Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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zugemeßeabar.DiefachtzenwäbttvoaManmil.J.blödsbmtözhamhmöjahse B) Den 
ersien herrschaftlichen Maierethof zu Kirchberg, welcher neben ganz gerdumigen und soliden Webn= urd 
Felwirthschafts= Gebäuden, u folgenden Gütern besteht: 24 Morg. 3/ Vrrl 9 Ruthen Gärten, 
*5 Morg. 34 Vrrl. 151 Rurh Wiesen, 100 Morg. 1 Vrrl. 10:! Ruth. Acter in 3 Zcllgen. Die Ne- 
beunutzungen bestehen in 8 Klaster taunen Breunholz, und einem bcträchtlichen Vorralh an Heu, 
Oedmo und Stroh, welcher auf Wicder= Ersaz bis zum Bestandoe-Abtrut uneutgeldlich in Pachr ge- 
geben wird. Die Pachtzen isi von nächst Martink l. J. bis dah n 1824, also auf 9 Jahre bestimnt. 
C) Die Kongl. Mahl= und Sägmüble zu Heiligenzimmern, Fürstl. Hohenzoller= Sigwaringischer Herr# 
lchaft, mit 2 Mahl= und 1 Gerbgang, und der angebauten Säg= Mühle mit einem Schneidwerk, 
mbst 35 Morg. 21 Vrt. 124 Ruth. Wiesen, und 56 Morg. 151 Ruth. Aeker und Hackfelder, und einer 
jährichen Abgabe vos 60 Klaster tannen Brennbolz. Die Pachtzeit währt Jahre, von nächst Mar- 
uim I. J. bie Martim 1324. Die Pacht-Verhandlungen von Lit. A. und B. werden Montag den 11. 
Se#t. I. J. Vormutags 0 Uhr in dem herrschafil. Gebäude zu Kirchberg, die von Lit. C. aber Dien- 
staz den 12 Sept. in Heiligenzimmera vorgenemmen werden. Zu diesen Pachrungen werden brigens 
nur sosche Pertonen zogelassen, welche sich miit oberamtlich gesiegelten von ihren Orts. Obrigkeiten aus- 
pe#t#ellren Jeugmissen über ihre Avfföhrung, Kenntnisse im Feldban, und Vermbgen hinreichend aus- 
weisen werden: wic denn jeder Pächter neben der erforderlichen landwirthschaftlichen Einrichtung mit 
Vich, Futter- Vorrathe, Schiff und Geschirr, die erlbsende Pacht= Summe in liegenden Gründen 
2 fach gerichrlich versichern, oder einen Jahrs-Bestand voraus bezahlen muß. Des 10. Aug. 1815. 
Kbn. Landvoglei= Steueramt am mitlern Reckar, und Cameralamit Herd. 
Stammbetm. Das zum biesgen Cameralamt gehieige, nur 1 Stande von hier, an der Chaus- 
see von Stuttgart nach Schwieberdingen gelegene Kdnigl. neue Wirtbsbaus, mit den dazu gebbrigen 
Sester#2 wird allergnddigst befohlenermaaßen, Samstag den 23 Okt. d J. neuerlich wieder, auf? 
abre, von Georg### 1616 bis 1625. an den Meistbietenden verliehen werden. Dieses Wirthsbauß be- 
Freift alle und jede, zum ordentlchen Betrieh einer guten Schild= und kandwirtkhschaft erforderlichen, 
im besten daulichen Stand befindlichen Gelegenhelten und Bequemlichkeiten in sich, vud ist mit den 
dazu gehbrigen 42 Morg. zelglichen Aekeru, durch Geschik und Fleiß des bisberigen Beständers, in eis 
e solche Aufnahme gebracht worden, wie sie zuvor nie statt gefunden hat. Gärken und Weesen gehd- 
ren zwar nur 1 Morgen zu dem Gut hiagegen wird dem neuen Befländer der herrschaftl. Heuzehen= 
den auf der ganzen nächstgelegenen Markung von Stammheim in Pacht mit #berlaßen. Auch befinden 
sich auf den Mekern urmistelber vor dem Wirthshauß links und rechts der Chaussee die schbusten im 
besten Ertrag stebenden Obstbaume, welche, bei ibrer vor Frost geschüzten Lage, selbst in Obst. Febl- 
Jabren, wie z. B. heuer, noch einen ordentlichen Ertrag gewähren, in bessern Jabrgängen aber dem 
Beständer allein einen Nutzen von 150 bis 200 fl verschaffen können. Ueberdieß wird einem Vichter 
auch roch der Vortheil zogesichert, daß er die auf die Wuthschaft denöthigten, kauglicken Weine, nach 
seinem freien Wllen, humter zu den billigsten Preisen, in dem Kdnigl. Hofkammer Keller zu Sturt- 
Bart aus wählen kann. Diejenige, welche nun * diesem, in jeder Ruksicht vortheilbaften Bestand Lust 
bezeugen, konnen sich üäber die Pachts-Gegenstände und Bedingungen táglich näher unterrichten, uod 
baben sich mit obrigkeirlichen Zeugnißen, daß sie die erforderlichen Eigenschaften und hinlänglichen Mit- 
tel zu einem solchen Pacht besizen, auch eine sichere Caution von 800 fl. einlegen kdunen, §·da r 
Tags Vormittags 10 Uhr auf dem Neuen Wirthshaus bei der Verleihung ngupeden. Den 14. Uug. 
1815. Kbn. Cameralamt.
	        
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