Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Branntwein aller Att.. .. . .. pr. Aimer 20 sl — 
Bier. — 2 fl. 4% kr 
Dieser Ausfuhrszoll ist bei jedem Grenz-Zollamt sogleich nach dem Empfang der 
gegenwaͤrtigen Verordnung von allem, was ins Ausland exportirt wird, weün es 
gleich fruͤher angekauft worden, zu erheben. 
Die Koͤnigl. Oberaͤmter haben diese Verordnung schlennig zut allgemeinen Nach 
achtung bekannt zu machen, und im Einvernehmen init den Kaimeral- und Oberzoll- 
Aemtern vafuͤr zu sorgen, daß solche genau vollzogen werde. Die Uebertreter dersel- 
ben sind nach Maasgabe der Königl. Vollgesese zu richten) den Denuncianten aber 
n dern ganze Berrag der fallenden Confiskations, Strafen als Anbringgebühr za 
überlassen. « · 
Uebrigens ist Unser Wille) daß die bestehenden Bestimmungen der höchsten Ver- 
erdnung vom 3. Nov. v. J.) in so fernè solche durch obige Verfögunges nicht ab- 
geändert worden sind) fernerhin in Kraft bleiben. Gegeben) Stutegart den 18. 
April 1877. Auf Befehl des Königs. J 
Koͤnigl. Geheimer-Rath. 
U.I 
Drch Königl. Neftripe vom 36. d. M. ist die beym Obet -Postamt Ulm es 
ledigte Post. Officialen= Stelle dem bisherigen Assistenten beim Haupt= Postam 
Stutregart) Abt) übereragen worden. 
  
Böblingen: Michael Kettner, lediger Burgers Sohn von Magstatt, blesigen Oberamts, wets 
cher in hohem Gi#de blödsinnig ist, kief vor einigen Tagen von der ihm übertragenen- Arbeit hinweg 
und hat sich sofort aus seiner hbn entsernt. Es konnte auch seither, aller Nachforschungen un- 
heachtet, nichts mehr von ihm in Erfahrung gebracht werden. Sämtliche Behörden werden daber 
geziemend ersucht, auf diesen Menschen,, dessen Person hienach beschrieben ist, zu fahnden und ihn 
im Berretungssalle emweder an die unterzeichnete Stelle oder an das Schuleheissenamk Magstatt 
auszuliefern, wobei man jedoch auf denselben, als einen Gemüthskranken, schonende Köcksicht gu 
nehmen bittet. Er ist 29 ½2 Jabr, alt 5. Fu½ 7 Joll und 6 Linien groß, und hauptsächlich um 
semes Blödsinnes willen, dessen Merkmale sedr auffallend sind, kenntuch. Bei seiner Entfernung 
von Haus war er bekleidet mit einem grautüchenen Wammes, einem rothscharlachenen Brusttuch, 
weißledeknen Hosen, schwarzen wollenen Strümpfen, Schuhen. mit Schnallen und einer ledernen 
Kappe. Den 21. April 1617. — Konigl. Oberamt. 
chllerbach. Vor einigen Wochen ist die ledige Katharina Heberin, Tochter des Friedersch 
Heder, Burgers daselbst, mit ihren 2 jährigen Kinde von Haus weggegangen, hat lezteres bei Jo- 
bann Georg Gehring in Klein-Eißlingen unter salschem Vorwande zurückgelassen, und ist selther 
nicht wieder zurückgekommen. Ale Hoch= und Löbliche Obrigkeiten werden ersucht, auf obenerwähnte 
und diernach genau signalisirte Weibsperson. zu fabnden, und dieselbe im Betrettungsfall bieber 
zu liefern. Signalement dei Katharina Heberin von Schlierbach: dieselbe ist. 24. Jahr al#, gut 
und aufrecht gewachsen, hat schwarzbraune Haare, dergleichen Augbraunen, schwarze Augen, schmale 
dlaße Wangen und Fpitzige Nase. Bei ibrer Entweichung trug sie keine Haube, einen schlechten 
Haarkamm auf dem Kopf, einen blau, gelb und weißgestreisten Ulmerleinwand Kittel, einen äbnlichen 
Rok, schlechte Strampfe und dergleichen Schuh Den 1a. April 1677. Königl. Oberamt, 
 
	        
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