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net haben, werden die unvermeidlichen Lasten, deren bhaldiges Ende der bisher gläckliche
Erfolg der allerseitigen Anstrengungen erwarten läßt, mit Geduld und Ergebung ertra-
gen, und ssch bey einem ruhigen Nachdenken überzeugen, daß erst die völlige Herstel,
lung des Friedens= und Ruhestands auf der einen, und entgegenkommendes VBertrauen
auf Unsere Fürsorge und die zu ihrem Besten zu treffenden Maß= Regeln auf ihrer Sei-
d es Uns möglich machen kann, ihnen nach Unserem angelegentlichsten Wunsche wei-
tere Erleichterungen zu verschaffen, und sowohl hierdurch, als durch die, den vollen Se-
nuß einer freyen Erwerbs-Thaͤtigkeit sichernden Anordnungen ihren durch einen 23jaͤhri-
gen Kriegs-Zustand gestoͤrten Wohlstaud aufs Neue dauerhaft zu begruͤnden.
Wir werden inzwischen allem demjenigen Unsere allerhoͤchste Aufmerksamkeit und
Sorgfalt widmen, was dazu geeignet seyn kann, die Wiederbelebung dieses gesunkenen
Wohlstands herbeyzuführen und zu befördern, haben auch zu dem Ende die Anordnung
etroffen, daß die von Unseren treugehorsamsten Landständen Uns in Beziehung auf alle
weige der Staats-Verwaltung vorgelegten Wünsche und Beschwerden in diesem Ge,
Hchts-Puncte sorgféltig untersucht werden) und, indem Wir die Beschleunigung die-
ser Untersuchungen und der Uns diesfalls zu machenden Vortráge aufs Neue anbefoh-
len haben, werden Wir bald in den Sctand geseszt seyn, den Zeitpunct zu Wieder-
WVersammluns der bis dahin verkagten Landstände, und somit zu Fortsetzung der Unter-
b#ndlungen mit denselben zur allgemeinen Wohlfahrt, bestimmen zu können-.
. . . Als-m-
stets-wächstUnser-allerhöchsteEurschlceßuagaochfolsmwad.
Begeben Stuttgart, im Koͤnigl. Staats-Ministerium ben 3. Sept. 1815.
Ad Mand. Saer. Reg. Maj. propr.