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Khugen. Vermäg allerhöchsten Befehls sollen dle in Kinzen befindlichen 3 herrschaftl. Maieresen
auf? Jahre von Grorgli 1816 — 1325. im Aufstreich verliehen werden. Das erste Maiereigut die se-
tzenannte Schloßgürer, enthält an Aeker, 1056 Morg. 1 Pril. 164 Ruth., Wiesen 33 Morg. 31 UuI.
414. Ruth. und Gaͤrten 9 Morg. 2 Vrt. 16 Kuth. Das zwene Maiereigut, der sogenannte Gurthl-
ter'sche Hof besteht in 56 Morg. 4 Vril, 65 Ruth. Aekern, und 36 Morg. 1X Bril. 15 Rurh. Gärten
und Wiesen. Die dritte Malerei, die sogenannte Schäferei= Güter bestehen in 56 Morg. 1 Vull.
65 Ruth. Aekern, ond 35 Morg. 4 Wril, 31 Rurh. Wiesen und Gärten. Bei jeder Maierei desindea
scch die zur Landwirthsckaft gehbrigen Gebäude. Die Verleihung der sogenannten Schloßgüter geschaht
den 30., und die des Gutthäter'schen Hofs. und der Schfereigüter den 31. Okt d. J. au weschen 2,
en sich die Liebhaber mit Vermgens, Zeugnissen versehen Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus z#
Köagen einzufinden haben. Den 16. Okt. 1815. kandvogtei= Steueramt Rothenberg, und Came-
ralamt Nellingen.
Leonberg. Donnerstag den 26. I. Mon. wird bei dem Königl. Forst= Cassenamt allda über die
Lieferung des Heu= Stroh= und Grundbiren-Bedürfnisses der Kbnigl. Thiergärten bei der Golilude
auf die 6 Wlutermonate ein Akord im bffentlichen Abstreich abgeschlossen werben. Die Liebhaber wer
den eingeladen, an gedachtem Tag, Vormittags 0 Uhr in Leonbetg sich einzufinden. Den 16. Olt.
1815. oͤn. Forst- Cassenamt allda.
Markgeroͤningen. Da der Abftreichs= Akkord öber die Lieserung der leinenen Sträftings= Kleider
für den nächsten Winter wegen zu hohen Preißen nicht Lenb worden,, so wird bis Dienstag den
23. Okt. Vormitrags? Uhr eine nochmalige Abstreichs= Verhandlung vorgenommen werden, wobei scch
die Liebhaber um bemeldte Zeit in der Camexalverwaltung Markgrdningen einfinden können. Den 17.
Okt. 1815. Kön. Cameralamt.
Riedlingen. Rachstehende Schaafweiden werden, da deren bisherige Bestandzeit mit Mariim
d. J. zu Ende gehet, wieder auf 1 oder 3 Jahre, je nachdem sich Liebhaber zeigen, im dffeotlichen
Aufstreich verlirhen werden. Am 7. Nov. d. J. die Schaafweide der Stadt Riedlingen, auf 400 Süülh
und die der Gemeinde Andelfingen, auf 150 Stäk. Am 6. Nov. die von Egelfingen auf 110 Siäf,
und von Wilflingen auf 100 Stäk. Am 9. Nov. die Schaafwaide von Möhringen, welche 130 Sin-
be von Reutlingendorf, welche 150 Stäke erträgt. Die Liebhaber hiezu, welche sich über Bermogen
nand Prädikat ausweisen können, wollen sich an gedachten Tägen, jedesmal Vormittags 9 Uhr auf dem
hiesigen Rathhause einfinden, und der Verhandlung anwohnen. Den 12 Okt. 1515. K. Oberemt.
Sindelfingen. Die unterm 21. Jun. I. J. vorgenommene Verleihung der herrschaftl. Schaaf-
weide zu Rohr, disseitigen Cameralbezirks, zu 150 Stück Schaafwaare ist ncht genehmigt, sondern
durch ein von Kbnigl. Departement der Finanzen, Section der Krondomänen crlassenes allerhchstes
Rescript, die Vornahme einer neuen Verleihung anbefohlen worden. Da wir nun dieses Geschäf-
te, gelegenheitlich anderer Verleihungen in loco Echterdingen vorzunehmen gedenken, und darzu
Mittwoch den 25. Okt. d. J. bestimmt haben; so ermangeln wir nicht, solches hiemit dffentlich de-
kannt zu machen, damit die Liebhader sich an Frdachtem Tage Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhouß
in Schterdingen einfinden, die erforderliche obrigkeitliche Attestaten ihres Prädikats und Vermogens
balber beibringen, und sofort von der Verleihungs= Verhandlung profitiren können. Den 26. Sept.
1313. Kön. Landvogtei= Steueramt Hirsau und Cameralamt Sindelfingen.
Weingarten. Da die unterm 10. Jul. bekannt gewachte, und den 10 August vorgenommene
Verpachtung der herrschaftl. Ziegelbürte bei Weingarten allergnddigst nicht genehmigt worden, so wird
eine a#ermalige Verpachtung Dienstag den 2 Nov. Vormittags 10 Uhr im Amtslimmer des Khnigl.
Cameralamts vorgenommen werden Die Ziegelhürte liegt eine halbe Stunde von Weingarken enefernt,
hat 2 große Oefen, in welch jedem 20 — 22 tausend Stuͤk zZiegel auf einmal gebraunt werden kbunen,
und b. länaliche Wobnung, auch werden 2 Mansmad Wie#n in Pacht gegeben. Ein Pchter ha#t
600 fl. Caukien entweder in baarem Geld oder in liegenden Gütern einzulegen: er darf, wenn er guote
Waare breunt, auf beträlbeicchen Adlaz rechnen. QOie Lehhaber knnen die Ziegelhütte täglich beaugen"
einigen, und die weitr##n B. dinem den vernebmen. Oen 5. Dir 1615
Kml. Landvogiell Steuctam am Vodenice und Camerslamt Weingarten.