Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Seheimer-Maths-Reseript #as die verfammelten bandstände. Den 77. April 1815. 
· Wilhelm ie. 
Liebe Getreue! 
Wir haben eure. Eingabe vom 2z. d. M. worin ihr gebeten habt, zur weitern 
Berathung der Hülfsmittel in der gegenwärtigen Theurung eine besonder“ Commistion 
niederzusehen, und einige ständische Mieglieder dabey zuzuziehen, erhaften, and Uns 
zugleich vortragen lassen, welche Vorschläáge dießfalls von einem von euch ernannten 
Comité gemacht worden gud, und was in eurer Sitzung vom 23. darüber verhan- 
delt worden ist. « " 
Die durch die Unergiebigkeit der letzten Erndte und die ausserordentliche Theu- 
rung der Lebensmittel in vielen einzeluen Gegenden Unsers Königreichs entstandene 
und noch fortdaurende Noth war seit dem Antritte Unserer Regierung ein Gegen- 
Kand Unserer steten und ernsten Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Wir haben alle die- 
jenigen Maaßregeln sowohl in Hinsicht auf den Fruchthandel-#im Julande und mir 
dem Auslande,) als in Hinücht auf Herbeischaffung von Frucht-Vorráthen aus dem 
Auslande und Beschränkung der Consumtion getroffen, welche. noch ssdesmaliger rei- 
fer Erwägung der niedergesetzten Behörden von Uns für nothwendig und zweckdien- 
lich erachtet worden sind. Ihr habt dieses aus den ersch#e#nenen amtlichen Bekanne- 
machungen ersehen, und von Unseren Geheimen-Rächen möndlich, noch meiter No- 
bizen und Erláuterungen über das, was diffalls geschehen ist, erhalttrn. 
Wir werden auch diesem Gegenstande fernerhin Unserz, öngsglegentlschste Fürsorge 
Basmen. und loweit es von Uns abhangt, die Kräfte des Staats penützen um der 
oth zu steuern » , ·»,..«.»«,;««,-«,j;«««· 
«-JewichtigekåberzdirseAngecegenhkit fuͤr die allgameine Wohrfehr ͤnserer tie. 
ben und getreuen Unterthanen ist; um so mehr muͤssen Wir wuͤnschen, baß diese lbe 
von allen Seiten beleuchtet, der wahre Zustand und die Beduͤrfnisse Unseres' Landes 
Fach den Localitten aufgeklárt, und jeder Vorschlag, der zur Abhölfe oder Erleich- 
Lruns der Noth gemacht werden könnte, in reife Erwäguyg gezogen und' gewuͤrdigt 
werde. *½ 
So wie in dieser Hinsicht schon früher eine Commissson von Räthen, aus ver- 
schiedenen Behörden zur Berathung und Vorbereitung der zweckmässsgsten Hülfs- 
nttel bestand, und noch setzt eine Commissson zur Leitung des Ackaufs und der Ver- 
theilung der ausländischen Früchte besteht: So haben Wir auch gern nach dem 
von euch bezeugten Wunsch eine neue Commissson zur weiteren Berathung des Ge- 
genstands angeordnet, in welcher auch einige Mitglieder aus eurer Mitte seyhn wer- 
den, und welche, wenn vordersamst diesen ketzteren über dassenige, was bereits in 
dieser Angelegenheit verfügt worden ist, alle nöthige Aufschlüsse ertheilt worden seyn 
werden) die von eurem Comité, weiter in Antrag gebrachten oder sonst zweckdienlich 
scheinenden Maßnehmungen und Mirtel reiflich zu erwágen, und die Resultate Un- 
ferm Geheimen-Rathe vorzutragen hat. Zu Mitgliedern dieser Commisson fnd von
	        
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