Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 25. 1 8 1 7. 281 
Königlich -Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
6 
  
Dienstag, 22. April. 
  
Eingebe der Stände-Versammlung, wegen Benennung der zur Commission in Frucht-Angelegem 
heiten gewählten Mitglieder. Den 28. April 1847. 
Surer Königliche n Masestäáät 
zeigen wir unter allerunterthänigstem Danke für die allergn4digste Aufnahme unse- 
rer Birte ehrerbietigst an, daß wir in Gemähheit des allerhöchsten Rescripts vom 17. d. 
M. die Volks-Vertreter, Wocher den ältern, Lang, Hofmann und Gaupp zu 
Mitgliedern der von Eurer Königl. Majestät niedergesetzten Commisson für 
die Berathung und Vorbereitung der zweckmässigsten Hülfs-Mittel bei gegenwärtigem 
Frucht-Mangel erwählt haben, und verbinden damit den Ausdruck der allertiefsten 
Ehrfurcht, womit wir verharren 
Eurer Königlichen Masestt. 
Stuctgart, den 18. April 1817. 
allerunterthänigst= treugehorsamste 
Stände-Versammlung des Königreichs. 
Seheimen-Raths Rescript an die versammelten Landstände, die Umlage der Jahressteuer für das 
Etats-Jahr 1816 bis 1617 betreffend. Den 19. April 1817. 
Wilhelm tec. 
Liebe Getreuel 
Es ist euch bekannt, daß Unseres verewigten Herrn BVaters Masestt und 
Guaden beim Eintritte des Finanz-Stats= Jahrs 1816 bis 1817. die förmliche
	        
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