Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro. 49. 1 3 I5. 359 
Koͤniglich- Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 14. Okt. 
  
  
Se. Königliche Masestát haben vermög allerhöchsten Decrets vom 8. Okt. #1, 
neu bis zum 15. Jan. 1816 daurenden 
General,-Pardon 
für alle aus dem Königlichen Militairdienste desertirten Individuen allergnädigst zu be- 
willigen geruht. 
Diesenigen, welche inner dieses Termins zu ihrer Pflicht zurükkehren, werden daher 
von aller Strafe befreit, und wegen ihrer begangenen Desertion nicht angefochten, son- 
dern so angesehen werden, als ob sie ihre Fahne niemals verlassen hätten. 
Welches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Sturegart den 6. Okt. 
1815. Koͤnigl. Kriegs, Departement, von Phull. 
  
Rechts= Erkenntalsse des Kin. Ober-Justig= Collegiums. 
1) In der Appellations= Sache von Urach zwischen der Gemeinde Ehningen, Kläge, 
rin Antin und der Stadt Reutlingen, Bekl. Atin, peét# reluitionis perpe#tuxz, wurde die 
Urthel erster Instanz bestätiget. Stuttg. den 5. Sept. 1815. 
2) Die Appellation in Sachen Ludwig Köhler, Schultheißen, und Michael Dengler 
Bürgermeisters zu Sulz, Oberamts Nagold, Bekl. Aten, nunc Anten) wider Johann 
Georg Röhm ebendaselbst, Kl., Uncen nune Aten, die Errichtung eines Wohngebäudes 
nebst Scheuer auf dem Klägerischen Garten beir.) wurde wegen Mangels an einer ge- 
sründeten Beschwerde per Kelcrippum von Amtswegen verworfen. Stuteg. den 6. Sept. 
3) Die Appellations Sache von dem Oberamtsgericht Rottenburg zwischen Joseph 
Schraivogel daselbst, Bekl. Anten und Agatha Walter zu Kuibingen cum cur. Kl. Ain, 
b#dd# falist. privaz er Aupro et alimentationis prolis wurde theils ob defellum summæ