Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 2, 1 317. 5 
Königlich= Württembergisches 
Skaats= und Regterungs-Blakt. 
Mittwoch, 3. Jan. 
  
Prorogation der Verhandlungen über die kandständische Verfassung. 
Wilhelm te. 
Wir haben Uns durch Hindernisse mannichfacher Art, welche ssch der Vollendung 
der mit Eifer becriebenen Vorarbeiren entgegenstellen, veranlaßt gefunden) die Wieder- 
Erêèffnung der Verhandlungen über die Landständische Verfassung auf den 3. Merz d. J., 
an welchem Tage die Sißungen beginnen sollen, festzusesen, und haben befohlen., diese 
Prorogation, damit ein Jeder seines Orts sich darnach zu achten wisse, offentlich be- 
kanne zu machen. Gegeben, Sturtgart, den 7. Jan. 1877. 
Auf Befehl des Königs. 
Königl. Geheimer Rath. 
Kdnigl. Verordnung, Wohltbätigke#s - Pereine für das gesammte Kdnigreich, und die Armene 
Unstalren deir. d. d. 7. Jan. 1317. 
Wir haben uns überzeugt, daß die Armuth nicht gehörig berathen sey, wenn die 
Sorge für dieselbe entweder nur einzelnen Stifrungs, Verwaltern und Heiligen, Pflegern 
oder den auf wenige Mitglieder beschränkten Kirchenconventen, auch wenn sie ihre Schul- 
digkeit vollständig erfüllen, übertragen bliebe. 
Die durch- Ken und Mißwachs so sehr vermehrte Anzahl ven Nothleidenden erfor- 
dert eine vervielfachte Hulse und Aufstcht und Wir haben daher dem Uns vorgelegten 
Plane zu Wohlthätigkeits-Vereinen für das gesamte Königreich, als den Zeit? Umstän- 
den ganz angemessen, Unsere Genehmigung ertheilt. 
Es würde aber störend seyn, wenn die Verwaltungen der bereits bestehenden Ar- 
men“’, Fonds und Armen.-Institute, welche mit den Wohlthäecigkeit-Vereinen einerlei 
Zwek haben, abgesondert von diesen, und nach, verschiedenen Grundsäzen handlen wür- 
den, wogegen die Urmen, Aufsicht, Armen.“ Miege und Beschäftigung, wesentlich gewin-
	        
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