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3 Die Appellations- Sache von dem O. A. G. Stuttgart zwischen dem
Hofrath Heßler und dessen Ehegattin das., Bekl. Anten, und dem Stadtschreiber Korn-
beck zu Hornberg, Kl. Aten, Erecution und Ablegung des Manifestations-Eides be-
treffend, wurde als unstatthaft von Amtswegen verworfen. Eod.
Erkenntuisse des Koͤnigl. Ebe-Gerichts.
Den 19. März 181 ywurde geschieden:
1) Jakob Beuerlin, Bürger und Bauer von Weil im Dorf, Oberemts Ceonberg,
#. - Juliane) geb. Blanz von da, Bekl.) unter Verurtheilung der letzteren in
ie Kosten.
2) Wurde in der Ehescheidungs-Klag-Sache des Friderich Kachel, Oberwagen-
meisters bei der Königl. Arcillerie in Ludwigsburg, Kl., gegen seine Ehefrau Jo-
hanne Ehristine, geb. Lutscher von Bietigheim, Oberamts eSbein Bekl. ex ca-
Pite adulterü praesumti, lehztere zum Beweis der Einrede der Compensation zugelassen.
Stuttgart. Der Bürger Winzenz Baur in Mosheim, Oberamts Saulgau,
der wegen wiederholten Medikastrirens in Unter/uchung gekommen, ist unterm #4.
dieses zu Erstehung einer dreiwöchigen Festungsstrafe auf dem Hohenasperg verurtheilt.
worden. Den 34. März 1817. · «
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HckusigeAnfragendetOber-Amts-undLocalsLeitungendesWohcthcktigkeitsi
Vereins bei der Central= Leitung, ob und auf welche Weise die von den Armen ver-
arbeitete Wollen= und keinwand-Provukte verwerthet werden sollen, geben der Central-
Leitung Veranlassung, sämmtliche Ober-Amts-Leitungen zur Anzeige binnen 14 Tagen
aufzufordern, ob und was sie von Wollen= und Leinen-Garn und Leinwand vorräthig
haben? nicht verwerthen können, und die Besorgung des Verkaufs der Centrol-Leitung
in einer deshalb hier anzustellenden Auction überlassen wollen. So wie man diese
Notizen erhalten haben wird, soll bestimmt werden, wann die Central-Leitung eine
öffentliche Auction ihrer Waaren-Vorräthe vornehmen zu lassen gedenkt, wozu die
bevorstehende May-Messe die beste Gelegenheit geben dürfte. tuttgart, den 18.
Merz 1817. Central-Leitung des Wohlthätigkeits-Vereins.
Se. Königl. Majsestát haben vermittelst Reseripts vom 37. d. M. zu ver-
ordnen gnädigst geruht, daß alle gelehrten Aerzte, welche Mitglieder der Central-
Medicinal-Behörde — der Section des Medicinal-Wesens — sind) den Titel: Medi-
cinal-Räathe zu führen haben. «
Se.Kbnigl.MaiestäthabendurchRescriptvomu.d.M·demChausseei
Ober-Intendanten, Grafen von Puͤekler-Limpurg, die nachgesuchte Entlassung
von dieser Stelle bewilligt.
Se. Königl. Majestät haben vermöge Rescripts vom 15. März d. J.,
dem bei der Königl. Gesandtschaft in der Schweiz angestellten Copisten Nahm den
Charakter eines Legations. Canzellisten zu ertheilen geruht.