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Branntwein aller Att.. .. . .. pr. Aimer 20 sl —
Bier. — 2 fl. 4% kr
Dieser Ausfuhrszoll ist bei jedem Grenz-Zollamt sogleich nach dem Empfang der
gegenwaͤrtigen Verordnung von allem, was ins Ausland exportirt wird, weün es
gleich fruͤher angekauft worden, zu erheben.
Die Koͤnigl. Oberaͤmter haben diese Verordnung schlennig zut allgemeinen Nach
achtung bekannt zu machen, und im Einvernehmen init den Kaimeral- und Oberzoll-
Aemtern vafuͤr zu sorgen, daß solche genau vollzogen werde. Die Uebertreter dersel-
ben sind nach Maasgabe der Königl. Vollgesese zu richten) den Denuncianten aber
n dern ganze Berrag der fallenden Confiskations, Strafen als Anbringgebühr za
überlassen. « ·
Uebrigens ist Unser Wille) daß die bestehenden Bestimmungen der höchsten Ver-
erdnung vom 3. Nov. v. J.) in so fernè solche durch obige Verfögunges nicht ab-
geändert worden sind) fernerhin in Kraft bleiben. Gegeben) Stutegart den 18.
April 1877. Auf Befehl des Königs. J
Koͤnigl. Geheimer-Rath.
U.I
Drch Königl. Neftripe vom 36. d. M. ist die beym Obet -Postamt Ulm es
ledigte Post. Officialen= Stelle dem bisherigen Assistenten beim Haupt= Postam
Stutregart) Abt) übereragen worden.
Böblingen: Michael Kettner, lediger Burgers Sohn von Magstatt, blesigen Oberamts, wets
cher in hohem Gi#de blödsinnig ist, kief vor einigen Tagen von der ihm übertragenen- Arbeit hinweg
und hat sich sofort aus seiner hbn entsernt. Es konnte auch seither, aller Nachforschungen un-
heachtet, nichts mehr von ihm in Erfahrung gebracht werden. Sämtliche Behörden werden daber
geziemend ersucht, auf diesen Menschen,, dessen Person hienach beschrieben ist, zu fahnden und ihn
im Berretungssalle emweder an die unterzeichnete Stelle oder an das Schuleheissenamk Magstatt
auszuliefern, wobei man jedoch auf denselben, als einen Gemüthskranken, schonende Köcksicht gu
nehmen bittet. Er ist 29 ½2 Jabr, alt 5. Fu½ 7 Joll und 6 Linien groß, und hauptsächlich um
semes Blödsinnes willen, dessen Merkmale sedr auffallend sind, kenntuch. Bei seiner Entfernung
von Haus war er bekleidet mit einem grautüchenen Wammes, einem rothscharlachenen Brusttuch,
weißledeknen Hosen, schwarzen wollenen Strümpfen, Schuhen. mit Schnallen und einer ledernen
Kappe. Den 21. April 1617. — Konigl. Oberamt.
chllerbach. Vor einigen Wochen ist die ledige Katharina Heberin, Tochter des Friedersch
Heder, Burgers daselbst, mit ihren 2 jährigen Kinde von Haus weggegangen, hat lezteres bei Jo-
bann Georg Gehring in Klein-Eißlingen unter salschem Vorwande zurückgelassen, und ist selther
nicht wieder zurückgekommen. Ale Hoch= und Löbliche Obrigkeiten werden ersucht, auf obenerwähnte
und diernach genau signalisirte Weibsperson. zu fabnden, und dieselbe im Betrettungsfall bieber
zu liefern. Signalement dei Katharina Heberin von Schlierbach: dieselbe ist. 24. Jahr al#, gut
und aufrecht gewachsen, hat schwarzbraune Haare, dergleichen Augbraunen, schwarze Augen, schmale
dlaße Wangen und Fpitzige Nase. Bei ibrer Entweichung trug sie keine Haube, einen schlechten
Haarkamm auf dem Kopf, einen blau, gelb und weißgestreisten Ulmerleinwand Kittel, einen äbnlichen
Rok, schlechte Strampfe und dergleichen Schuh Den 1a. April 1677. Königl. Oberamt,