
Mechts- Erkenntnisse des Kin. Ober- Jrill#-. Collegiums. 
1) Die Aoppellations, Sache von Bessigheim, zwischen August Friedrich Bek, Bür- 
ger und Fischer zu Kirchheim am Nekar, auch Magdalena Uckermann, cum cunar. leg#. 
und Gottfried Bek von Bessigheim als Intestac, Erben ihrer Schwester und resp. Tante, 
Christine Dorothee Beck von Kirchheim am Neckar, Kl. Producenten Anten, sodann der 
letztern Testaments, Erben, Courad Seicter, Schneider zu Kirchheim am Reckar, und deß- 
sen Sheweib, Christine Dorothee, geb. Landsperger, Bekl. Producten Aten, die Herstel- 
lung des dem Kl. auferlegten Beweises der Nichtigkeit senes Beckischen Testaments bett. 
wurde sowohl wegen Mangels in Beobachtung der Utions-Förmlichkeiten, als auch we- 
gen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, per Relcript, verworfen. Stateg. den 
12. Jul. 1815. 
2) In der Appellat. Sache von Rothweil zwischen Johannes Hugger von der Al-
	        
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