Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro. 57. 1315. ½ 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Bläkt. 
Dec. 
— 
  
Samstag, 9. 
Die Einlieserung der für die anatomischen Arstalten geelgneten keichname betr. 
Die Känigl. Obercmeer werden hierdurch zu genauer Befolgung der Vererdnungen 
in Beziehung auf Einlieferung der für die analomischen Anstalten geeigneten Leichname 
nachdruklich aufgefordert. Stuttg. den S. Dec. 7215. K. Ministerium des Innern. 
Graf v. Reischach. 
Vermög allerhöchsten Rescripts vom 3. Dec. sind die bisher in einer Person vereinig- 
ten Commun,= Rechnungs-Revisorate der Oberämter Calw und Neuenbürg getrenne 
worden, und verbleibe der Commun,-Rechnungs-Revisor Neidhard in dieser Stelle für 
das Oberamt Calmw, dagegen ist der Bürgermeister Knaus von Reuenbürg zum Com- 
mun, Rechnungs, Revisor des Oberamts Neuenbürg allergnddigst ernannt worden. 
  
  
Zu Folge allerhöchster Genehmigung vom 6. Dec. ist mit der Amtsschreiberei der 
Stadt Weil, Oberamts Leonberg, der Amtsschreiberei, Bezirk Merklingen verbun- 
den, dem Amtsschreiber der Wohnsitz in Weil angewiesen, die Besorgung der Amts= 
schreibereieschäfte in dem, zum Oberamt Vaihingen gehbrigen, bisher der Amtsschreibe, 
rei Merklingen zugetheilt gewesenen Orte Weissach aber, der Stadt, und Amteschrei- 
rei Vaihingen übertragen worden. Stuttgart) den 7. Dec. 1815. 1 
« K. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. 
Rechts= CErkenntnisse des Kön. Ober-JJustiz= Collegiums. 
1) Die von dem ehemaligen Reick sritterort Ortenwald an das Königl. Ober--Justit= 
Cellegium gediehene Gantsache des Freiherrn Ferdinand v. Adelshcim zu. Wachbach, wo- 
bei über fünfzig Gläubiger interessirt sind, ist unter Leitung gedachten Collegiums durch 
Vergleich erledigt, und dieser Vergleich von dem Königl. Ober, Justiz, Collegium am 27. 
Sept. 1815. bestiätigt worden. " 
2)JaSachen-rster3nstanzzwischenderKönigl-Stiftungsverwaltmigquam
	        
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