Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Rechts-Erkenntuiffe des Koͤn. Ober-Iustiz- Colleginums. 
1) In der Appellations, Sache von Stuttgart zwischen dem Ober-Regierungs-Kan- 
gJellisten Mahl daselbst, Bekl. Anten, und dem Aleck= Ir Sckher zu Eßlingen als Cura, 
tor des abwesenden Imanuel Koch von da, Kl. Acen, Schuloferderung betreffend, wurde 
das Urtheil voriger Instan; bestätiget. Sté##ureg. den 19. Jul. 1815. 
2) In Appellat. Sachen von Gmünd zwischen dem Bürgermeister Knaus zu Heu- 
bach) als Pfleger des blödsinnigen David Lindenmaier allda, Anten und Christian Ssuer 
zu Zimmern, Aten, Beweie führung über die Priorität in dem Ceonhard Braunschen Con- 
curse von Heubach betreff., wurde die Sententia a qus wegen Inkompetenz des erkennen- 
den Oberamtsgerichts Gmünd von Amtswegen aufgehoben. lbic. eod. 
3) Die Appellat. Sache von Biberach zwischen Sebastian Kaäs und Cons. daselbst, 
Kl. Aten modo Anten und Licis Denunciamen) sodann Melchior Bopp und Augmin 
Weber von Bergerhausen, Bekl. Anten, und der Hospital- Verwalcung in Blberach, Arin 
und Litis denunciatin, ptto servitutis viæ sezt liris denuncistionis, wurde durch Ordination 
erledigt. Seuttg. den 31. Jul. 13815. 
4) In der Appellat. Sache von Heilbronn zwischen der Königl. Ober= Finanzkam= 
mer, Section der Krondomainen, Intin, Anrin, Producentin und Adhäsin, sodann Seba, 
stian Steegmaier zu Wimmenthal als Winterheld'schen Güterpfleger, Jaren, Anten, Dro, 
ducten und Adhärentcen, auch Friedrich Weidner von Deimbach und Schuleheißenamts, 
WVerweser Susset, als Pfleger der Winterheld'schen Kinder erster She, gleichfaus A#en, 
Liquidirät und Prioricét einer ffscalischen Jorderung an die Winterheld'sche Ganntmasse 
berreffend, wurde das Erkenneniß voriger Justanz reformirt. Stutig. den 26. Jul. 1818. 
Sccaf= Erkenn#misse des Königl. Criminal, Tribunals. 
Ad Mand. Sacr. Heg. Maj. 
Am r. Jul. wurde der zu Göppingen verhaftete Theodor Gfrereis von Smünd), we- 
gen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze aller Kosten, mit fünfmonatlicher Fe, 
stungsarbeit bestrafe. « 
EcckemistdetzuUlminllntersuchunggekommenesohannNothvoakqupheitm 
Oberamts Wiblingen, wegen Diebstahls, zu fuͤnfmouatlicher Festungsarbeit, und zum 
Ersatze der ihm zuerkannten Kosten verurtheilt worden. 
Codem wurde gegen den zu Calw verhafteten Jonathan Regelmann von Birkenfeld, 
Oberamts Neuenbürg, wegen Fälschung und Ehebruchs, eine einjährige Festungsarbeit 
verfügt, und in Rülucht der Kosten das Erforderliche erkannt. 
Unter deem 3. Jul. ist der zu Eßlingen in Verhafe und Untersuchung gekommene Jo“ 
hann Renschler von Dizingen, Oberames Leonberg, wegen wiederholten Diebstahls, i#u 
viermonatlicher Festungsarbeic und nachheriger Reclusion in ein Arbeicshaus) so wie jum 
Ersaße aller Kosten condemnirt worden. 
Den 6. Jul. wurde die zu Heilbronn verhaftete Dorotbea Huber von Beuberg 
Oberamts Oehringen, wegen Betrugs, neben dem Ersaz aller Kosten mit achtmonatlichee 
Zuchchausarbeit bestraft.
	        
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