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Umlage der ordentlichen Jahrssteuer in der Erwartung, schon bei der dießjaͤhrigen
Steuer die Wirksamkeit constituirter Landstaͤnde eintreten lassen zu koͤnnen, nicht an-
geordnet, sondern nur dieß verordnet haben, daß mit der, ohnehin in der Commun-
Vrdnung vorgeschriebenen vorlaͤufigen Erhebung der directen Steuern, nach dem
vorjahrigen Typus fortzufahren sey.
Auch seither ist in eben dieser Hoffnung einer baldigen Beendigung des Verfas-
sungs-Werks die Jahrs= Steuer-Umlage nicht förmlich bestimmt und ausgeschrieben
weorden. .
Nachdem nun aber jene Erwartung im Laufe dieses Jahrs nicht in Erfuͤllung
gegangen, und das Etats-Jahr zu Ende ist; so kann, ohne Stockung der noth=
wendigsten Jahlungen bei Unserer Haupt-Staats-Kasse, die Umlage der Jahrssteuer
für das Jahr 1316 bis 1877. nach dem bisherigen Typus und in der bisherigen
Summe von 3/c00) 0dD# fl. nicht länger im Anstand gelassen werden.
Schon im vorigen Jahre 1815 bis 1816 ist durch die den 13. April 1816. ge-
statteten) in den Finanz-Etat dieses Jahrs nicht aufgenommenen Abrechnungen an
der Steuer besonders für die Straßen-Bau-Conservations-Kosten, durch den gänzli=
chen Mangel fines Herbst-Ertrags und durch die Anhäufung der Ausstände, ein
großes Desicit bei der planmäßigen Einnahme eingetreten, und die Summe von
3#400%%#%# fl. wurde für das Jahr 1316. bis 1817. ohngeachtet der im Finanz-Etac
vom Jahr 1816. bis 1317. angeordneten Ersparnisse, schon zu einer Zeit für noth-
wendig gehalten, da. noch zu einem Erndt und Herbst= Ertrage, wenigstens von
einem mittelmäßigen Jahrgange) Hoffnung gewesen war.
Da aber letzterer gänzlich) ersterer zu einem großen Dheil fehlgeschlagen hat, s#“
daß nicht nur der sleichbaldige Einzug vieler Grund-Abgaben unmoglich, sondern
auch große JZehent= und Pacht-Nachlässe unvermeidlich, dagegen ausserordentliche Un-
terstützungen nothleidender Unterthanen und Diener nothwendig geworden sind, nicht
zu gedenken der durch Unsere neuere Verfügungen verminderten Tax-, Stempel-, Loll-,
Uccis= und Srrathzen BayAbgaben so wie der unpkanmässigen Ausgaben wegen des
langen Beysammenseyns der Stände-Versammlung und der eingetretenen Regierungs-
Veränderung; So ist eine Verminderuns der bisherigen ordentlichen Jahressteuer
von 2,400,000 fl. fuͤr das Jahr 1816 bis 267 schlechthin unzuläßig.
Wir haben daher verordnet, daß diese Jahressteuer unverzuͤglich umgelegt und
eingezogen werden solle, und beschlossen, euch hievon die gnaͤdigste Eröffnung machen
zu lassen. Gegeben, Geurtgart im Königl. Geheimen-Rathe, den 19. April 1877.
Auf Befehl des Koͤnigs. «
RufstVetorvnunYdieUmlagedctJabk-Steuerfürdensahrgangvou«ssbbisists-.
betreffend.Den19.Aptic.tst7.
Wilhelm (c.
Unsers in Gokt ruhenden Herrn Vaters Majestät und Gnaden haben zwar un-
term 2o0. April v. J. zu verordnen geruhet,) daß da der baldigen Abfaslung der Ver-